27.02.2013 Aufrufe

Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8 <strong>EU</strong>ROPABREVIER <strong>EU</strong>-ENTWICKLUNGEN<br />

Annahme der Europäischen Verfassung aus; es ist<br />

<strong>zu</strong> erwarten, dass sich das Ratifikationsverfahren insgesamt<br />

etwa bis Mitte 2006 hinziehen wird. Dabei<br />

wird sich der Verfassungstext voraussichtlich in<br />

Tschechien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg,<br />

<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, Polen, Portugal, Spanien<br />

und Grossbritannien dem Votum der Wähler stellen<br />

müssen. Wenn das Verfahren problemlos verläuft,<br />

könnte Europa frühestens Anfang 2007 das<br />

Inkrafttreten seiner Verfassung feiern.<br />

Inhaltlich sieht die Verfassung <strong>zu</strong>nächst eine<br />

Neugestaltung des grundlegen<strong>den</strong> institutionellen<br />

Gefüges vor. An der Spitze der <strong>EU</strong> steht künftig<br />

ein auf zweieinhalb Jahre von <strong>den</strong> Staats- und Regierungschefs<br />

gewählter Präsi<strong>den</strong>t. Die markanteste<br />

institutionelle Neuerung ist die Schaffung des Amtes<br />

eines <strong>EU</strong>-Aussenministers und der Aufbau eines<br />

Diplomatischen Dienstes. Der Aussenminister<br />

verfügt über ein Vorschlagsrecht und vertritt die<br />

Union auf der weltpolitischen Bühne.<br />

Das Europäische Parlament erhält mehr Kompetenzen.<br />

Das demokratische Prinzip soll darüber<br />

hinaus durch die Einführung eines Bürgerbegehrens<br />

gestärkt wer<strong>den</strong>. Das vorgesehene Quorum von ei-<br />

ner Million Unterschriften erscheint aus schweizerischer<br />

Sicht sehr hoch, relativiert sich jedoch angesichts<br />

einer Einwohnerzahl von ca. 500 Millionen<br />

in der erweiterten Union. Eine grössere<br />

Bedeutung soll überdies dem sog. Subsidiaritätsprinzip<br />

<strong>zu</strong>kommen. Nach diesem Grundsatz kann<br />

die Union in <strong>den</strong> Bereichen, die nicht in ihre ausschliessliche<br />

Zuständigkeit fallen, nur tätig wer<strong>den</strong>,<br />

wenn die Mitgliedstaaten die Ziele der in Betracht<br />

gezogenen Massnahmen nicht ganz erreichen können<br />

und ein Handeln auf Unionsebene vor<strong>zu</strong>ziehen<br />

ist. Diesbezüglich wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> nationalen Parlamenten<br />

direkte Kontrollbefugnisse eingeräumt.<br />

Bis 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar<br />

nach Brüssel entsen<strong>den</strong>, bevor die Anzahl<br />

der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten<br />

reduziert wird. Die Beset<strong>zu</strong>ng erfolgt<br />

dann im Verfahren der gleichberechtigten Rotation<br />

zwischen <strong>den</strong> Mitgliedstaaten. Dies hat <strong>zu</strong>r Folge,<br />

dass jedes Land nach zwei Amtsperio<strong>den</strong> für fünf<br />

Jahre nicht in Brüssel vertreten sein wird.<br />

Heftig umstritten war bis <strong>zu</strong>letzt die Regelung<br />

der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im<br />

Ministerrat. Hierbei ging es letztlich um die Neu-<br />

An der Spitze der <strong>EU</strong> steht künftig ein auf<br />

zweieinhalb Jahre von <strong>den</strong> Staats- und<br />

Regierungschefs gewählter Präsi<strong>den</strong>t.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!