Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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8 <strong>EU</strong>ROPABREVIER <strong>EU</strong>-ENTWICKLUNGEN<br />
Annahme der Europäischen Verfassung aus; es ist<br />
<strong>zu</strong> erwarten, dass sich das Ratifikationsverfahren insgesamt<br />
etwa bis Mitte 2006 hinziehen wird. Dabei<br />
wird sich der Verfassungstext voraussichtlich in<br />
Tschechien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg,<br />
<strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, Polen, Portugal, Spanien<br />
und Grossbritannien dem Votum der Wähler stellen<br />
müssen. Wenn das Verfahren problemlos verläuft,<br />
könnte Europa frühestens Anfang 2007 das<br />
Inkrafttreten seiner Verfassung feiern.<br />
Inhaltlich sieht die Verfassung <strong>zu</strong>nächst eine<br />
Neugestaltung des grundlegen<strong>den</strong> institutionellen<br />
Gefüges vor. An der Spitze der <strong>EU</strong> steht künftig<br />
ein auf zweieinhalb Jahre von <strong>den</strong> Staats- und Regierungschefs<br />
gewählter Präsi<strong>den</strong>t. Die markanteste<br />
institutionelle Neuerung ist die Schaffung des Amtes<br />
eines <strong>EU</strong>-Aussenministers und der Aufbau eines<br />
Diplomatischen Dienstes. Der Aussenminister<br />
verfügt über ein Vorschlagsrecht und vertritt die<br />
Union auf der weltpolitischen Bühne.<br />
Das Europäische Parlament erhält mehr Kompetenzen.<br />
Das demokratische Prinzip soll darüber<br />
hinaus durch die Einführung eines Bürgerbegehrens<br />
gestärkt wer<strong>den</strong>. Das vorgesehene Quorum von ei-<br />
ner Million Unterschriften erscheint aus schweizerischer<br />
Sicht sehr hoch, relativiert sich jedoch angesichts<br />
einer Einwohnerzahl von ca. 500 Millionen<br />
in der erweiterten Union. Eine grössere<br />
Bedeutung soll überdies dem sog. Subsidiaritätsprinzip<br />
<strong>zu</strong>kommen. Nach diesem Grundsatz kann<br />
die Union in <strong>den</strong> Bereichen, die nicht in ihre ausschliessliche<br />
Zuständigkeit fallen, nur tätig wer<strong>den</strong>,<br />
wenn die Mitgliedstaaten die Ziele der in Betracht<br />
gezogenen Massnahmen nicht ganz erreichen können<br />
und ein Handeln auf Unionsebene vor<strong>zu</strong>ziehen<br />
ist. Diesbezüglich wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> nationalen Parlamenten<br />
direkte Kontrollbefugnisse eingeräumt.<br />
Bis 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar<br />
nach Brüssel entsen<strong>den</strong>, bevor die Anzahl<br />
der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten<br />
reduziert wird. Die Beset<strong>zu</strong>ng erfolgt<br />
dann im Verfahren der gleichberechtigten Rotation<br />
zwischen <strong>den</strong> Mitgliedstaaten. Dies hat <strong>zu</strong>r Folge,<br />
dass jedes Land nach zwei Amtsperio<strong>den</strong> für fünf<br />
Jahre nicht in Brüssel vertreten sein wird.<br />
Heftig umstritten war bis <strong>zu</strong>letzt die Regelung<br />
der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im<br />
Ministerrat. Hierbei ging es letztlich um die Neu-<br />
An der Spitze der <strong>EU</strong> steht künftig ein auf<br />
zweieinhalb Jahre von <strong>den</strong> Staats- und<br />
Regierungschefs gewählter Präsi<strong>den</strong>t.