Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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38 <strong>EU</strong>ROPABREVIER ZINSBEST<strong>EU</strong>ERUNG<br />
Häufig gestellte Fragen<br />
Welche Finanzprodukte unterliegen dem Steuerrückbehalt?<br />
Grundsätzlich sind sämtliche grenzüberschreiten<strong>den</strong><br />
Zinszahlungen an natürliche Personen mit <strong>EU</strong>-<br />
Steuerdomizil sowie entsprechende Produkte mit<br />
Zinskomponenten betroffen. Dies unabhängig davon,<br />
wo der Emittent der zinstragen<strong>den</strong> Werte domiziliert<br />
ist.<br />
Gilt dies auch für Zinserträge auf schweizerischen<br />
Bankkonti?<br />
Nein. Sämtliche Produkte, die bereits der eidgenössischen<br />
Verrechnungssteuer unterliegen, bleiben<br />
ausgenommen. Das gilt namentlich für die<br />
Bankkonti, Anleihen inländischer Schuldner und<br />
<strong>Schweiz</strong>er Anlagefonds. Neu erfasst wer<strong>den</strong> hingegen<br />
die heute von der Verrechnungssteuer befreiten<br />
Treuhandgelder sowie Franken-Anleihen ausländischer<br />
Schuldner.<br />
Welche Investmentformen sind vom Steuerrückbehalt<br />
nicht betroffen?<br />
Nicht erfasst wer<strong>den</strong> vor allem Aktien und Partizipationsscheine,<br />
Derivate (Optionen, Futures) sowie<br />
Lebensversicherungen. Dasselbe gilt für Ver<strong>zu</strong>gszinsen<br />
und Zinsen auf Privatdarlehen. Etwas differenzierter<br />
ist die Situation bei <strong>den</strong> strukturierten<br />
Produkten. Je nach Ausgestaltung wer<strong>den</strong> hier gewisse<br />
Zins-Komponenten besteuert. Details liefert<br />
eine Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung<br />
(http://www.estv.admin.ch/data/dvs/<br />
druck/euz/euz.htm).<br />
Wie sieht es bei <strong>den</strong> Anlagefonds aus?<br />
Bei Erträgen aus schweizerischen Anlagefonds handelt<br />
es sich um Erträge aus <strong>Schweiz</strong>er Quelle, die<br />
grundsätzlich nicht durch die <strong>EU</strong>-Zinsbesteuerung<br />
erfasst wer<strong>den</strong>. Einzig so genannt «affidavitfähige»<br />
Fonds (d.h. Anlagefonds, bei <strong>den</strong>en mit einer Bankerklärung<br />
bestätigt wird, dass mindestens 80% des<br />
steuerbaren Ertrags aus ausländischen Quellen<br />
stammen) können unter die Zinsbesteuerung fallen,<br />
da sie von der Verrechnungssteuer befreit wer<strong>den</strong><br />
können.<br />
Solche schweizerische, affidavitfähige Fonds<br />
und alle nicht-schweizerischen Investmentfonds