Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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Abkommen <strong>zu</strong>r Umwelt<br />
Das Abkommen <strong>zu</strong>r Umwelt im Rahmen der Bilateralen<br />
Verträge II regelt <strong>den</strong> Beitritt der <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>r Europäischen<br />
Umweltagentur (<strong>EU</strong>A). Das Hauptziel der<br />
<strong>EU</strong>A ist es, die nachhaltige Entwicklung in Europa<br />
<strong>zu</strong> fördern. Im November 2004 feierte die <strong>EU</strong>A ihr<br />
10-jähriges Bestehen. Die Agentur wurde 1990 gegründet,<br />
nahm aber erst 1994 ihre Arbeit an ihrem<br />
Sitz in Kopenhagen auf.<br />
Aufgaben der <strong>EU</strong>A<br />
Die Hauptaufgabe <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng der Ziele der <strong>EU</strong>A<br />
besteht darin, <strong>zu</strong>verlässige und unabhängige Informationen<br />
über die Umwelt bereit <strong>zu</strong> halten. Diese<br />
Daten wer<strong>den</strong> politischen Entscheidungsträgern und<br />
der Öffentlichkeit <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. So liefert<br />
die <strong>EU</strong>A die wissenschaftliche Basis für die europäische<br />
Umweltpolitik. Hauptkun<strong>den</strong> sind die <strong>EU</strong>-<br />
Institutionen, die Mitglieder der <strong>EU</strong>A, der Unternehmenssektor<br />
und die Forschung.<br />
Eine weitere Aufgabe der <strong>EU</strong>A ist es, die Öffentlichkeit<br />
angemessen über <strong>den</strong> Zustand der Umwelt<br />
<strong>zu</strong> informieren sowie Behör<strong>den</strong> bei der Umset<strong>zu</strong>ng<br />
umweltpolitischer Massnahmen <strong>zu</strong> beraten und die<br />
erzielten Ergebnisse <strong>zu</strong> evaluieren.<br />
<strong>EU</strong>ROPABREVIER UMWELT 57<br />
Mitglieder der <strong>EU</strong>A<br />
Gemäss der Sat<strong>zu</strong>ng der <strong>EU</strong>A können neben <strong>den</strong> Mitgliedstaaten<br />
der <strong>EU</strong> auch andere Staaten beitreten.<br />
Die Organisation steht allen offen, die sich dem Ziel<br />
einer nachhaltigen Entwicklung verpflichten. So gehören<br />
ihr <strong>zu</strong>r Zeit die Länder der <strong>EU</strong> 25 sowie Bulgarien,<br />
Island, Liechtenstein, Norwegen, Rumänien<br />
und die Türkei an.<br />
Zusammenarbeit <strong>Schweiz</strong> – <strong>EU</strong>A<br />
Bis heute arbeitete die <strong>Schweiz</strong> nur informell in Form<br />
von einzelnen Projektbeteiligungen mit der <strong>EU</strong>A <strong>zu</strong>sammen.<br />
Die Zusammenarbeit beschränkte sich allerdings<br />
darauf, dass die <strong>Schweiz</strong> ihre Daten <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
stellte. Der Beitritt <strong>zu</strong>r Umweltagentur ermöglicht<br />
der <strong>Schweiz</strong> die vollwertige Teilnahme an<br />
<strong>den</strong> Aktivitäten und Projekten der <strong>EU</strong>A. Zusätzlich<br />
wird die <strong>Schweiz</strong> im Verwaltungsrat der Umweltagentur<br />
vertreten sein. Allerdings wird sie über kein<br />
formelles Stimmrecht verfügen, da die <strong>Schweiz</strong> kein<br />
<strong>EU</strong>-Mitglied ist. Dieses Stimmrecht bezieht sich jedoch<br />
nur auf die Wahl des Exekutivdirektors der <strong>EU</strong>A,<br />
des Vorsitzen<strong>den</strong> des Verwaltungsrats sowie desjenigen<br />
des wissenschaftlichen Ausschusses. Diese Ein-