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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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36 <strong>EU</strong>ROPABREVIER ZINSBEST<strong>EU</strong>ERUNG<br />

Zinsempfänger wohnhaft und steuerpflichtig<br />

ist, abgeliefert wer<strong>den</strong>, verbleiben die restlichen<br />

25% in der <strong>Schweiz</strong>.<br />

� Der Zinsempfänger kann zwischen dem Steuerrückbehalt<br />

und einer Meldung seiner Zinserträge<br />

wählen; letzteres bedarf einer ausdrücklichen<br />

Instruktion durch <strong>den</strong> Bankkun<strong>den</strong>.<br />

Zinsbesteuerung: Koexistenzmodell<br />

Belgien, Luxemburg, Österreich, <strong>Schweiz</strong> *<br />

Zahlstellensteuer<br />

15%<br />

Zahlstellensteuer<br />

20%<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Automatischer Informationsaustausch<br />

Alle anderen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten<br />

Im Zinsbesteuerungsabkommen verpflichtet sich<br />

die <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>dem, bei Steuerbetrug oder sinngemäss<br />

gleich schweren Delikten <strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten<br />

auf Verlangen Amtshilfe <strong>zu</strong> leisten, sofern<br />

es um Zinszahlungen geht, die in <strong>den</strong> Anwendungsbereich<br />

des Abkommens fallen. Des Weiteren hat<br />

sich die <strong>Schweiz</strong> in einem Memorandum of Understanding<br />

bereit erklärt, in<br />

die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

mit<br />

<strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Staaten die Gewährung<br />

von Amtshilfe bei Steuerbetrug<br />

oder sinngemäss<br />

Zahlstellensteuer<br />

35%<br />

* Die anderen Drittstaaten sowie teilweise die assozierten Gebiete der <strong>EU</strong> haben ebenfalls die Zahlstellenlösung<br />

gewählt.<br />

Quelle: CREDIT SUISSE Economic Research<br />

gleich schweren Delikten<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Umgekehrt<br />

sichert die Gemeinschaft der<br />

<strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>, mit anderen<br />

wichtigen Finanzzentren<br />

Gespräche <strong>zu</strong> führen, um<br />

diese ebenfalls in eine Lösung<br />

über die Zinsbesteuerung<br />

ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Urs P. Roth<br />

CEO der <strong>Schweiz</strong>erischen<br />

Bankiervereinigung<br />

«Die Banken stehen voll hinter dem<br />

Abkommen über die Zinsbesteuerung.<br />

Für uns ist wichtig, dass die <strong>EU</strong> damit<br />

<strong>den</strong> Steuerrückbehalt als gleichwertige<br />

Massnahme <strong>zu</strong>m automatischen Infor-<br />

mationsaustausch anerkennt und da-<br />

mit das Bankkun<strong>den</strong>geheimnis gewahrt<br />

bleibt.»

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