Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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36 <strong>EU</strong>ROPABREVIER ZINSBEST<strong>EU</strong>ERUNG<br />
Zinsempfänger wohnhaft und steuerpflichtig<br />
ist, abgeliefert wer<strong>den</strong>, verbleiben die restlichen<br />
25% in der <strong>Schweiz</strong>.<br />
� Der Zinsempfänger kann zwischen dem Steuerrückbehalt<br />
und einer Meldung seiner Zinserträge<br />
wählen; letzteres bedarf einer ausdrücklichen<br />
Instruktion durch <strong>den</strong> Bankkun<strong>den</strong>.<br />
Zinsbesteuerung: Koexistenzmodell<br />
Belgien, Luxemburg, Österreich, <strong>Schweiz</strong> *<br />
Zahlstellensteuer<br />
15%<br />
Zahlstellensteuer<br />
20%<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Automatischer Informationsaustausch<br />
Alle anderen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten<br />
Im Zinsbesteuerungsabkommen verpflichtet sich<br />
die <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>dem, bei Steuerbetrug oder sinngemäss<br />
gleich schweren Delikten <strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten<br />
auf Verlangen Amtshilfe <strong>zu</strong> leisten, sofern<br />
es um Zinszahlungen geht, die in <strong>den</strong> Anwendungsbereich<br />
des Abkommens fallen. Des Weiteren hat<br />
sich die <strong>Schweiz</strong> in einem Memorandum of Understanding<br />
bereit erklärt, in<br />
die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen<br />
mit<br />
<strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Staaten die Gewährung<br />
von Amtshilfe bei Steuerbetrug<br />
oder sinngemäss<br />
Zahlstellensteuer<br />
35%<br />
* Die anderen Drittstaaten sowie teilweise die assozierten Gebiete der <strong>EU</strong> haben ebenfalls die Zahlstellenlösung<br />
gewählt.<br />
Quelle: CREDIT SUISSE Economic Research<br />
gleich schweren Delikten<br />
auf<strong>zu</strong>nehmen. Umgekehrt<br />
sichert die Gemeinschaft der<br />
<strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>, mit anderen<br />
wichtigen Finanzzentren<br />
Gespräche <strong>zu</strong> führen, um<br />
diese ebenfalls in eine Lösung<br />
über die Zinsbesteuerung<br />
ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />
Urs P. Roth<br />
CEO der <strong>Schweiz</strong>erischen<br />
Bankiervereinigung<br />
«Die Banken stehen voll hinter dem<br />
Abkommen über die Zinsbesteuerung.<br />
Für uns ist wichtig, dass die <strong>EU</strong> damit<br />
<strong>den</strong> Steuerrückbehalt als gleichwertige<br />
Massnahme <strong>zu</strong>m automatischen Infor-<br />
mationsaustausch anerkennt und da-<br />
mit das Bankkun<strong>den</strong>geheimnis gewahrt<br />
bleibt.»