Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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steuerungs-Richtlinie der <strong>EU</strong> und das darauf aufbauende<br />
Abkommen mit der <strong>Schweiz</strong> auch inhaltlich<br />
keine umfassende Abdeckung sicher stellen.<br />
Kommt es an <strong>den</strong> Finanzmärkten <strong>zu</strong> Verwerfungen?<br />
Mit gewissen Umschichtungen von Wertschriftenbestän<strong>den</strong><br />
ist durchaus <strong>zu</strong> rechnen – nicht aber mit<br />
heftigen und anhalten<strong>den</strong> Kursausschlägen. Dafür<br />
sorgen in erster Linie die Grössenverhältnisse an <strong>den</strong><br />
Finanzmärkten: Auf <strong>den</strong> OECD-Raum entfallen<br />
95% der weltweiten Finanzanlagen. Von der <strong>EU</strong>-<br />
Zinsbesteuerung sind letztlich aber nur gerade rund<br />
2.5% der privaten Finanzvermögen tangiert. Preiseffekte<br />
als Folge von gezielten Umschichtungen<br />
rufen vor allem institutionelle Investoren auf <strong>den</strong><br />
<strong>EU</strong>ROPABREVIER ZINSBEST<strong>EU</strong>ERUNG 41<br />
Plan. Sie sind allgemein von der <strong>EU</strong>-Zinsbesteuerung<br />
nicht erfasst und dürften sich bietende Arbitragemöglichkeiten<br />
nutzen. Ausserdem ist <strong>zu</strong> beachten,<br />
dass der Steuerrückbehalt erst Mitte 2011<br />
<strong>den</strong> Höchstsatz von 35% erreicht.<br />
Ist in <strong>den</strong> nächsten Jahren mit einer Anpassung des<br />
Abkommens <strong>zu</strong> rechnen?<br />
Nein. Gemäss Vertrag wer<strong>den</strong> die <strong>Schweiz</strong> und die<br />
<strong>EU</strong> erst gemeinsam über eine eventuelle Revision<br />
des Abkommens diskutieren, wenn genügend Erfahrungen<br />
mit dem System des Steuerrückbehalts<br />
vorliegen. Diese lassen sich nur beurteilen, wenn<br />
die Wirkungen mit dem vollen Steuersatz von 35%<br />
(der ab Mitte 2011 gilt) bekannt sind.