27.02.2013 Aufrufe

Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

steuerungs-Richtlinie der <strong>EU</strong> und das darauf aufbauende<br />

Abkommen mit der <strong>Schweiz</strong> auch inhaltlich<br />

keine umfassende Abdeckung sicher stellen.<br />

Kommt es an <strong>den</strong> Finanzmärkten <strong>zu</strong> Verwerfungen?<br />

Mit gewissen Umschichtungen von Wertschriftenbestän<strong>den</strong><br />

ist durchaus <strong>zu</strong> rechnen – nicht aber mit<br />

heftigen und anhalten<strong>den</strong> Kursausschlägen. Dafür<br />

sorgen in erster Linie die Grössenverhältnisse an <strong>den</strong><br />

Finanzmärkten: Auf <strong>den</strong> OECD-Raum entfallen<br />

95% der weltweiten Finanzanlagen. Von der <strong>EU</strong>-<br />

Zinsbesteuerung sind letztlich aber nur gerade rund<br />

2.5% der privaten Finanzvermögen tangiert. Preiseffekte<br />

als Folge von gezielten Umschichtungen<br />

rufen vor allem institutionelle Investoren auf <strong>den</strong><br />

<strong>EU</strong>ROPABREVIER ZINSBEST<strong>EU</strong>ERUNG 41<br />

Plan. Sie sind allgemein von der <strong>EU</strong>-Zinsbesteuerung<br />

nicht erfasst und dürften sich bietende Arbitragemöglichkeiten<br />

nutzen. Ausserdem ist <strong>zu</strong> beachten,<br />

dass der Steuerrückbehalt erst Mitte 2011<br />

<strong>den</strong> Höchstsatz von 35% erreicht.<br />

Ist in <strong>den</strong> nächsten Jahren mit einer Anpassung des<br />

Abkommens <strong>zu</strong> rechnen?<br />

Nein. Gemäss Vertrag wer<strong>den</strong> die <strong>Schweiz</strong> und die<br />

<strong>EU</strong> erst gemeinsam über eine eventuelle Revision<br />

des Abkommens diskutieren, wenn genügend Erfahrungen<br />

mit dem System des Steuerrückbehalts<br />

vorliegen. Diese lassen sich nur beurteilen, wenn<br />

die Wirkungen mit dem vollen Steuersatz von 35%<br />

(der ab Mitte 2011 gilt) bekannt sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!