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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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sprucht. Sie waren jeweils kurz vor Ablauf der Jahresfrist<br />

ausgeschöpft. Dies ist vor allem auf gewisse<br />

Bereinigungseffekte <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen. Viele Grenzgänger<br />

– in erster Linie aus Deutschland – haben<br />

ihren Wohnsitz in die <strong>Schweiz</strong> verlegt. Zudem bestand<br />

ein Nachholbedarf im mittleren und unteren<br />

Qualifikationsbereich vor allem bei Klein- und<br />

Mittelbetrieben, die früher keine Jahresaufenthalter<br />

beschäftigen konnten. Im zweiten Jahr hat sich<br />

der Bedarf leicht abgeschwächt. Die Nachfrage nach<br />

Kurzaufenthalterbewilligungen hat sich dagegen<br />

unterdurchschnittlich entwickelt. Diese Kontingente<br />

(115'500 jährlich) wur<strong>den</strong> nur <strong>zu</strong>r Hälfte beansprucht.<br />

Dies entspricht der schwierigen Wirtschaftslage,<br />

vorab im Saisongewerbe (Tourismus,<br />

Bau, Landwirtschaft).<br />

Am 1. Juni 2004 wur<strong>den</strong> Inländervorrang und<br />

die vorgängigen Lohnkontrollen gegenüber <strong>den</strong> 15<br />

bisherigen <strong>EU</strong>-Staaten aufgehoben. Dienstleistungserbringer<br />

aus diesen Ländern, die bis maximal 90<br />

Tage in der <strong>Schweiz</strong> arbeiten, benötigen keine<br />

Bewilligung mehr. Stattdessen wurde eine Meldepflicht<br />

eingeführt. Die Nachfrage hat sich in <strong>den</strong> er-<br />

<strong>EU</strong>ROPABREVIER BILATERALE I 11<br />

sten Monaten rege entwickelt (rund 40'000 Personen<br />

im ersten Halbjahr, davon 40% weniger als 30<br />

Tage tätig). Gleichzeitig sank die Zahl der erteilten<br />

Kurzaufenthaltsbewilligungen bis 4 Monate markant<br />

(um rund 16'000 auf ca. 8'200). Weiter kann<br />

davon ausgegangen wer<strong>den</strong>, dass im Bereich von kurzen<br />

Arbeitseinsätzen eine beträchtliche Zahl von früher<br />

illegal Erwerbstätigen dank der nunmehr vereinfachten<br />

Handhabung <strong>den</strong> legalen Weg wählt. Die<br />

tripartiten Kommissionen bei Bund und Kantonen<br />

haben <strong>den</strong> Auftrag, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt<br />

<strong>zu</strong> überwachen und bei Verstössen Kontrollen<br />

und Sanktionen <strong>zu</strong> beantragen (sog. flankierende<br />

Massnahmen).<br />

Im Jahr 2009 wird das eidgenössische Parlament<br />

<strong>zu</strong> entschei<strong>den</strong> haben, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen<br />

mit der <strong>EU</strong> generell weitergeführt<br />

wer<strong>den</strong> soll. Dieser Beschluss wird dem fakultativen<br />

Referendum unterstehen.<br />

Auswirkungen der Erweiterung<br />

Anders als die sechs sektoralen Abkommen, die<br />

automatisch auf die neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten aus-<br />

Rudolf Stämpfli, Präsi<strong>den</strong>t des<br />

<strong>Schweiz</strong>erischen Arbeitgeberverbands<br />

«Die Arbeitgeber sind überzeugt, dass<br />

die <strong>Schweiz</strong>er Arbeitnehmen<strong>den</strong> wegen<br />

des Personenfreizügigkeitsabkommens<br />

keine Angst um ihren Arbeitsplatz und<br />

<strong>den</strong> Lohn haben müssen. Wer als Gegner<br />

der bilateralen Verträge solche Ängste<br />

bewusst schürt, handelt der <strong>Schweiz</strong>er<br />

Wirtschaft gegenüber verantwortungs-<br />

los.»

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