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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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30 <strong>EU</strong>ROPABREVIER SCHENGEN/DUBLIN<br />

<strong>den</strong> Abschluss bilateraler Verträge der Beitrittsentscheid<br />

in keiner Weise präjudiziert.<br />

Bleibt die <strong>Schweiz</strong> unter Schengen souverän?<br />

Ja. Die <strong>Schweiz</strong> wird bei der Weiterentwicklung des<br />

Schengen/Dublin-Rechtsbestandes autonom und<br />

souverän entschei<strong>den</strong>, ob sie einen neuen Rechtsakt<br />

übernehmen will. Die Übernahme von künftigem<br />

Schengen-Recht erfolgt nur, wenn es von der<br />

<strong>Schweiz</strong>, d.h. vom Bundesrat, vom Parlament und<br />

allenfalls vom Volk (gemäss <strong>den</strong> Bestimmungen der<br />

schweizerischen Verfassung) genehmigt wird. Zu diesem<br />

Zweck hat die <strong>Schweiz</strong> eine Übergangsfrist von<br />

bis <strong>zu</strong> zwei Jahren ausgehandelt. Es findet somit keine<br />

Souveränitätsübertragung an eine supranationale<br />

Gemeinschaft statt.<br />

Wer<strong>den</strong> wir durch Schengen frem<strong>den</strong> Richtern (des<br />

Europäischen Gerichtshofes) unterstellt?<br />

Nein. Für Auslegung und Anwendung des Schengen-Abkommens<br />

in der <strong>Schweiz</strong> sind die <strong>Schweiz</strong>er<br />

Behör<strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständig. Differenzen bei der Umset<strong>zu</strong>ng<br />

des Assoziierungsabkommens <strong>zu</strong> Schengen<br />

müssen im Rahmen des Gemischten Ausschusses,<br />

der dieses Abkommen verwaltet, gelöst wer<strong>den</strong>. Der<br />

gemischte Ausschuss besteht aus gleichberechtigten<br />

Vertretern der <strong>Schweiz</strong> und der <strong>EU</strong>; die Entscheide<br />

wer<strong>den</strong> im Konsens gefällt. Das gleiche Vorgehen<br />

wurde auch bei <strong>den</strong> Bilateralen I gewählt und hat<br />

bisher <strong>zu</strong> keinen Problemen geführt.<br />

Könnte die <strong>Schweiz</strong> das Schengen-Visum nicht einseitig<br />

anerkennen?<br />

Die einseitige Anerkennung des Schengen-Visums<br />

ist möglich. Die einseitige Anerkennung der <strong>EU</strong>-<br />

Visumsentscheide hat allerdings Sicherheits-Nachteile:<br />

Die <strong>Schweiz</strong> wird vor einer Visumserteilung<br />

nicht konsultiert und schweizerische Einreisesperren<br />

wer<strong>den</strong> nicht beachtet. Auch in die verstärkte<br />

Konsular<strong>zu</strong>sammenarbeit der Schengen-Staaten<br />

vor Ort wird die <strong>Schweiz</strong> nicht einbezogen (z.B. Informationsaustausch<br />

über gefälschte Dokumente,<br />

Schleppertätigkeit etc.).<br />

Ist Schengen vereinbar mit unserer Schützen- und<br />

Milizarmeetradition?<br />

Ja. Schengen stellt das schweizerische Jagd- und Schützenwesen<br />

nicht in Frage. Die nationalen Vorschriften,<br />

Die Übernahme von künftigem Schen-<br />

gen-Recht erfolgt nur, wenn es von der<br />

<strong>Schweiz</strong>, d. h. vom Bundesrat, vom Par-<br />

lament und allenfalls vom Volk (gemäss<br />

<strong>den</strong> Bestimmungen der schweizerischen<br />

Verfassung) genehmigt wird.

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