Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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30 <strong>EU</strong>ROPABREVIER SCHENGEN/DUBLIN<br />
<strong>den</strong> Abschluss bilateraler Verträge der Beitrittsentscheid<br />
in keiner Weise präjudiziert.<br />
Bleibt die <strong>Schweiz</strong> unter Schengen souverän?<br />
Ja. Die <strong>Schweiz</strong> wird bei der Weiterentwicklung des<br />
Schengen/Dublin-Rechtsbestandes autonom und<br />
souverän entschei<strong>den</strong>, ob sie einen neuen Rechtsakt<br />
übernehmen will. Die Übernahme von künftigem<br />
Schengen-Recht erfolgt nur, wenn es von der<br />
<strong>Schweiz</strong>, d.h. vom Bundesrat, vom Parlament und<br />
allenfalls vom Volk (gemäss <strong>den</strong> Bestimmungen der<br />
schweizerischen Verfassung) genehmigt wird. Zu diesem<br />
Zweck hat die <strong>Schweiz</strong> eine Übergangsfrist von<br />
bis <strong>zu</strong> zwei Jahren ausgehandelt. Es findet somit keine<br />
Souveränitätsübertragung an eine supranationale<br />
Gemeinschaft statt.<br />
Wer<strong>den</strong> wir durch Schengen frem<strong>den</strong> Richtern (des<br />
Europäischen Gerichtshofes) unterstellt?<br />
Nein. Für Auslegung und Anwendung des Schengen-Abkommens<br />
in der <strong>Schweiz</strong> sind die <strong>Schweiz</strong>er<br />
Behör<strong>den</strong> <strong>zu</strong>ständig. Differenzen bei der Umset<strong>zu</strong>ng<br />
des Assoziierungsabkommens <strong>zu</strong> Schengen<br />
müssen im Rahmen des Gemischten Ausschusses,<br />
der dieses Abkommen verwaltet, gelöst wer<strong>den</strong>. Der<br />
gemischte Ausschuss besteht aus gleichberechtigten<br />
Vertretern der <strong>Schweiz</strong> und der <strong>EU</strong>; die Entscheide<br />
wer<strong>den</strong> im Konsens gefällt. Das gleiche Vorgehen<br />
wurde auch bei <strong>den</strong> Bilateralen I gewählt und hat<br />
bisher <strong>zu</strong> keinen Problemen geführt.<br />
Könnte die <strong>Schweiz</strong> das Schengen-Visum nicht einseitig<br />
anerkennen?<br />
Die einseitige Anerkennung des Schengen-Visums<br />
ist möglich. Die einseitige Anerkennung der <strong>EU</strong>-<br />
Visumsentscheide hat allerdings Sicherheits-Nachteile:<br />
Die <strong>Schweiz</strong> wird vor einer Visumserteilung<br />
nicht konsultiert und schweizerische Einreisesperren<br />
wer<strong>den</strong> nicht beachtet. Auch in die verstärkte<br />
Konsular<strong>zu</strong>sammenarbeit der Schengen-Staaten<br />
vor Ort wird die <strong>Schweiz</strong> nicht einbezogen (z.B. Informationsaustausch<br />
über gefälschte Dokumente,<br />
Schleppertätigkeit etc.).<br />
Ist Schengen vereinbar mit unserer Schützen- und<br />
Milizarmeetradition?<br />
Ja. Schengen stellt das schweizerische Jagd- und Schützenwesen<br />
nicht in Frage. Die nationalen Vorschriften,<br />
Die Übernahme von künftigem Schen-<br />
gen-Recht erfolgt nur, wenn es von der<br />
<strong>Schweiz</strong>, d. h. vom Bundesrat, vom Par-<br />
lament und allenfalls vom Volk (gemäss<br />
<strong>den</strong> Bestimmungen der schweizerischen<br />
Verfassung) genehmigt wird.