Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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welche die Jagd- und Schützentätigkeit regeln (Jagdund<br />
Abschussbewilligungen, Jagdsaison, Schiessveranstaltungen<br />
etc.), bleiben von Schengen unberührt.<br />
Keine Anwendung findet Schengen auch auf die<br />
Waffentraditionen des schweizerischen Milizsystems.<br />
Wie eine gemeinsame Erklärung im Assoziierungsabkommen<br />
ausdrücklich klarstellt, bleiben das Jungschützenwesen,<br />
die Aufbewahrung der persönlichen<br />
Militärwaffe im Hause des Wehrpflichtigen und die<br />
Abgabe <strong>zu</strong> Eigentum nach Erfüllung der Dienstpflicht<br />
von Schengen unberührt; diese Fragen wer<strong>den</strong> weiterhin<br />
nach schweizerischem Recht geregelt.<br />
Was ändert sich für das schweizerische Waffengesetz<br />
mit Schengen?<br />
Das schweizerische Waffengesetz erfüllt die von<br />
Schengen geforderten Massnahmen gegen <strong>den</strong> Waffenmissbrauch<br />
bereits weitgehend. Eine wichtige<br />
Anpassung ist aber notwendig: Was für <strong>den</strong> Waffenkauf<br />
im Handel schon lange gilt, wird nun auch<br />
bei privat erworbenen und vererbten Waffen die Regel:<br />
Für alle Erwerbsformen (inklusive <strong>den</strong> Erwerb<br />
durch Erbgang) sollen künftig je nach Waffenkategorie<br />
die gleichen Erwerbsvorausset<strong>zu</strong>ngen gelten:<br />
<strong>EU</strong>ROPABREVIER SCHENGEN/DUBLIN 31<br />
Ausnahmebewilligung für grundsätzlich verbotene<br />
Waffen, Waffenerwerbsschein für genehmigungspflichtige<br />
Waffen, Meldepflicht für meldepflichtige<br />
Waffen. Zudem ist neu beim Antrag für einen<br />
Waffenerwerbsschein ein Grund an<strong>zu</strong>geben. Jäger,<br />
Schützen oder Sammler sind von dieser Verpflichtung<br />
ausgenommen. Weiter wird der europäische<br />
Feuerwaffenpass die temporäre Ausfuhr von Feuerwaffen<br />
durch Jäger und Sportsschützen in einen<br />
Schengen-Staat erleichtern. Ein zentrales Waffenregister<br />
wird es nicht geben.<br />
Wird die <strong>Schweiz</strong> durch das SIS <strong>zu</strong>m<br />
Überwachungsstaat?<br />
Nein. Der schweizerische Datenschutzbeauftragte<br />
bestätigt, dass aus Sicht des Datenschutzes keine Be<strong>den</strong>ken<br />
gegen eine Zusammenarbeit im Bereich<br />
Schengen/Dublin bestehen. Der Datenschutz im<br />
Rahmen von Schengen genügt schweizerischen<br />
Standards. Die Einhaltung der Rechte betroffener<br />
Personen wird durch unabhängige Datenschutzinstanzen<br />
überwacht. Auf kantonaler Ebene muss<br />
der Datenschutz in der <strong>Schweiz</strong> aufgrund von<br />
Schengen/Dublin sogar verbessert wer<strong>den</strong>.