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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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welche die Jagd- und Schützentätigkeit regeln (Jagdund<br />

Abschussbewilligungen, Jagdsaison, Schiessveranstaltungen<br />

etc.), bleiben von Schengen unberührt.<br />

Keine Anwendung findet Schengen auch auf die<br />

Waffentraditionen des schweizerischen Milizsystems.<br />

Wie eine gemeinsame Erklärung im Assoziierungsabkommen<br />

ausdrücklich klarstellt, bleiben das Jungschützenwesen,<br />

die Aufbewahrung der persönlichen<br />

Militärwaffe im Hause des Wehrpflichtigen und die<br />

Abgabe <strong>zu</strong> Eigentum nach Erfüllung der Dienstpflicht<br />

von Schengen unberührt; diese Fragen wer<strong>den</strong> weiterhin<br />

nach schweizerischem Recht geregelt.<br />

Was ändert sich für das schweizerische Waffengesetz<br />

mit Schengen?<br />

Das schweizerische Waffengesetz erfüllt die von<br />

Schengen geforderten Massnahmen gegen <strong>den</strong> Waffenmissbrauch<br />

bereits weitgehend. Eine wichtige<br />

Anpassung ist aber notwendig: Was für <strong>den</strong> Waffenkauf<br />

im Handel schon lange gilt, wird nun auch<br />

bei privat erworbenen und vererbten Waffen die Regel:<br />

Für alle Erwerbsformen (inklusive <strong>den</strong> Erwerb<br />

durch Erbgang) sollen künftig je nach Waffenkategorie<br />

die gleichen Erwerbsvorausset<strong>zu</strong>ngen gelten:<br />

<strong>EU</strong>ROPABREVIER SCHENGEN/DUBLIN 31<br />

Ausnahmebewilligung für grundsätzlich verbotene<br />

Waffen, Waffenerwerbsschein für genehmigungspflichtige<br />

Waffen, Meldepflicht für meldepflichtige<br />

Waffen. Zudem ist neu beim Antrag für einen<br />

Waffenerwerbsschein ein Grund an<strong>zu</strong>geben. Jäger,<br />

Schützen oder Sammler sind von dieser Verpflichtung<br />

ausgenommen. Weiter wird der europäische<br />

Feuerwaffenpass die temporäre Ausfuhr von Feuerwaffen<br />

durch Jäger und Sportsschützen in einen<br />

Schengen-Staat erleichtern. Ein zentrales Waffenregister<br />

wird es nicht geben.<br />

Wird die <strong>Schweiz</strong> durch das SIS <strong>zu</strong>m<br />

Überwachungsstaat?<br />

Nein. Der schweizerische Datenschutzbeauftragte<br />

bestätigt, dass aus Sicht des Datenschutzes keine Be<strong>den</strong>ken<br />

gegen eine Zusammenarbeit im Bereich<br />

Schengen/Dublin bestehen. Der Datenschutz im<br />

Rahmen von Schengen genügt schweizerischen<br />

Standards. Die Einhaltung der Rechte betroffener<br />

Personen wird durch unabhängige Datenschutzinstanzen<br />

überwacht. Auf kantonaler Ebene muss<br />

der Datenschutz in der <strong>Schweiz</strong> aufgrund von<br />

Schengen/Dublin sogar verbessert wer<strong>den</strong>.

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