Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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Abkommen über die Ruhegehälter<br />
Das Abkommen über die Ruhegehälter von <strong>EU</strong>-Beamten<br />
behandelt ein zahlenmässig zwar kleines, für<br />
die jeweiligen Betroffenen aber nicht unerhebliches<br />
Problem. <strong>EU</strong>-Beamte, die in <strong>den</strong> Ruhestand gehen<br />
und in der <strong>Schweiz</strong> wohnen, bezahlen doppelt<br />
Steuern. Wie kommt das?<br />
Pensionierte <strong>EU</strong>-Beamte wer<strong>den</strong> von der <strong>EU</strong><br />
quellenbesteuert, das heisst von ihrer Rente wird eine<br />
Steuer direkt durch die <strong>EU</strong> abgezogen. In <strong>den</strong><br />
<strong>EU</strong>-Ländern wird eine doppelte Besteuerung verhindert,<br />
indem die Pensionen der ehemaligen <strong>EU</strong>-<br />
Beamten jeweils von der Einkommenssteuer befreit<br />
sind. Bisher war dies in der <strong>Schweiz</strong> nicht der Fall.<br />
Die in der <strong>Schweiz</strong> wohnhaften ehemaligen <strong>EU</strong>-Beamten<br />
bezahlen sowohl die <strong>EU</strong>-Quellensteuer als<br />
auch die schweizerische Einkommenssteuer auf<br />
ihre Pension.<br />
Schon 1999 wurde in einer Erklärung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />
ersten bilateralen Abkommen dieses Problem erkannt,<br />
aber es konnte damals nicht gelöst wer<strong>den</strong>.<br />
Hindernis war eine Differenz <strong>zu</strong> sonstigen, gängigen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der<br />
<strong>Schweiz</strong> und <strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Ländern. Die bestehen<strong>den</strong><br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der<br />
<strong>EU</strong>ROPABREVIER RUHEGEHÄLTER 83<br />
<strong>Schweiz</strong> und einzelnen <strong>EU</strong>-Staaten lösen das Problem<br />
der doppelten Besteuerung zwar für Beamte<br />
der jeweiligen Staaten, nicht aber für Beamte der<br />
<strong>EU</strong>. Der Grund liegt darin, dass Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen zwei Staaten gelten, dagegen<br />
nicht zwischen einem Staat und einer supranationalen<br />
Organisation.<br />
Die <strong>Schweiz</strong> ist – wie die <strong>EU</strong> – der Meinung,<br />
dass damit ehemalige Beamte der <strong>EU</strong> klar benachteiligt<br />
wer<strong>den</strong>. Um ihnen entgegen <strong>zu</strong> kommen,<br />
sollen die Pensionen der Rentnerinnen und Rentner<br />
der <strong>EU</strong>-Institutionen in der <strong>Schweiz</strong> von der<br />
Steuer ausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
Die Steuerausfälle sind gering: Das Abkommen<br />
über die Ruhegehälter von <strong>EU</strong>-Beamten betrifft<br />
rund 50 in der <strong>Schweiz</strong> lebende Rentnerinnen und<br />
Rentner.<br />
Die Steuerausfälle sind gering: Das Ab-<br />
kommen über die Ruhegehälter von <strong>EU</strong>-<br />
Beamten betrifft rund 50 in der <strong>Schweiz</strong><br />
lebende Rentnerinnen und Rentner.