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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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Abkommen über die Ruhegehälter<br />

Das Abkommen über die Ruhegehälter von <strong>EU</strong>-Beamten<br />

behandelt ein zahlenmässig zwar kleines, für<br />

die jeweiligen Betroffenen aber nicht unerhebliches<br />

Problem. <strong>EU</strong>-Beamte, die in <strong>den</strong> Ruhestand gehen<br />

und in der <strong>Schweiz</strong> wohnen, bezahlen doppelt<br />

Steuern. Wie kommt das?<br />

Pensionierte <strong>EU</strong>-Beamte wer<strong>den</strong> von der <strong>EU</strong><br />

quellenbesteuert, das heisst von ihrer Rente wird eine<br />

Steuer direkt durch die <strong>EU</strong> abgezogen. In <strong>den</strong><br />

<strong>EU</strong>-Ländern wird eine doppelte Besteuerung verhindert,<br />

indem die Pensionen der ehemaligen <strong>EU</strong>-<br />

Beamten jeweils von der Einkommenssteuer befreit<br />

sind. Bisher war dies in der <strong>Schweiz</strong> nicht der Fall.<br />

Die in der <strong>Schweiz</strong> wohnhaften ehemaligen <strong>EU</strong>-Beamten<br />

bezahlen sowohl die <strong>EU</strong>-Quellensteuer als<br />

auch die schweizerische Einkommenssteuer auf<br />

ihre Pension.<br />

Schon 1999 wurde in einer Erklärung <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

ersten bilateralen Abkommen dieses Problem erkannt,<br />

aber es konnte damals nicht gelöst wer<strong>den</strong>.<br />

Hindernis war eine Differenz <strong>zu</strong> sonstigen, gängigen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der<br />

<strong>Schweiz</strong> und <strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Ländern. Die bestehen<strong>den</strong><br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der<br />

<strong>EU</strong>ROPABREVIER RUHEGEHÄLTER 83<br />

<strong>Schweiz</strong> und einzelnen <strong>EU</strong>-Staaten lösen das Problem<br />

der doppelten Besteuerung zwar für Beamte<br />

der jeweiligen Staaten, nicht aber für Beamte der<br />

<strong>EU</strong>. Der Grund liegt darin, dass Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen zwei Staaten gelten, dagegen<br />

nicht zwischen einem Staat und einer supranationalen<br />

Organisation.<br />

Die <strong>Schweiz</strong> ist – wie die <strong>EU</strong> – der Meinung,<br />

dass damit ehemalige Beamte der <strong>EU</strong> klar benachteiligt<br />

wer<strong>den</strong>. Um ihnen entgegen <strong>zu</strong> kommen,<br />

sollen die Pensionen der Rentnerinnen und Rentner<br />

der <strong>EU</strong>-Institutionen in der <strong>Schweiz</strong> von der<br />

Steuer ausgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Steuerausfälle sind gering: Das Abkommen<br />

über die Ruhegehälter von <strong>EU</strong>-Beamten betrifft<br />

rund 50 in der <strong>Schweiz</strong> lebende Rentnerinnen und<br />

Rentner.<br />

Die Steuerausfälle sind gering: Das Ab-<br />

kommen über die Ruhegehälter von <strong>EU</strong>-<br />

Beamten betrifft rund 50 in der <strong>Schweiz</strong><br />

lebende Rentnerinnen und Rentner.

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