Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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84 <strong>EU</strong>ROPABREVIER AUSBLICK<br />
Ausbaufähiger bilateraler Weg<br />
Dr. Stephan Kux, Leiter Europafachstelle Kanton <strong>Zürich</strong> Ein wichtiges Ziel der schweizerischen<br />
Mit der zweiten Tranche von bilateralen Verträgen einschliesslich<br />
Dublin und Schengen nähert sich die<br />
<strong>Schweiz</strong> in weiteren wichtigen Bereichen der <strong>EU</strong> an.<br />
Neben der Ausweitung und der Vertiefung im wirtschaftlichen<br />
Bereich kommt neu die Zusammenarbeit<br />
im Bereich Sicherheit und Asyl, Umwelt, Statistik<br />
und Kultur da<strong>zu</strong>. Nach diesem Meilenstein stellt<br />
sich die Frage: Was sind die nächsten Schritte in <strong>den</strong><br />
Beziehungen der <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>r Europäischen Union?<br />
Ist der bilaterale Weg ausbaufähig? In welchen Bereichen<br />
wäre das interessant und möglich? Welche<br />
Faktoren bestimmen das künftige Verhältnis?<br />
Mögliche nächste Schritte<br />
Verschie<strong>den</strong>e der abgeschlossenen Abkommen wer<strong>den</strong><br />
schrittweise umgesetzt. So sehen die Abkommen<br />
über die Personenfreizügigkeit, über Landverkehr<br />
und über Luftverkehr Etappen oder Übergangsfristen<br />
vor. Auch die neuen Abkommen müssen umgesetzt<br />
wer<strong>den</strong>, so dass auf Bund, Kantone und Gemein<strong>den</strong><br />
sowie Unternehmungen noch einige Umset<strong>zu</strong>ngsarbeit<br />
wartet. Ein wichtiges Ziel der schwei-<br />
zerischen Integrationspolitik ist der Abbau von Handelshemmnissen,<br />
d.h. die Reduktion von Transaktionskosten<br />
und der verbesserte Zugang <strong>zu</strong>m europäischen<br />
Binnenmarkt. Die Abkommen wur<strong>den</strong> auf<br />
dem Stand des Gemeinschaftsrechts im Jahr 1999 (Bilaterale<br />
I) respektive 2004 (Bilaterale II) abgeschlossen.<br />
Der sogenannte acquis communautaire entwickelt<br />
sich aber weiter. Bei der Personenfreizügigkeit<br />
betrifft dies in erster Linie die Koordinierung der Systeme<br />
der Sozialen Sicherheit (Anhang II <strong>zu</strong>m Freizügigkeitsabkommen,<br />
FZA) und die Diplomanerkennung<br />
(Anhang <strong>III</strong> <strong>zu</strong>m FZA). Diese Problematik<br />
stellt sich auch für andere Abkommen der Bilateralen<br />
I. Die Gemischten Ausschüsse <strong>Schweiz</strong>-<strong>EU</strong> stellen<br />
das gute Funktionieren der Abkommen sicher<br />
und entschei<strong>den</strong> in gewissen Fällen darüber, inwieweit<br />
die bilateralen Abkommen an die Rechtsentwicklungen<br />
der Parteien angepasst wer<strong>den</strong> sollen.<br />
Weitet sich die Schere zwischen acquis communautaire<br />
und dem Inhalt der bilateralen Verträge <strong>zu</strong> sehr<br />
aus, würde dies die einwandfreie Anwendung der bilateralen<br />
Abkommen behindern.<br />
Integrationspolitik ist der Abbau von<br />
Handelshemmnissen, d.h. die Reduktion<br />
von Transaktionskosten und der ver-<br />
besserte Zugang <strong>zu</strong>m europäischen<br />
Binnenmarkt.