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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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84 <strong>EU</strong>ROPABREVIER AUSBLICK<br />

Ausbaufähiger bilateraler Weg<br />

Dr. Stephan Kux, Leiter Europafachstelle Kanton <strong>Zürich</strong> Ein wichtiges Ziel der schweizerischen<br />

Mit der zweiten Tranche von bilateralen Verträgen einschliesslich<br />

Dublin und Schengen nähert sich die<br />

<strong>Schweiz</strong> in weiteren wichtigen Bereichen der <strong>EU</strong> an.<br />

Neben der Ausweitung und der Vertiefung im wirtschaftlichen<br />

Bereich kommt neu die Zusammenarbeit<br />

im Bereich Sicherheit und Asyl, Umwelt, Statistik<br />

und Kultur da<strong>zu</strong>. Nach diesem Meilenstein stellt<br />

sich die Frage: Was sind die nächsten Schritte in <strong>den</strong><br />

Beziehungen der <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>r Europäischen Union?<br />

Ist der bilaterale Weg ausbaufähig? In welchen Bereichen<br />

wäre das interessant und möglich? Welche<br />

Faktoren bestimmen das künftige Verhältnis?<br />

Mögliche nächste Schritte<br />

Verschie<strong>den</strong>e der abgeschlossenen Abkommen wer<strong>den</strong><br />

schrittweise umgesetzt. So sehen die Abkommen<br />

über die Personenfreizügigkeit, über Landverkehr<br />

und über Luftverkehr Etappen oder Übergangsfristen<br />

vor. Auch die neuen Abkommen müssen umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>, so dass auf Bund, Kantone und Gemein<strong>den</strong><br />

sowie Unternehmungen noch einige Umset<strong>zu</strong>ngsarbeit<br />

wartet. Ein wichtiges Ziel der schwei-<br />

zerischen Integrationspolitik ist der Abbau von Handelshemmnissen,<br />

d.h. die Reduktion von Transaktionskosten<br />

und der verbesserte Zugang <strong>zu</strong>m europäischen<br />

Binnenmarkt. Die Abkommen wur<strong>den</strong> auf<br />

dem Stand des Gemeinschaftsrechts im Jahr 1999 (Bilaterale<br />

I) respektive 2004 (Bilaterale II) abgeschlossen.<br />

Der sogenannte acquis communautaire entwickelt<br />

sich aber weiter. Bei der Personenfreizügigkeit<br />

betrifft dies in erster Linie die Koordinierung der Systeme<br />

der Sozialen Sicherheit (Anhang II <strong>zu</strong>m Freizügigkeitsabkommen,<br />

FZA) und die Diplomanerkennung<br />

(Anhang <strong>III</strong> <strong>zu</strong>m FZA). Diese Problematik<br />

stellt sich auch für andere Abkommen der Bilateralen<br />

I. Die Gemischten Ausschüsse <strong>Schweiz</strong>-<strong>EU</strong> stellen<br />

das gute Funktionieren der Abkommen sicher<br />

und entschei<strong>den</strong> in gewissen Fällen darüber, inwieweit<br />

die bilateralen Abkommen an die Rechtsentwicklungen<br />

der Parteien angepasst wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Weitet sich die Schere zwischen acquis communautaire<br />

und dem Inhalt der bilateralen Verträge <strong>zu</strong> sehr<br />

aus, würde dies die einwandfreie Anwendung der bilateralen<br />

Abkommen behindern.<br />

Integrationspolitik ist der Abbau von<br />

Handelshemmnissen, d.h. die Reduktion<br />

von Transaktionskosten und der ver-<br />

besserte Zugang <strong>zu</strong>m europäischen<br />

Binnenmarkt.

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