Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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Das Forschungsabkommen von 1999 sah die<br />
Teilnahme der <strong>Schweiz</strong> an <strong>den</strong> fünften <strong>EU</strong>-Rahmenprogrammen<br />
(1998-2002) vor und war daher<br />
befristet. Eine Erneuerung des Abkommens im Hinblick<br />
auf neue Generationen der Rahmenprogramme<br />
war jedoch von <strong>den</strong> Vertragsparteien vorgesehen.<br />
In diesem Sinne regelt das am 16. Januar 2004<br />
unterzeichnete Forschungsabkommen die Teilnahme<br />
der <strong>Schweiz</strong> an <strong>den</strong> sechsten <strong>EU</strong>-Rahmenprogrammen<br />
(2002-2006). Das Abkommen, welches<br />
von der <strong>EU</strong> noch nicht ratifiziert wor<strong>den</strong> ist, wird<br />
seit dem 1. Januar 2004 provisorisch angewandt.<br />
Das Abkommen über <strong>den</strong> Abbau der technischen<br />
Handelshemmnisse sieht die gegenseitige Anerkennung<br />
von Konformitätsbewertungen (Prüfungen,<br />
Inspektionen, Zertifizierungen, Produkte<strong>zu</strong>lassungen<br />
usw.) für die meisten Industrieprodukte<br />
vor. Es gibt Diskussionen mit der <strong>EU</strong> über die Ausdehnung<br />
des Deckungsbereichs des Abkommens<br />
auf neue Produktekapitel. Dieses Abkommen findet<br />
seine Anwendung aber nur auf Bereiche, welche<br />
in der <strong>EU</strong> harmonisiert wur<strong>den</strong>. Dort wo die<br />
Harmonisierung der Rechtsvorschriften in der <strong>EU</strong><br />
nicht stattgefun<strong>den</strong> hat, gelangt in der <strong>EU</strong> das<br />
<strong>EU</strong>ROPABREVIER AUSBLICK 85<br />
Cassis-de-Dijon-Prinzip, d.h. die automatische<br />
gegenseitige Anerkennung der Vorschriften der einzelnen<br />
Mitgliedstaaten im Bereich der technischen<br />
Handelshemmnisse, <strong>zu</strong>r Anwendung. Ist ein Produkt<br />
einmal in einem Mitgliedstaat rechtmässig<br />
<strong>zu</strong>gelassen, so kann es frei in der <strong>EU</strong> und im Europäischen<br />
Wirtschaftsraum vertrieben wer<strong>den</strong>.<br />
Momentan wird in der <strong>Schweiz</strong> die einseitige Einführung<br />
des Cassis-de-Dijon-Prinzips diskutiert. In<br />
erster Linie verspricht man sich davon eine korrigierende<br />
Wirkung auf die durchschnittlich höheren<br />
Preise der sog. «Hochpreisinsel <strong>Schweiz</strong>».<br />
Dienstleistungsverkehr<br />
Auch sind Abkommen <strong>zu</strong> neuen Bereichen <strong>den</strong>kbar.<br />
So wurde in der zweiten Verhandlungsrunde<br />
gemäss einem gemeinsamen Beschluss der Verhandlungspartner<br />
das Abkommen über <strong>den</strong> Dienstleistungsverkehr<br />
<strong>zu</strong>rückgestellt. Für <strong>den</strong> Dienstleistungsstandort<br />
<strong>Schweiz</strong> wäre eine solche Marktöffnung<br />
auf Gegenseitigkeit interessant, hätte aber<br />
auch entsprechende Anpassungen etwa im Bereich<br />
des Service public <strong>zu</strong>r Folge. Immerhin ist <strong>zu</strong> vermerken,<br />
dass Liechtenstein sehr positive Erfahrun-