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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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Das Forschungsabkommen von 1999 sah die<br />

Teilnahme der <strong>Schweiz</strong> an <strong>den</strong> fünften <strong>EU</strong>-Rahmenprogrammen<br />

(1998-2002) vor und war daher<br />

befristet. Eine Erneuerung des Abkommens im Hinblick<br />

auf neue Generationen der Rahmenprogramme<br />

war jedoch von <strong>den</strong> Vertragsparteien vorgesehen.<br />

In diesem Sinne regelt das am 16. Januar 2004<br />

unterzeichnete Forschungsabkommen die Teilnahme<br />

der <strong>Schweiz</strong> an <strong>den</strong> sechsten <strong>EU</strong>-Rahmenprogrammen<br />

(2002-2006). Das Abkommen, welches<br />

von der <strong>EU</strong> noch nicht ratifiziert wor<strong>den</strong> ist, wird<br />

seit dem 1. Januar 2004 provisorisch angewandt.<br />

Das Abkommen über <strong>den</strong> Abbau der technischen<br />

Handelshemmnisse sieht die gegenseitige Anerkennung<br />

von Konformitätsbewertungen (Prüfungen,<br />

Inspektionen, Zertifizierungen, Produkte<strong>zu</strong>lassungen<br />

usw.) für die meisten Industrieprodukte<br />

vor. Es gibt Diskussionen mit der <strong>EU</strong> über die Ausdehnung<br />

des Deckungsbereichs des Abkommens<br />

auf neue Produktekapitel. Dieses Abkommen findet<br />

seine Anwendung aber nur auf Bereiche, welche<br />

in der <strong>EU</strong> harmonisiert wur<strong>den</strong>. Dort wo die<br />

Harmonisierung der Rechtsvorschriften in der <strong>EU</strong><br />

nicht stattgefun<strong>den</strong> hat, gelangt in der <strong>EU</strong> das<br />

<strong>EU</strong>ROPABREVIER AUSBLICK 85<br />

Cassis-de-Dijon-Prinzip, d.h. die automatische<br />

gegenseitige Anerkennung der Vorschriften der einzelnen<br />

Mitgliedstaaten im Bereich der technischen<br />

Handelshemmnisse, <strong>zu</strong>r Anwendung. Ist ein Produkt<br />

einmal in einem Mitgliedstaat rechtmässig<br />

<strong>zu</strong>gelassen, so kann es frei in der <strong>EU</strong> und im Europäischen<br />

Wirtschaftsraum vertrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Momentan wird in der <strong>Schweiz</strong> die einseitige Einführung<br />

des Cassis-de-Dijon-Prinzips diskutiert. In<br />

erster Linie verspricht man sich davon eine korrigierende<br />

Wirkung auf die durchschnittlich höheren<br />

Preise der sog. «Hochpreisinsel <strong>Schweiz</strong>».<br />

Dienstleistungsverkehr<br />

Auch sind Abkommen <strong>zu</strong> neuen Bereichen <strong>den</strong>kbar.<br />

So wurde in der zweiten Verhandlungsrunde<br />

gemäss einem gemeinsamen Beschluss der Verhandlungspartner<br />

das Abkommen über <strong>den</strong> Dienstleistungsverkehr<br />

<strong>zu</strong>rückgestellt. Für <strong>den</strong> Dienstleistungsstandort<br />

<strong>Schweiz</strong> wäre eine solche Marktöffnung<br />

auf Gegenseitigkeit interessant, hätte aber<br />

auch entsprechende Anpassungen etwa im Bereich<br />

des Service public <strong>zu</strong>r Folge. Immerhin ist <strong>zu</strong> vermerken,<br />

dass Liechtenstein sehr positive Erfahrun-

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