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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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Alpentransversale (NEAT) dürfte längerfristig eine<br />

weitere Senkung des alpenqueren<strong>den</strong> Schwerverkehrs<br />

auf der Strasse erlauben.<br />

Luftverkehr<br />

Das Luftverkehrsabkommen sichert <strong>den</strong> schweizerischen<br />

Fluggesellschaften Schritt für Schritt die Teilnahme<br />

am liberalisierten Luftverkehrsmarkt der <strong>EU</strong>.<br />

Die <strong>Schweiz</strong> hat somit vergleichbare Rechte eines<br />

Mitgliedstaates; <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> garantierten Verkehrsrechten<br />

kann die <strong>Schweiz</strong> beispielsweise auf Grundlage<br />

des Luftverkehrsabkommens juristische Schritte<br />

vor dem EuGH gegen die nach dem Scheitern des<br />

Staatsvertrages einseitig erlassene Verordnung betreffend<br />

Anflüge <strong>zu</strong>m Flughafen <strong>Zürich</strong> über <strong>den</strong> süddeutschen<br />

Raum ergreifen. Weiter strebt die <strong>Schweiz</strong><br />

aufgrund des Status eines «Quasi-Mitgliedslandes»<br />

<strong>den</strong> Beitritt <strong>zu</strong>r neuen europäischen Sicherheitsagentur<br />

EASA und <strong>zu</strong>m einheitlichen Luftraum, dem<br />

Single European Sky durch das Luftfahrts-Abkommen<br />

an. Einerseits konnten die Modalitäten für eine<br />

Mitwirkung der <strong>Schweiz</strong> in der EASA bereits geregelt<br />

wer<strong>den</strong>; andererseits verfolgt die <strong>Schweiz</strong> das<br />

Ziel, Skyguide im Rahmen des Single European Sky<br />

<strong>EU</strong>ROPABREVIER BILATERALE I 15<br />

als anerkannte Flugsicherungsorganisation im Herzen<br />

Europas <strong>zu</strong> positionieren.<br />

Landwirtschaft<br />

Das Abkommen über <strong>den</strong> Handel mit landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen vereinfacht <strong>den</strong> Handel<br />

mit Agrarprodukten zwischen der <strong>Schweiz</strong> und der<br />

<strong>EU</strong>. Dies einerseits durch die Beseitigung nichttarifärer<br />

Handelshemmnisse, andererseits durch <strong>den</strong><br />

Abbau von Zöllen. Im Rahmen eines Abbaus von<br />

nichttarifären Handelshemmnissen wer<strong>den</strong> die<br />

technischen Vorschriften in <strong>den</strong> Bereichen Veterinärmedizin,<br />

Pflanzenschutz, biologische Landwirtschaft<br />

sowie die Qualitätsnormen für Früchte<br />

und Gemüse usw. als gleichwertig anerkannt. Ein<br />

erleichterter Markt<strong>zu</strong>tritt durch Zollabbau findet<br />

für jene Agrarprodukte statt, an <strong>den</strong>en die Parteien<br />

ein besonderes Interesse haben. Das Agrarabkommen<br />

bietet der <strong>Schweiz</strong>er Landwirtschaft einen verbesserten<br />

Zugang in jenen Bereichen, wo sie vergleichsweise<br />

wettbewerbsfähig ist, wie etwa bei <strong>den</strong><br />

verarbeiteten Milchprodukten und Käse oder bei<br />

Frischprodukten wie Obst und Gemüse. Für Käse<br />

wird ab 1. Juni 2007 Freihandel eingeführt. Die

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