Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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Alpentransversale (NEAT) dürfte längerfristig eine<br />
weitere Senkung des alpenqueren<strong>den</strong> Schwerverkehrs<br />
auf der Strasse erlauben.<br />
Luftverkehr<br />
Das Luftverkehrsabkommen sichert <strong>den</strong> schweizerischen<br />
Fluggesellschaften Schritt für Schritt die Teilnahme<br />
am liberalisierten Luftverkehrsmarkt der <strong>EU</strong>.<br />
Die <strong>Schweiz</strong> hat somit vergleichbare Rechte eines<br />
Mitgliedstaates; <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> garantierten Verkehrsrechten<br />
kann die <strong>Schweiz</strong> beispielsweise auf Grundlage<br />
des Luftverkehrsabkommens juristische Schritte<br />
vor dem EuGH gegen die nach dem Scheitern des<br />
Staatsvertrages einseitig erlassene Verordnung betreffend<br />
Anflüge <strong>zu</strong>m Flughafen <strong>Zürich</strong> über <strong>den</strong> süddeutschen<br />
Raum ergreifen. Weiter strebt die <strong>Schweiz</strong><br />
aufgrund des Status eines «Quasi-Mitgliedslandes»<br />
<strong>den</strong> Beitritt <strong>zu</strong>r neuen europäischen Sicherheitsagentur<br />
EASA und <strong>zu</strong>m einheitlichen Luftraum, dem<br />
Single European Sky durch das Luftfahrts-Abkommen<br />
an. Einerseits konnten die Modalitäten für eine<br />
Mitwirkung der <strong>Schweiz</strong> in der EASA bereits geregelt<br />
wer<strong>den</strong>; andererseits verfolgt die <strong>Schweiz</strong> das<br />
Ziel, Skyguide im Rahmen des Single European Sky<br />
<strong>EU</strong>ROPABREVIER BILATERALE I 15<br />
als anerkannte Flugsicherungsorganisation im Herzen<br />
Europas <strong>zu</strong> positionieren.<br />
Landwirtschaft<br />
Das Abkommen über <strong>den</strong> Handel mit landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnissen vereinfacht <strong>den</strong> Handel<br />
mit Agrarprodukten zwischen der <strong>Schweiz</strong> und der<br />
<strong>EU</strong>. Dies einerseits durch die Beseitigung nichttarifärer<br />
Handelshemmnisse, andererseits durch <strong>den</strong><br />
Abbau von Zöllen. Im Rahmen eines Abbaus von<br />
nichttarifären Handelshemmnissen wer<strong>den</strong> die<br />
technischen Vorschriften in <strong>den</strong> Bereichen Veterinärmedizin,<br />
Pflanzenschutz, biologische Landwirtschaft<br />
sowie die Qualitätsnormen für Früchte<br />
und Gemüse usw. als gleichwertig anerkannt. Ein<br />
erleichterter Markt<strong>zu</strong>tritt durch Zollabbau findet<br />
für jene Agrarprodukte statt, an <strong>den</strong>en die Parteien<br />
ein besonderes Interesse haben. Das Agrarabkommen<br />
bietet der <strong>Schweiz</strong>er Landwirtschaft einen verbesserten<br />
Zugang in jenen Bereichen, wo sie vergleichsweise<br />
wettbewerbsfähig ist, wie etwa bei <strong>den</strong><br />
verarbeiteten Milchprodukten und Käse oder bei<br />
Frischprodukten wie Obst und Gemüse. Für Käse<br />
wird ab 1. Juni 2007 Freihandel eingeführt. Die