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Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich

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12 <strong>EU</strong>ROPABREVIER BILATERALE I<br />

gedehnt wur<strong>den</strong>, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen<br />

ein gemischtes Abkommen. Mit dem Beitritt<br />

der zehn neuen Staaten in die <strong>EU</strong> musste die<br />

<strong>Schweiz</strong> über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens<br />

neue Verhandlungen führen. Das Ergebnis,<br />

ein Protokoll <strong>zu</strong>m Freizügigkeitsabkommen<br />

hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>fügen, ist für die <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>stellend.<br />

Das Parlament hat das Protokoll in der Wintersession<br />

2004 <strong>zu</strong>sammen mit der Revision <strong>zu</strong>r Verschärfung<br />

der flankieren<strong>den</strong> Massnahmen in einem<br />

Bundesbeschluss genehmigt. Dagegen wurde das<br />

Referendum ergriffen; die Volksabstimmung findet<br />

am 25. September 2005 statt. Falls das Abkommen<br />

in der <strong>Schweiz</strong> abgelehnt wer<strong>den</strong> sollte, ist insgesamt<br />

mit einer Gefährdung der Bilateralen I <strong>zu</strong><br />

rechnen.<br />

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit soll<br />

schrittweise und durch separate Übergangsregelungen<br />

erfolgen. Während einer Übergangsperiode bis<br />

<strong>zu</strong>m 30. April 2011 können arbeitsmarktliche Beschränkungen<br />

wie Inländervorrang und Lohnkontrolle<br />

aufrechterhalten wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig gewährt<br />

die <strong>Schweiz</strong> jährlich steigende Kontingente für Bürger<br />

aus <strong>den</strong> neuen <strong>EU</strong>-Staaten (bis maximal 3'000<br />

Daueraufenthalter und 29'000 Kurzaufenthalter am<br />

Ende der Übergangsfrist). Bis 2014 erlaubt die sog.<br />

Ventilklausel die Wiedereinführung von Kontingenten<br />

im Falle einer übermässigen Zuwanderung.<br />

Auch grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer<br />

in bestimmten Branchen (Bau, Gebäudereinigung,<br />

Sicherheit, Gartenbau) sowie Aufenthaltsbewilligungen<br />

unter vier Monaten unterstehen arbeitsmarktrechtlichen<br />

Beschränkungen. Diese neuen Regeln<br />

gelten erst ab Inkrafttreten des Protokolls; somit<br />

nicht vor Ende 2005. Die <strong>Schweiz</strong> hat sich bereit<br />

erklärt, seit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />

bis <strong>zu</strong>m Inkrafttreten des Abkommens auf autonomer<br />

Basis Quoten für die neuen Mitgliedstaaten<br />

ein<strong>zu</strong>richten (700 für Jahrensaufenthalter, 2'500 für<br />

Kurzaufenthalter, 5'000 für Aufenthalter unter vier<br />

Monaten).<br />

Landverkehr<br />

Das Abkommen sichert eine umweltverträgliche<br />

Transportpolitik gegenüber Europa und enthält Regeln<br />

über eine koordinierte Politik <strong>zu</strong>m Schutz des<br />

Alpenraums; darüber hinaus gewährleistet es eine<br />

schrittweise, gegenseitige Öffnung und Liberalisie-

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