Europabrevier III, Schweiz - EU: Leitfaden zu den ... - ETH Zürich
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12 <strong>EU</strong>ROPABREVIER BILATERALE I<br />
gedehnt wur<strong>den</strong>, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen<br />
ein gemischtes Abkommen. Mit dem Beitritt<br />
der zehn neuen Staaten in die <strong>EU</strong> musste die<br />
<strong>Schweiz</strong> über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens<br />
neue Verhandlungen führen. Das Ergebnis,<br />
ein Protokoll <strong>zu</strong>m Freizügigkeitsabkommen<br />
hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>fügen, ist für die <strong>Schweiz</strong> <strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>stellend.<br />
Das Parlament hat das Protokoll in der Wintersession<br />
2004 <strong>zu</strong>sammen mit der Revision <strong>zu</strong>r Verschärfung<br />
der flankieren<strong>den</strong> Massnahmen in einem<br />
Bundesbeschluss genehmigt. Dagegen wurde das<br />
Referendum ergriffen; die Volksabstimmung findet<br />
am 25. September 2005 statt. Falls das Abkommen<br />
in der <strong>Schweiz</strong> abgelehnt wer<strong>den</strong> sollte, ist insgesamt<br />
mit einer Gefährdung der Bilateralen I <strong>zu</strong><br />
rechnen.<br />
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit soll<br />
schrittweise und durch separate Übergangsregelungen<br />
erfolgen. Während einer Übergangsperiode bis<br />
<strong>zu</strong>m 30. April 2011 können arbeitsmarktliche Beschränkungen<br />
wie Inländervorrang und Lohnkontrolle<br />
aufrechterhalten wer<strong>den</strong>. Gleichzeitig gewährt<br />
die <strong>Schweiz</strong> jährlich steigende Kontingente für Bürger<br />
aus <strong>den</strong> neuen <strong>EU</strong>-Staaten (bis maximal 3'000<br />
Daueraufenthalter und 29'000 Kurzaufenthalter am<br />
Ende der Übergangsfrist). Bis 2014 erlaubt die sog.<br />
Ventilklausel die Wiedereinführung von Kontingenten<br />
im Falle einer übermässigen Zuwanderung.<br />
Auch grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer<br />
in bestimmten Branchen (Bau, Gebäudereinigung,<br />
Sicherheit, Gartenbau) sowie Aufenthaltsbewilligungen<br />
unter vier Monaten unterstehen arbeitsmarktrechtlichen<br />
Beschränkungen. Diese neuen Regeln<br />
gelten erst ab Inkrafttreten des Protokolls; somit<br />
nicht vor Ende 2005. Die <strong>Schweiz</strong> hat sich bereit<br />
erklärt, seit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />
bis <strong>zu</strong>m Inkrafttreten des Abkommens auf autonomer<br />
Basis Quoten für die neuen Mitgliedstaaten<br />
ein<strong>zu</strong>richten (700 für Jahrensaufenthalter, 2'500 für<br />
Kurzaufenthalter, 5'000 für Aufenthalter unter vier<br />
Monaten).<br />
Landverkehr<br />
Das Abkommen sichert eine umweltverträgliche<br />
Transportpolitik gegenüber Europa und enthält Regeln<br />
über eine koordinierte Politik <strong>zu</strong>m Schutz des<br />
Alpenraums; darüber hinaus gewährleistet es eine<br />
schrittweise, gegenseitige Öffnung und Liberalisie-