05.05.2013 Aufrufe

Die Grundlagen des Lebens 2 - Offenbarung

Die Grundlagen des Lebens 2 - Offenbarung

Die Grundlagen des Lebens 2 - Offenbarung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

"Es soll", so erklärt der Herr dem römischen Statthalter Cyrenius,<br />

"vom Staate aus eine gesetzliche Vorschrift dahin getroffen<br />

werden, daß die Ehen sittlich so gut als möglich gehalten<br />

und Menschen, die mit (sehr großen) leiblichen und<br />

seelischen Gebrechen behaftet sind, zur Ehe nicht zugelassen<br />

werden. Denn aus solchen Ehen kann nie eine völlig gesegnete<br />

Zucht hervorgehen.<br />

Es soll daher mit allen, auch den sonst Gebrechenlosen, eine<br />

Prüfung vorgenommen werden, ob der Bräutigam und die<br />

Braut für einander taugen. Findet da ein bevollmächtigter<br />

weiser Prüfer irgendwelche Hindernisse, so soll er mit der<br />

Bewilligung zum Ehebündnis zurückhalten, den Ehelustigen<br />

die argen Folgen recht ans Herz legen und ihnen bedeuten,<br />

daß die Ehebewilligung so lange nicht erteilt werden kann,<br />

als die verderblichen Umstände fortbestehen. Auch soll ein<br />

solcher vom Staat bevollmächtigter Eheschließer den Heiratslustigen<br />

den <strong>Lebens</strong>ernst der Ehe und den hohen, himmlischen<br />

Zweck derselben recht helle machen.<br />

Zeigt es sich, daß dadurch die Ehelustigen nüchterner werden<br />

und die Hindernisse beseitigen, so daß sie sich nur <strong>des</strong> gegenseitigen<br />

Menschenwertes wegen ehelich verbinden wollen,<br />

dann erst soll der Bevollmächtigte die Bewilligung zum vollgültigen<br />

Ehebündnis erteilen. Er soll das Treuegelöbnis zum<br />

Zeichen der Unauflösbarkeit der Ehe in ein Buch eintragen.<br />

Weiterhin soll er aber auch stets in Kenntnis der nachfolgenden<br />

Eheverhältnisse bleiben und darüber wachen, wie sich<br />

diese gestalten.<br />

Darum sollen zu solchen für die Schließung der Ehe Bevollmächtigten<br />

keine gemeindefremden Menschen bestellt werden,<br />

sondern allenthalben nur Einheimische, welche die Gemeindeglieder,<br />

jung und alt, bestens kennen. So werden si-<br />

‒ 127 ‒

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!