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Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

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Digital- oder Stabdosimeter<br />

des Betreiber<br />

fremder<br />

An-lagen oder<br />

Einrichtungen ebenfalls<br />

zu tragen.<br />

Achtung:<br />

6.2 Innere Strahlenexposition<br />

7. Schutz bei beruflicherStrahlenexposition<br />

Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen<br />

124<br />

Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum abwesend<br />

sind (z.B. Urlaub), haben das Dosimeter rechtzeitig<br />

zurückzugeben.<br />

Vom Betreiber fremder Anlagen oder Einrichtungen<br />

ausgegebene Dosimeter (z.B. Digital- oder Stabdosimeter)<br />

sind ebenfalls zu tragen. Die Ausgabe erfolgt<br />

normalerweise am Kontrollbereichseingang der<br />

Fremdanlage. Beim Verlassen des Kontrollbereichs sind<br />

diese Dosimeter abzugeben. Je nach Tätigkeit können<br />

auch Teilkörperdosimeter (z.B. Fingerringdosimeter)<br />

eingesetzt werden.<br />

Der Missbrauch von Personendosimeter (z.B.<br />

mutwillige Bestrahlung) ist untersagt und wird<br />

disziplinarisch geahndet.<br />

Dosimeter so befestigen, dass es während der Tätigkeit<br />

nicht verloren gehen kann.<br />

Zur Überwachung der inneren Strahlenexposition können<br />

Inkorporations- und Ausscheidungsmessungen (z.B.<br />

Body-Counter-Messung, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung)<br />

durchgeführt werden. Für diese Untersuchung<br />

besteht eine Duldungspflicht. Der Strahlenschutzbeauftragte<br />

entscheidet.<br />

Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der<br />

Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr<br />

(§ 55 StrlSchV).<br />

Entsprechend den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung<br />

(§ 43 Abs. 2, § 55, § 56, und § 57 StrlSchV)<br />

gelten insbesondere für Personen unter 18 Jahren und<br />

Frauen besondere Schutzvorkehrungen und<br />

Beschäftigungseinschränkungen bzw. –verbote.

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