Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
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Digital- oder Stabdosimeter<br />
des Betreiber<br />
fremder<br />
An-lagen oder<br />
Einrichtungen ebenfalls<br />
zu tragen.<br />
Achtung:<br />
6.2 Innere Strahlenexposition<br />
7. Schutz bei beruflicherStrahlenexposition<br />
Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen<br />
124<br />
Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum abwesend<br />
sind (z.B. Urlaub), haben das Dosimeter rechtzeitig<br />
zurückzugeben.<br />
Vom Betreiber fremder Anlagen oder Einrichtungen<br />
ausgegebene Dosimeter (z.B. Digital- oder Stabdosimeter)<br />
sind ebenfalls zu tragen. Die Ausgabe erfolgt<br />
normalerweise am Kontrollbereichseingang der<br />
Fremdanlage. Beim Verlassen des Kontrollbereichs sind<br />
diese Dosimeter abzugeben. Je nach Tätigkeit können<br />
auch Teilkörperdosimeter (z.B. Fingerringdosimeter)<br />
eingesetzt werden.<br />
Der Missbrauch von Personendosimeter (z.B.<br />
mutwillige Bestrahlung) ist untersagt und wird<br />
disziplinarisch geahndet.<br />
Dosimeter so befestigen, dass es während der Tätigkeit<br />
nicht verloren gehen kann.<br />
Zur Überwachung der inneren Strahlenexposition können<br />
Inkorporations- und Ausscheidungsmessungen (z.B.<br />
Body-Counter-Messung, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung)<br />
durchgeführt werden. Für diese Untersuchung<br />
besteht eine Duldungspflicht. Der Strahlenschutzbeauftragte<br />
entscheidet.<br />
Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der<br />
Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr<br />
(§ 55 StrlSchV).<br />
Entsprechend den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung<br />
(§ 43 Abs. 2, § 55, § 56, und § 57 StrlSchV)<br />
gelten insbesondere für Personen unter 18 Jahren und<br />
Frauen besondere Schutzvorkehrungen und<br />
Beschäftigungseinschränkungen bzw. –verbote.