Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
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Teil 4: Vermeidung von Kontamination und<br />
Kontaminationskontrolle<br />
Ausschleusung von Gegenständen, die wiederverwendet<br />
werden sollen erst nach Messung, Bewertung<br />
(ohne Befund) am Kleidermonitor oder ersatzweise <strong>mit</strong><br />
einem Kontaminationsmonitor.<br />
Dokumentation der Messergebnisse oder falls positiver<br />
Befund, Benachrichtigung der/des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.<br />
Lagerung des Laborschutzmantels, der Schutzbrille<br />
und der Laborschuhe in der Schleuse.<br />
2. Kontaminationskontrolle<br />
Die Kontaminationskontrolle hat zum Ziel,<br />
nachzuweisen, dass keine Kontamination erfolgt ist<br />
und<br />
eine aufgetretene Kontamination zu erkennen.<br />
Falls letzteres der Fall ist, sollen geeignete Maßnahmen<br />
zur Beseitigung der Kontamination getroffen (z.B. Dekontamination,<br />
Sicherung der kontaminierten Stelle) und eine<br />
Verschleppung der Kontamination verhindert werden. Für<br />
die Bewertung, ob Maßnahmen erforderlich sind, sind die<br />
Werte der festhaftenden oder nicht festhaftenden<br />
Oberflächenkontamination zu bestimmen und <strong>mit</strong> den<br />
nuklid- und strahlenschutzbereichspezifischen Grenzwerten<br />
nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu bewerten.<br />
Es ist §44 StrlSchV anzuwenden. Dieser regelt die<br />
Kontaminationskontrolle<br />
an Personen (einschließlich Kleidung)<br />
an Arbeitsflächen, Böden, Gegenständen und<br />
Geräten in und außerhalb Strahlenschutzbereichen<br />
arbeitstäglich und regelmäßig<br />
Die Umsetzung erfolgt beim Zentralen<br />
Radionuklidlaboratorium der NWF IV wie folgt.<br />
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