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Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

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Teil 1: <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>offenen</strong> <strong>radioaktiven</strong> <strong>Stoffen</strong> B. Grundlagen<br />

Aktivitätsgrenzwerte:<br />

125 I<br />

Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 3 Bq/g<br />

Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 3 Bq/g<br />

Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): 10 Bq/cm²<br />

Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV): 4·10 4 Bq/m³<br />

Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 0,5 Bq/m³<br />

24

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