05.06.2013 Aufrufe

Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und<br />

Entsorgung<br />

für radioaktive Abfälle (ZSR) vor. Dabei sind die von der<br />

ZSR vorgegebenen Sammelbehältnisse zu verwenden.<br />

Aktuelle Auskunft finden Sie unter<br />

www.uni-regensburg.de/ Einrichtungen/ Verwaltung/ref_v5/ Uniintern/ZSRBehaelterwegweiserIIa.pdf.<br />

Allgemein gilt:<br />

1. Sammelraum direkt nach Entstehung<br />

Im Zentralen Radionuklidlaboratorium der NWFIV ist der<br />

Raum CHE 32.01.39 als Abfalllagerraum für radioaktive<br />

Abfälle ausgewiesen. Dieser Raum dient als Sammelraum<br />

für die im ZRN anfallenden <strong>radioaktiven</strong> Abfälle.<br />

Mindestens halbjährlich werden vom Erzeuger der<br />

<strong>radioaktiven</strong> Abfälle diese in Absprache <strong>mit</strong> der Zentralen<br />

Sammelstelle für radioaktive Abfälle (ZSR) der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Regensburg</strong> in die Räume der Sammelstelle<br />

verbracht. Die Auflagen der ZSR und der Strahlenschutzanweisung<br />

des ZRN sind einzuhalten.<br />

2. Behältnisse und Kontaminationskontrolle<br />

Für die Behältnisse und die Kontaminationsfreiheit von<br />

Sammelbehältern für radioaktive Abfälle gilt:<br />

- Ausschließlich von der ZSR ausgegebene Behälter<br />

werden angenommen.<br />

- Die Behälter müssen dicht verschlossen und aussen<br />

kontaminationsfrei sein (Kontaminationskontrolle).<br />

- Für die Kontaminationsfreiheit der Aussenseiten ist der<br />

Strahlenschutzbeauftragte des abgebenden Bereiches<br />

verantwortlich.<br />

- Fragen beantwortet Herr Dr. Posnter (3897) oder Herr<br />

Hirsch (4002).<br />

3. Deklaration von <strong>radioaktiven</strong> Abfälle<br />

Die Deklaration gibt Auskunft über den Inhalt der<br />

Abfallgebinde und ist für jedes Abfallgebinde einzeln<br />

durchzuführen. Die Abfalldeklarierung erfolgt auf Etiketten,<br />

die bei der ZSR erhältlich sind. Folgende<br />

Informationen müssen angegeben sein:<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!