Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
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Erfordernis einer<br />
Inkorporationskontrolle,<br />
wenn<br />
zu besorgen ist:<br />
E > 0,5 mSv/Jahr<br />
DO> 1/10 DOGW<br />
Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle<br />
E. Grundlagen und Begriffe<br />
Beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>radioaktiven</strong> <strong>Stoffen</strong> kann in der Regel<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass radioaktive Stoffe<br />
inkorporiert werden. Zusätzlich zur äußeren<br />
Strahlenexposition ist für die gesamte Strahlenexposition<br />
des Menschen, d.h. auch die innere Strahlenexposition<br />
durch inkorporierte Radionuklide zu berücksichtigen. Die<br />
konsequente Umsetzung der Schutzvorschriften der<br />
Strahlenschutzverordnung soll das Ausmaß der<br />
Inkorporation auf ein unvermeidbares Minimum<br />
begrenzen. Die Ziele der Inkorporationskontrolle sind,<br />
den experimentellen Nachweis- zu erbringen, dass<br />
auch die Werte der effektiven Dosis und der Organ-<br />
bzw. Gewebedosis durch innere Strahlenexposition<br />
unterhalb der Grenzwerte sind,<br />
nachzuweisen, dass die angewendeten Schutzmaßnahmen<br />
in der Lage sind, die Inkorporation von<br />
Radionukliden wirksam und nachhaltig zu minimieren<br />
und<br />
tatsächliche vorkommende Inkorporationen zu<br />
erkennen,<br />
die daraus resultierende Dosis zu er<strong>mit</strong>teln und<br />
die notwendigen Daten für eine Optimierung des<br />
Schutzes vor Inkorporationen zu liefern.<br />
Bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem<br />
Inkorporationsrisiko ist eine regelmäßige Inkorporationskontrolle<br />
durchzuführen, wenn zu besorgen ist, dass<br />
durch den <strong>Umgang</strong> einer Person <strong>mit</strong> <strong>offenen</strong> <strong>radioaktiven</strong><br />
<strong>Stoffen</strong> die jährliche effektive Dosis E (als Summe aus<br />
äußerer und innerer Strahlenexposition) von 0,5 mSv oder<br />
1/10 der jährlichen Grenzwerte der Organ- bzw.<br />
Gewebedosen DOGW überschritten werden.<br />
Für die praktische Umsetzung gilt der folgende<br />
strahlenschutzrechtliche Rahmen.<br />
Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosis (§ 41 StrlSchV)<br />
Richtlinie „Physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />
zur Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosen“<br />
Richtlinie „Anforderungen an Inkorporationsmessstellen<br />
(abgekürzt: RAI)“<br />
Richtlinie „Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosen bei innerer<br />
Strahlenexposition“<br />
Empfehlungen der ICRP (biokinetische Daten)<br />
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