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Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

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Erfordernis einer<br />

Inkorporationskontrolle,<br />

wenn<br />

zu besorgen ist:<br />

E > 0,5 mSv/Jahr<br />

DO> 1/10 DOGW<br />

Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle<br />

E. Grundlagen und Begriffe<br />

Beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>radioaktiven</strong> <strong>Stoffen</strong> kann in der Regel<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass radioaktive Stoffe<br />

inkorporiert werden. Zusätzlich zur äußeren<br />

Strahlenexposition ist für die gesamte Strahlenexposition<br />

des Menschen, d.h. auch die innere Strahlenexposition<br />

durch inkorporierte Radionuklide zu berücksichtigen. Die<br />

konsequente Umsetzung der Schutzvorschriften der<br />

Strahlenschutzverordnung soll das Ausmaß der<br />

Inkorporation auf ein unvermeidbares Minimum<br />

begrenzen. Die Ziele der Inkorporationskontrolle sind,<br />

den experimentellen Nachweis- zu erbringen, dass<br />

auch die Werte der effektiven Dosis und der Organ-<br />

bzw. Gewebedosis durch innere Strahlenexposition<br />

unterhalb der Grenzwerte sind,<br />

nachzuweisen, dass die angewendeten Schutzmaßnahmen<br />

in der Lage sind, die Inkorporation von<br />

Radionukliden wirksam und nachhaltig zu minimieren<br />

und<br />

tatsächliche vorkommende Inkorporationen zu<br />

erkennen,<br />

die daraus resultierende Dosis zu er<strong>mit</strong>teln und<br />

die notwendigen Daten für eine Optimierung des<br />

Schutzes vor Inkorporationen zu liefern.<br />

Bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem<br />

Inkorporationsrisiko ist eine regelmäßige Inkorporationskontrolle<br />

durchzuführen, wenn zu besorgen ist, dass<br />

durch den <strong>Umgang</strong> einer Person <strong>mit</strong> <strong>offenen</strong> <strong>radioaktiven</strong><br />

<strong>Stoffen</strong> die jährliche effektive Dosis E (als Summe aus<br />

äußerer und innerer Strahlenexposition) von 0,5 mSv oder<br />

1/10 der jährlichen Grenzwerte der Organ- bzw.<br />

Gewebedosen DOGW überschritten werden.<br />

Für die praktische Umsetzung gilt der folgende<br />

strahlenschutzrechtliche Rahmen.<br />

Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosis (§ 41 StrlSchV)<br />

Richtlinie „Physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />

zur Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosen“<br />

Richtlinie „Anforderungen an Inkorporationsmessstellen<br />

(abgekürzt: RAI)“<br />

Richtlinie „Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosen bei innerer<br />

Strahlenexposition“<br />

Empfehlungen der ICRP (biokinetische Daten)<br />

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