Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§36 StrSchV: Strahlenschutzbereiche<br />
Definition nach<br />
ODL<br />
§37 StrSchV:<br />
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen<br />
Teil 2: Strahlenschutzverordnung<br />
D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />
D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />
Die physikalische Strahlenschutzkontrolle hat zum Ziel,<br />
den Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen zu<br />
gewährleisten.<br />
Übersicht über die Schutzvorschriften der<br />
physikalischen Strahlenschutzkontrolle<br />
§ 36 Strahlenschutzbereiche<br />
§ 37 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen<br />
§ 38 Unterweisung<br />
§ 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen<br />
§ 40 Zu überwachende Personen<br />
§ 41 Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosis<br />
§ 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht<br />
§ 43 Schutzvorkehrungen<br />
§ 44 Kontamination und Dekontamination<br />
§ 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen<br />
Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche,<br />
in denen Personen im Kalenderjahr<br />
eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv oder<br />
höhere Organdosen als 15 mSv für die Augenlinse oder<br />
50 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel<br />
erhalten können,<br />
Kontrollbereiche sind Bereiche,<br />
in denen Personen im Kalenderjahr<br />
eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder<br />
höhere Organdosen als 45 mSv für die Augenlinse oder<br />
150 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel<br />
erhalten können,<br />
Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches,<br />
in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 mSv·h -1 sein kann.<br />
Personen darf der Zutritt<br />
1. zu Überwachungsbereichen nur erlaubt werden, wenn<br />
a) sie darin eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen,<br />
b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person erforderlich ist,<br />
c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder<br />
d) sie Besucher sind,<br />
2. zu Kontrollbereichen nur erlaubt werden, wenn<br />
a) sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen,<br />
b) ihr Aufenthalt im diesem Bereich als Patient ....<br />
c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,<br />
3. zu Sperrbereichen nur erlaubt werden, wenn<br />
a) sie zur Durchführung der im Sperrbereich ...<br />
b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person ...<br />
31