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Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

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§36 StrSchV: Strahlenschutzbereiche<br />

Definition nach<br />

ODL<br />

§37 StrSchV:<br />

Zutritt zu Strahlenschutzbereichen<br />

Teil 2: Strahlenschutzverordnung<br />

D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />

D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />

Die physikalische Strahlenschutzkontrolle hat zum Ziel,<br />

den Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen zu<br />

gewährleisten.<br />

Übersicht über die Schutzvorschriften der<br />

physikalischen Strahlenschutzkontrolle<br />

§ 36 Strahlenschutzbereiche<br />

§ 37 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen<br />

§ 38 Unterweisung<br />

§ 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen<br />

§ 40 Zu überwachende Personen<br />

§ 41 Er<strong>mit</strong>tlung der Körperdosis<br />

§ 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht<br />

§ 43 Schutzvorkehrungen<br />

§ 44 Kontamination und Dekontamination<br />

§ 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen<br />

Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche,<br />

in denen Personen im Kalenderjahr<br />

eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv oder<br />

höhere Organdosen als 15 mSv für die Augenlinse oder<br />

50 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel<br />

erhalten können,<br />

Kontrollbereiche sind Bereiche,<br />

in denen Personen im Kalenderjahr<br />

eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder<br />

höhere Organdosen als 45 mSv für die Augenlinse oder<br />

150 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel<br />

erhalten können,<br />

Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches,<br />

in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 mSv·h -1 sein kann.<br />

Personen darf der Zutritt<br />

1. zu Überwachungsbereichen nur erlaubt werden, wenn<br />

a) sie darin eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen,<br />

b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person erforderlich ist,<br />

c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder<br />

d) sie Besucher sind,<br />

2. zu Kontrollbereichen nur erlaubt werden, wenn<br />

a) sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen,<br />

b) ihr Aufenthalt im diesem Bereich als Patient ....<br />

c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,<br />

3. zu Sperrbereichen nur erlaubt werden, wenn<br />

a) sie zur Durchführung der im Sperrbereich ...<br />

b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person ...<br />

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