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Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg

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Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle<br />

F. Richtlinie „Physikalische Strahlenschutzkontrolle“<br />

1. Verfahren der Inkorporationskontrolle<br />

Für die Inkorporationskontrolle kommen allein oder in<br />

Kombination folgende Verfahren in Betracht.<br />

a) Messung der Raumluftaktivität am Arbeitsplatz,<br />

b) Messung der Aktivitäten der Radionuklide im Körper<br />

einer überwachten Person oder<br />

c) Messung der Aktivitäten der Radionuklide in den<br />

Ausscheidungen einer überwachten Peron<br />

Die Methode a) wird hauptsächlich zur Überwachung<br />

beim Ungang <strong>mit</strong> Aktinoiden (Uran, Plutonium) in der<br />

Brennelementefertigung oder bei sehr kurzlebigen Radionukliden<br />

in der Nuklearmedizin angewendet.<br />

Die Methode b) eignet sich als Ganzkörpermessung gut<br />

für bestimmte -Strahler wie z.B. 60 Co, 137 Cs oder als<br />

Teilkörpermessung z.B. als Schilddrüsenzähler für 131 I<br />

oder <strong>mit</strong> Einschränkungen für 125 I.<br />

Die Methode c) wird angewendet, falls reine -, - oder<br />

ec-Strahler wie z.B. 3 H, 14 C, 32 P, 33 P, 35 S oder 125 I<br />

gehandhabt werden. Entsprechend des unterschiedlichen<br />

biokinetischen Verhaltens werden die Aktivitäten der<br />

einzelnen Radionuklide in Tagesausscheidungsmengen<br />

von Urin oder Faeces untersucht, die über einen<br />

Sammelzeitraum von 24 Stunden gesammelt werden.<br />

Welche Messmethoden für bestimmte Radionuklide<br />

geeignet sind, ist in Teil 6 beschrieben.<br />

2. Feststellung der Erfordernis der Inkorporationskontrolle<br />

2.1 regelmäßige Überwachung<br />

Für Personen, die direkt <strong>mit</strong> <strong>radioaktiven</strong> <strong>Stoffen</strong><br />

umgehen, ist die folgende Berechungsgrundlage<br />

anzuwenden:<br />

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