Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - Universität Regensburg
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Teil 4: Vermeidung von Kontamination und<br />
Kontaminationskontrolle<br />
In Strahlenschutzbereichen ist es untersagt,<br />
- zu Essen,<br />
- zu Trinken,<br />
- sich zu schminken,<br />
- zu Rauchen,<br />
- Kaugummi oder Kautabak zu gebrauchen.<br />
Die Aufenthaltsdauer ist auf das notwendige Maß<br />
beschränkt.<br />
Unverzügliche Kontaminationsmessung während des<br />
<strong>Umgang</strong>s, falls eine Kontamination nicht sicher<br />
auszuschließen ist.<br />
1.4 Nach dem <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>radioaktiven</strong> <strong>Stoffen</strong><br />
Lagerung der nicht verbrauchten radioaktiv markierten<br />
Stoffe in den dafür vorgesehenen Räumen unter<br />
Anleitung der/des Strahlenschutzbeauftragten.<br />
Trennung, Konditionierung, Deklarierung und<br />
Entsorgung der <strong>radioaktiven</strong> Reststoffe.<br />
Trennung der nicht <strong>radioaktiven</strong> Reststoffe von<br />
<strong>radioaktiven</strong>.<br />
Einleitung der leicht kontaminerten <strong>radioaktiven</strong><br />
Abwässer über die Abwasserabklinganlage. Abwasserrechtliche<br />
Auflagen der <strong>Universität</strong> sind zu<br />
beachten.<br />
Durchführung der arbeitstäglichen Kontaminationskontrolle.<br />
1.5 Vor dem Verlassen des Kontrollbereichs<br />
Bitte waschen Sie die Hände.<br />
Abtreten der Schuhe auf der Klebefolie vor dem<br />
Hand-Fuß-Kleider-Monitor.<br />
Kontaminationsmessung am Hand-Fuß-Kleidermonitor<br />
Messung der Kleidung.<br />
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