05.06.2013 Aufrufe

Klasse 7 radioaktive Stoffe

Klasse 7 radioaktive Stoffe

Klasse 7 radioaktive Stoffe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8. Notfallmaßnahmen<br />

8 Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen<br />

Besonders beim Transport von <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n und Gegenständen mit<br />

Explosivstoff sind Schäden, Zwischenfälle und Unfälle auf jeden Fall zu<br />

vermeiden, weil die daraus entstehenden Gefahren ein verheerendes Ausmaß<br />

annehmen können.<br />

Deshalb müssen schon bei kleineren Unfällen oder scheinbar harmlosen<br />

Beschädigungen der Versandstücke die bestmöglichen Schutzmaßnahmen<br />

ergriffen werden. Aber die Schadensverhütung beginnt eigentlich schon bei<br />

der Vorbereitung der Fahrt.<br />

Erst die Papiere durchlesen, dann die Ladung übernehmen!<br />

Schon bei der Übernahme der Papiere muss sich der Gefahrgutfahrer im<br />

Beförderungspapier und in den schriftlichen Weisungen, die er vom Absender<br />

erhält, über die Eigenschaften der Ladung und über die zu treffenden<br />

Notmaßnahmen im Schadensfall informieren.<br />

Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, denn bei einem Unfall oder Schaden<br />

haben Sie keine Zeit mehr. In diesen Begleitpapieren finden Sie alle<br />

wesentlichen Informationen über die Ladung, die Eigenschaften, die Gefahren,<br />

die Schutzmaßnahmen, die Ausrüstung und die Notfallmaßnahmen.<br />

Erst danach übernehmen Sie die Ladung. Prüfen Sie besonders die Unversehrtheit<br />

der Verpackungen und die Korrektheit der Bezettelung/<br />

Aufschriften; beachten Sie ggf. einzuhaltende maximale Lademengen je<br />

nach Fahrzeugtyp und ggf. Zusammenladeverbote.<br />

Beachten Sie unbedingt die Vorschriften zur Ladungssicherung!<br />

Maßnahmen bei Zwischenfällen<br />

Schon geringfügige Abweichungen von der Beförderungsroutine sind als<br />

kleine Zwischenfälle anzusehen, z.B. fehlende Begleitpapiere, technische<br />

Defekte am beladenen Fahrzeug, Umleitungen auf dem vorgeschriebenen<br />

Beförderungsweg.<br />

Als schwerwiegende Zwischenfälle sind z.B. Beschädigungen an Versandstücken,<br />

Brände, der Verlust von Ladung oder der Diebstahl explosiver<br />

<strong>Stoffe</strong> anzusehen.<br />

In diesen Fällen sind<br />

die Polizei unter 110<br />

ggf. die Feuerwehr unter 112 und<br />

die eigene Firma (Beförderer)<br />

zu benachrichtigen.<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 94

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!