Klasse 7 radioaktive Stoffe
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8. Notfallmaßnahmen<br />
8 Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen<br />
Besonders beim Transport von <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n und Gegenständen mit<br />
Explosivstoff sind Schäden, Zwischenfälle und Unfälle auf jeden Fall zu<br />
vermeiden, weil die daraus entstehenden Gefahren ein verheerendes Ausmaß<br />
annehmen können.<br />
Deshalb müssen schon bei kleineren Unfällen oder scheinbar harmlosen<br />
Beschädigungen der Versandstücke die bestmöglichen Schutzmaßnahmen<br />
ergriffen werden. Aber die Schadensverhütung beginnt eigentlich schon bei<br />
der Vorbereitung der Fahrt.<br />
Erst die Papiere durchlesen, dann die Ladung übernehmen!<br />
Schon bei der Übernahme der Papiere muss sich der Gefahrgutfahrer im<br />
Beförderungspapier und in den schriftlichen Weisungen, die er vom Absender<br />
erhält, über die Eigenschaften der Ladung und über die zu treffenden<br />
Notmaßnahmen im Schadensfall informieren.<br />
Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, denn bei einem Unfall oder Schaden<br />
haben Sie keine Zeit mehr. In diesen Begleitpapieren finden Sie alle<br />
wesentlichen Informationen über die Ladung, die Eigenschaften, die Gefahren,<br />
die Schutzmaßnahmen, die Ausrüstung und die Notfallmaßnahmen.<br />
Erst danach übernehmen Sie die Ladung. Prüfen Sie besonders die Unversehrtheit<br />
der Verpackungen und die Korrektheit der Bezettelung/<br />
Aufschriften; beachten Sie ggf. einzuhaltende maximale Lademengen je<br />
nach Fahrzeugtyp und ggf. Zusammenladeverbote.<br />
Beachten Sie unbedingt die Vorschriften zur Ladungssicherung!<br />
Maßnahmen bei Zwischenfällen<br />
Schon geringfügige Abweichungen von der Beförderungsroutine sind als<br />
kleine Zwischenfälle anzusehen, z.B. fehlende Begleitpapiere, technische<br />
Defekte am beladenen Fahrzeug, Umleitungen auf dem vorgeschriebenen<br />
Beförderungsweg.<br />
Als schwerwiegende Zwischenfälle sind z.B. Beschädigungen an Versandstücken,<br />
Brände, der Verlust von Ladung oder der Diebstahl explosiver<br />
<strong>Stoffe</strong> anzusehen.<br />
In diesen Fällen sind<br />
die Polizei unter 110<br />
ggf. die Feuerwehr unter 112 und<br />
die eigene Firma (Beförderer)<br />
zu benachrichtigen.<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 94