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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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3. Dokumentation<br />

3 Dokumentation 5.4 ADR<br />

Die Begleitpapiere sind Dokumente, die beim Gefahrgut-Transport allen<br />

Beteiligten Informationen über die geladenen Güter, deren Eigenschaften,<br />

die Qualifikation des Fahrers und weitere Besonderheiten geben.<br />

Für den Verlader, Beförderer, Fahrer, Empfänger, Entlader, aber auch für<br />

Polizei, Feuerwehr, Notarzt und Rettungssanitäter sind es wichtige Unterlagen,<br />

nach denen entsprechende Handlungen beim Transport oder bei<br />

Einsatzmaßnahmen nach Unfällen getroffen werden können.<br />

Mindestens die nachstehenden 5 Dokumente muss der Fahrer nach Gefahrgutrecht<br />

bei einem kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport<br />

<strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong> mitführen und berechtigten Personen auf Verlangen<br />

aushändigen:<br />

1) Das Beförderungspapier 5.4.0 ff ADR<br />

2) Die Hinweise des Absenders<br />

3) Die Schriftliche Weisung (ehemals Unfall-Merkblatt)<br />

4) Die ADR-Bescheinigung des Fahrers<br />

5) Den Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis ...)<br />

Zusätzlich können folgende Begleitpapiere erforderlich sein:<br />

1) Transportgenehmigung nach Atomgesetz bzw.<br />

2) Transportgenehmigung nach Strahlenschutzverordnung<br />

3) Genehmigung des Behälters für <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong><br />

4) Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSEB<br />

Die Begleitpapiere hat der Fahrzeugführer mitzuführen und bei Kontrollen<br />

oder Unfällen berechtigten Personen von Polizei, Zoll, BAG (Bundesamt für<br />

Güterverkehr) oder Beamten der Strahlenschutzbehörde (z.B. Gewerbeaufsicht,<br />

Ämter für Strahlenschutz) auszuhändigen.<br />

Vergisst der Fahrer die Papiere, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit<br />

einem Bußgeld geahndet wird.<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 40

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