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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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5. Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafel<br />

5 Kennzeichnung und Bezettelung an Versandstücken<br />

5.2.1.7 ADR<br />

5.1 Besondere Kennzeichnung und Bezettelung<br />

bei <strong>Klasse</strong> 7 5.2.1.7 ADR<br />

Versandstücke mit <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n sind wie folgt zu<br />

kennzeichnen:<br />

Absender und Empfänger außen auf dem Versandstück<br />

Buchstaben “UN”, die UN-Nummer und die offizielle Benennung des<br />

<strong>Stoffe</strong>s<br />

Bei Versandstücken über 50 kg brutto: höchstzulässige Brutto-Masse<br />

Bei Typ IP-1- bis -3-Versandstücken: dauerhaft und deutlich<br />

»TYP IP-1«, »TYP IP-2« bzw. »TYP IP-3«<br />

Bei Typ A-Versandstücken: »TYP A«<br />

Bei einem Industrieversandstück Typ IP-2, Typ IP-3 oder Typ A:<br />

Fahrzeugzulassungscode (VRI-Code),<br />

den Namen des Herstellers der Verpackung<br />

Seriennummer dieser Verpackungen<br />

»TYP B(U)« oder »TYP B(M)« bei solchen Versandstücken und<br />

»TYP C« bei einem Typ C-Versandstückmuster<br />

Ferner, bei behördlich<br />

bauartzugelassenen Versandstücken:<br />

Das Kennzeichen der Bauart<br />

Die Seriennummer der Verpackung<br />

»TYP B(U)«, »TYP B(M)« oder »TYP C«<br />

Wenn zutreffend, bei diesen 3 Typen:<br />

Strahlensymbol muss feuerfest und<br />

wasserbeständig eingestanzt/eingeprägt<br />

sein.<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 60

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