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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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6. Durchführung der Beförderung<br />

Grenzwerte für TI und CSI 7.5.11 CV 33 ADR<br />

Verstauung für die Beförderung und Zwischenlagerung bedeutet: Die Sendungen<br />

sind sicher zu verstauen.<br />

Ein Versandstück oder eine Umverpackung darf ohne besondere Ladevorschriften<br />

zusammen mit anderen verpackten Gütern befördert oder gelagert<br />

werden, wenn die Wärmeentwicklung gering ist.<br />

Maximale Transportkennzahl<br />

Folgende Vorschriften sind beim Beladen der Container und beim Verladen<br />

von Versandstücken, Umverpackungen und Containern anzuwenden:<br />

1) Mit Ausnahme der Beförderung unter ausschließlicher Verwendung ist<br />

die Gesamtzahl von Versandstücken, Umverpackungen und Containern<br />

in einem Fahrzeug so zu begrenzen, dass die Summe der Transportkennzahlen<br />

im Fahrzeug die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten<br />

Werte nicht überschreitet.<br />

Art des Containers<br />

oder Fahrzeugs<br />

Kleincontainer<br />

Großcontainer<br />

Fahrzeug<br />

Grenzwerte für die Summe der<br />

Transportkennzahlen (TI) in einem Container<br />

50<br />

50<br />

50<br />

TI=maximal 50<br />

2) Für Sendungen mit <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n geringer spezifischer Aktivität<br />

der Gruppe LSA-I und bei Beförderung einer Sendung unter ausschließlicher<br />

Verwendung gibt es keine Begrenzung der Summe der<br />

Transportkennzahlen.<br />

3) Die Dosisleistung unter Routine-Beförderungsbedingungen darf auf<br />

der Außenfläche des Fahrzeuges an keinem Punkt 2 mSv/h und in<br />

einem Abstand von 2 m an keinem Punkt 0,1 mSv/h überschreiten,<br />

ausgenommen Sendungen unter<br />

ausschließlicher Verwendung<br />

(siehe Seite 71).<br />

4) Die Summe der Kritikalitätssicherheitskennzahlen<br />

in einem Container<br />

oder Fahrzeug darf die Werte<br />

in der Tabelle Seite 53 nicht überschreiten.<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 68

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