Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
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1. Allgemeine Vorschriften<br />
1.2.3 Definition der zugeordneten <strong>Stoffe</strong> innerhalb<br />
der <strong>Klasse</strong> 7 2.2.7 ADR<br />
Radioaktive <strong>Stoffe</strong> sind „strahlende“ <strong>Stoffe</strong>,<br />
die Radionuklide enthalten.<br />
Übersteigen die Aktivitätskonzentration und<br />
die Gesamtaktivität je nach Sendung die im<br />
ADR 2.2.7.2.2.2 bis 2.2.7.2.2.6 festgesetzten<br />
Grenzwerte, müssen die Sendungen nach den<br />
Bestimmungen der ADR befördert werden.<br />
Als Radionuklide werden alle <strong>radioaktive</strong>n<br />
<strong>Stoffe</strong> bezeichnet. Natürliche Radionuklide<br />
kommen in der Erde oder Biosphäre vor. Als Beispiel wäre hier Uran 238<br />
anzuführen. Die Nuklide werden durch das Symbol des chemischen Elementes<br />
und durch die sogenannte Massenzahl (Anzahl von Protonen und<br />
Neutronen) bezeichnet.<br />
Wenige Radionuklide sind stabil und verändern sich in ihrem Aufbau nicht.<br />
Die meisten jedoch sind sehr instabil und wandeln sich ständig um. Nach<br />
Abtrennung einer Teilchengruppe, bestehend aus 2 Protonen und 2 Neutronen,<br />
wandelt sich Uran 238 in Thorium 234 um. Jedoch ist dieser Kern<br />
ebenfalls sehr instabil und wandelt sich weiter um, bis in letzter Folge das<br />
stabile Blei entsteht.<br />
Die Klassifizierung von <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n ist abhängig von:<br />
dem Aktivitätswert der in einem Versandstück enthaltenen Radionuklide<br />
den spaltbaren oder nicht spaltbaren Eigenschaften dieser Radionuklide<br />
der Art des Versandstückes<br />
der Art und Form des Versandstückinhalten<br />
Sondervereinbarungen, unter denen die Beförderung durchgeführt<br />
wird<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 10