Klasse 7 radioaktive Stoffe
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3. Dokumentation<br />
3.1.1 Hinweise des Absenders 5.4.1.2.5.2 ADR<br />
Der Absender hat zusammen mit dem Beförderungspapier auf die Maßnahmen<br />
hinzuweisen, die vom Beförderer gegebenenfalls zu ergreifen<br />
sind. Diese schriftlichen Hinweise müssen in den Sprachen abgefasst<br />
sein, die vom Beförderer und den zuständigen Behörden für notwendig erachtet<br />
werden und sie müssen mindestens folgende Informationen enthalten:<br />
a) zusätzliche Maßnahmen bei der Verladung, der Verstauung, der<br />
Beförderung, der Handhabung und der Entladung des Versandstücks,<br />
der Umverpackung oder des Containers einschließlich besonderer,<br />
die Wärmeableitung betreffende Ladevorschriften (7.5.11<br />
ADR Sondervorschrift CV 33), oder einen Hinweis, dass solche<br />
Maßnahmen nicht erforderlich sind<br />
b) Einschränkungen hinsichtlich der Versandart oder des Fahrzeugs<br />
und notwendige Angaben über den Beförderungsweg<br />
c) für die Sendung geeignete Notfallvorkehrungen<br />
Wenn beim Transport im ADR aufgeführten Grenzwerte bezüglich der Dosis<br />
oder Kontamination nicht eingehalten werden, muss der Absender darüber<br />
durch den Beförderer (beim Transport) oder den Empfänger (bei der<br />
Ablieferung) informiert werden.<br />
Beförderer, Absender oder Empfänger müssen sofortige Maßnahmen ergreifen,<br />
um die Folgen der Nichteinhaltung abzuschwächen und sie müssen<br />
anschließend die Ursachen, Umstände und Folgen untersuchen.<br />
Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen und Umstände,<br />
die zu der Nichteinhaltung der Grenzwerte geführt haben, abzustellen<br />
und ein erneutes Auftreten ähnlicher Umstände verhindern.<br />
Sie müssen die zuständige(n) Behörde(n) über die Gründe der Nichteinhaltung<br />
und über die eingeleiteten oder einzuleitenden Maßnahmen zur Abhilfe<br />
oder Vorbeugung informieren.<br />
Die Mitteilung über die Nichteinhaltung an den Absender und an die zuständige(n)<br />
Behörde(n) muss so bald wie möglich erfolgen, wenn sich eine<br />
Notfall–Expositionssituation entwickelt hat oder entwickelt.<br />
Beispiel eines Beförderungspapieres:<br />
Seite 41 Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG