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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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3. Dokumentation<br />

3.1.1 Hinweise des Absenders 5.4.1.2.5.2 ADR<br />

Der Absender hat zusammen mit dem Beförderungspapier auf die Maßnahmen<br />

hinzuweisen, die vom Beförderer gegebenenfalls zu ergreifen<br />

sind. Diese schriftlichen Hinweise müssen in den Sprachen abgefasst<br />

sein, die vom Beförderer und den zuständigen Behörden für notwendig erachtet<br />

werden und sie müssen mindestens folgende Informationen enthalten:<br />

a) zusätzliche Maßnahmen bei der Verladung, der Verstauung, der<br />

Beförderung, der Handhabung und der Entladung des Versandstücks,<br />

der Umverpackung oder des Containers einschließlich besonderer,<br />

die Wärmeableitung betreffende Ladevorschriften (7.5.11<br />

ADR Sondervorschrift CV 33), oder einen Hinweis, dass solche<br />

Maßnahmen nicht erforderlich sind<br />

b) Einschränkungen hinsichtlich der Versandart oder des Fahrzeugs<br />

und notwendige Angaben über den Beförderungsweg<br />

c) für die Sendung geeignete Notfallvorkehrungen<br />

Wenn beim Transport im ADR aufgeführten Grenzwerte bezüglich der Dosis<br />

oder Kontamination nicht eingehalten werden, muss der Absender darüber<br />

durch den Beförderer (beim Transport) oder den Empfänger (bei der<br />

Ablieferung) informiert werden.<br />

Beförderer, Absender oder Empfänger müssen sofortige Maßnahmen ergreifen,<br />

um die Folgen der Nichteinhaltung abzuschwächen und sie müssen<br />

anschließend die Ursachen, Umstände und Folgen untersuchen.<br />

Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen und Umstände,<br />

die zu der Nichteinhaltung der Grenzwerte geführt haben, abzustellen<br />

und ein erneutes Auftreten ähnlicher Umstände verhindern.<br />

Sie müssen die zuständige(n) Behörde(n) über die Gründe der Nichteinhaltung<br />

und über die eingeleiteten oder einzuleitenden Maßnahmen zur Abhilfe<br />

oder Vorbeugung informieren.<br />

Die Mitteilung über die Nichteinhaltung an den Absender und an die zuständige(n)<br />

Behörde(n) muss so bald wie möglich erfolgen, wenn sich eine<br />

Notfall–Expositionssituation entwickelt hat oder entwickelt.<br />

Beispiel eines Beförderungspapieres:<br />

Seite 41 Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG

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