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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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8. Notfallmaßnahmen<br />

Schriftliche Weisung, Maßnahmen nach Unfällen<br />

Bei Unfällen, bei denen das Fahrzeug und/oder die Ladung beschädigt<br />

oder beeinträchtigt wurde, sind durch Fahrer und Beifahrer -sofern unverletzt-<br />

folgende Maßnahmen zu ergreifen:<br />

1 Motor abstellen, Zündquellen fernhalten,<br />

Rauchverbot, auch für Passanten, keine<br />

elektrischen Anlagen einschalten, Batterie<br />

ggf. abschalten<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

Warnweste anlegen, Unfallstelle sofort<br />

mit Warnzeichen in ausreichendem<br />

Abstand absichern<br />

Polizei und andere Einsatzkräfte benachrichtigen,<br />

Telefon 110 und 112<br />

Schutzausrüstung verwenden, wenn<br />

sinnvoll, Maßnahmen gemäß schriftlichen<br />

Weisungen ergreifen, Eigenschutz<br />

beachten, ggf. Deckung suchen<br />

Feuerlöscher nur bei Fahrzeugbrand<br />

einsetzen; Achtung: kein Löschen von<br />

entwickelten Ladungsbränden oder im<br />

Laderaum<br />

Unbefugte fernhalten, Anwohner und<br />

Umgebung warnen<br />

Keine Versandstücke öffnen, bei defekter<br />

Verpackung auf keinen Fall etwas<br />

berühren, Bergung nur unter Aufsicht<br />

von Fachpersonal (Feuerwehr,<br />

Kampfmittelbeseitigung ...)<br />

Auf Diebstahl achten!<br />

Seite 95 Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG

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