05.06.2013 Aufrufe

Klasse 7 radioaktive Stoffe

Klasse 7 radioaktive Stoffe

Klasse 7 radioaktive Stoffe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. Durchführung der Beförderung<br />

7. Pflichten, Verantwortlichkeiten und<br />

Sanktionen nach ADR und GGVSEB<br />

7.1 Pflichten und Verantwortlichkeiten<br />

Sicherheitspflichten der Beteiligten 1.4 ADR<br />

Auftraggeber des Absenders<br />

Absender 1.4.2.1<br />

Beförderer 1.4.2.2<br />

Empfänger 1.4.2.3<br />

Befüller 1.4.3.3<br />

Verpacker 1.4.3.2<br />

Verlader 1.4.3.1<br />

Neu ab 2011<br />

Entlader 1.4.3.7<br />

Ergänzungen und Anpassungen an das nationale Recht finden Sie in der<br />

GGVSEB §§ 17 bis 34.<br />

Die Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorschriften beziehen sich auf die<br />

Vorschriften der GGVSEB.<br />

In allen Fällen gilt, dass sich jeder der Beteiligten darauf verlassen kann,<br />

dass die Angaben der anderen Beteiligten jeweils korrekt und vollständig<br />

sind.<br />

Nimmt einer der Beteiligten die Dienste eines anderen Beteiligten in Anspruch<br />

(entladen, reinigen …) so hat er zu gewährleisten, dass die jeweiligen<br />

Vorschriften eingehalten werden.<br />

Seite 79 Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!