Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6. Durchführung der Beförderung<br />
Trennung 7.5 CV 32<br />
(1.1) Versandstücke, Umverpackungen, Container und Tanks, die <strong>radioaktive</strong><br />
<strong>Stoffe</strong> enthalten, und unverpackte <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong>, sind während<br />
der Beförderung getrennt zu halten:<br />
a) von Beschäftigten in regelmäßig benutzten Arbeitsbereichen:<br />
b)<br />
(i)<br />
(ii)<br />
(I)<br />
(II)<br />
gemäß Tabelle Seite 66<br />
durch einen Abstand, der unter Verwendung konservativer Modellparameter<br />
so berechnet ist, dass die sich in diesem Bereich<br />
aufhaltenden Beschäftigten weniger als 5 mSv pro Jahr erhalten<br />
von Personen der kritischen Gruppe der Öffentlichkeit in Bereichen,<br />
zu denen die Öffentlichkeit regelmäßigen Zugang hat:<br />
gemäß Tabelle Seite 66 oder<br />
durch einen Abstand, der unter Verwendung konservativer<br />
Modellparameter so berechnet ist, dass die sich in diesem<br />
Bereich aufhaltenden Personen der kritischen Gruppe weniger<br />
als 1 mSv pro Jahr erhalten<br />
c) von unentwickelten Filmen und Postsäcken<br />
(I)<br />
(II)<br />
gemäß Tabelle B (siehe CV 33 ADR) oder<br />
durch einen Abstand der so berechnet ist, dass die Strahlen-<br />
Exposition für unentwickelte Filme bei der Beförderung<br />
<strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong> auf 0,1 mSv pro Filmsendung beschränkt ist<br />
Hinweis: Postsäcke müssen so behandelt werden, als ob<br />
sie Filme enthielten<br />
d) von anderen gefährlichen Gütern gemäß Abschnitt 7.5.2<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 72