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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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Personelle Maßnahmen<br />

Bei allen Not- und Schadensfällen haben der Fahrer<br />

und der evtl. vorhandene Beifahrer zunächst an ihre<br />

eigene Sicherheit und Gesundheit zu denken.<br />

Durch Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung,<br />

insbesondere der Schutzbrille, der Handschuhe,<br />

des Atemschutzes und der Schutzkleidung<br />

kann die Kontamination und Inkorporation durch freigewordene<br />

<strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong> vermieden werden.<br />

Ferner ist bei freigesetzter Radioaktivität umgehend<br />

ein ausreichender Sicherheitsabstand von 50<br />

Metern oder mehr einzunehmen. Passanten sind zu<br />

warnen und von der Schadensstelle fernzuhalten. In<br />

schweren Fällen ist gegebenenfalls hinter Mauern, Gebäuden<br />

oder andere Fahrzeugen als Abschirmung vor<br />

der Strahlung Schutz suchen.<br />

Wenn möglich, Verletzte mindestens 50 m auf der<br />

windzugewandten Seite vom <strong>radioaktive</strong>n Transportgut<br />

entfernt ablegen; zur Rettung von Menschenleben dürfen<br />

die Mindestabstände kurzzeitig unterschritten werden.<br />

Bei lebensgefährlichen Verletzungen ist auch<br />

nach erfolgter Bestrahlung und <strong>radioaktive</strong>r Verunreinigung<br />

unverzüglich konventionell Erste-Hilfe, einschließlich<br />

künstlicher Beatmung, zu leisten.<br />

8. Notfallmaßnahmen<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 96

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