Klasse 7 radioaktive Stoffe
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Personelle Maßnahmen<br />
Bei allen Not- und Schadensfällen haben der Fahrer<br />
und der evtl. vorhandene Beifahrer zunächst an ihre<br />
eigene Sicherheit und Gesundheit zu denken.<br />
Durch Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung,<br />
insbesondere der Schutzbrille, der Handschuhe,<br />
des Atemschutzes und der Schutzkleidung<br />
kann die Kontamination und Inkorporation durch freigewordene<br />
<strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong> vermieden werden.<br />
Ferner ist bei freigesetzter Radioaktivität umgehend<br />
ein ausreichender Sicherheitsabstand von 50<br />
Metern oder mehr einzunehmen. Passanten sind zu<br />
warnen und von der Schadensstelle fernzuhalten. In<br />
schweren Fällen ist gegebenenfalls hinter Mauern, Gebäuden<br />
oder andere Fahrzeugen als Abschirmung vor<br />
der Strahlung Schutz suchen.<br />
Wenn möglich, Verletzte mindestens 50 m auf der<br />
windzugewandten Seite vom <strong>radioaktive</strong>n Transportgut<br />
entfernt ablegen; zur Rettung von Menschenleben dürfen<br />
die Mindestabstände kurzzeitig unterschritten werden.<br />
Bei lebensgefährlichen Verletzungen ist auch<br />
nach erfolgter Bestrahlung und <strong>radioaktive</strong>r Verunreinigung<br />
unverzüglich konventionell Erste-Hilfe, einschließlich<br />
künstlicher Beatmung, zu leisten.<br />
8. Notfallmaßnahmen<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 96