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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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7. Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen<br />

Der Absender: 1.4.2.1.1 ADR + § 18 GGVSEB<br />

Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche<br />

Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,<br />

gilt als Absender der Vertragspartner gemäß diesem Vertrag.<br />

Der Absender<br />

a) muss dem Beförderer alle notwendigen Angaben machen und gegebenenfalls<br />

die Beförderungs- und Begleitpapiere übergeben und insbesondere<br />

auf die Gefahren der <strong>Klasse</strong> 7 hinweisen<br />

b) darf nur Verpackungen, Packmittel, Container, Tanks etc. verwenden,<br />

die für die Beförderung zugelassen sind<br />

c) muss die Vorschriften über Versandart und Versandbeschränkungen<br />

beachten<br />

d) muss einen für die <strong>Klasse</strong> 7 geschulten Fahrer einsetzen<br />

e) muss, wenn Güter auf der Straße befördert werden, die dem § 35 Absatz<br />

1 unterliegen, auf dessen Beachtung schriftlich hinweisen<br />

f) muss sich vergewissern, dass die gefährlichen Güter gemäß ADR<br />

klassifiziert sind, und ob sie überhaupt befördert werden dürfen<br />

Der Beförderer 1.4.2.2 ADR + § 19 GGVSEB<br />

Beförderer ist das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag<br />

durchführt:<br />

Je nach Verantwortlichkeit muss der Beförderer dafür sorgen, dass die<br />

betreffenden Personen mit den Vorschriften vertraut gemacht sind! Er<br />

a) hat zu prüfen, ob die gefährlichen Güter zur Beförderung gemäß ADR<br />

zugelassen sind<br />

b) hat dafür zu sorgen, dass im innerstaatlichen Verkehr die Vorschriften<br />

über das Abstellen von Fahrzeugen eingehalten wird<br />

(Anlage 2, 3.3 GGVSEB)<br />

c) muss für die Zulassungspapiere sorgen<br />

d) muss dafür sorgen, dass die Ausrüstung in Ordnung ist, muss auch für<br />

die Prüfung der Feuerlöscher sorgen<br />

e) muss dafür sorgen, dass das Fahrpersonal mit den schriftlichen Weisungen<br />

vertraut ist<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 82

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