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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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1. Allgemeine Vorschriften<br />

Strahlenschutzprogramm 1.7.2 ADR<br />

Die Beförderung <strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong> ist nach einem Strahlenschutzprogramm<br />

durchzuführen mit dem Ziel, jederzeit Strahlenschutzmaßnahmen<br />

sicherzustellen. Art und Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen sind abhängig<br />

von der Höhe und Wahrscheinlichkeit der Strahlenexposition.<br />

Schutz und Sicherheit müssen so optimiert sein, dass die Höhe der Individualdosen,<br />

die Anzahl der exponierten Personen sowie die Wahrscheinlichkeit<br />

der einwirkenden Exposition so niedrig wie möglich gehalten werden.<br />

Die tatsächlichen Personendosen müssen unter den gesetzlichen Dosisgrenzwerten<br />

liegen.<br />

Für berufsbedingte Expositionen bei Beförderungsaktivitäten, bei denen<br />

geschätzt wird, dass die Effektivdosis<br />

a) höchstwahrscheinlich 1 mSv pro Jahr nicht überschreitet, sind<br />

weder besondere Arbeitsabläufe noch eine detaillierte<br />

Überwachung und individuelle Buchführung notwendig<br />

b) wahrscheinlich zwischen 1 und 6 mSv pro Jahr liegt, ist ein<br />

Dosiseinschätzungsprogramm durch Arbeitsplatzüberwachung<br />

oder Individualüberwachung durchzuführen<br />

c) wahrscheinlich 6 mSv pro Jahr überschreitet, ist eine Indi-<br />

vidualüberwachung durchzuführen<br />

Wenn eine Individual- oder Arbeitsplatzüberwachung durchgeführt wird, ist<br />

eine angemessene Buchführung erforderlich.<br />

Unterweisung 1.3.1 ff ADR<br />

Für Zwecke der <strong>Klasse</strong> 7 müssen Beschäftigte bezüglich des Strahlenschutzes,<br />

einschließlich der zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen, angemessen<br />

unterwiesen sein.<br />

Nach § 4 AtG ist neben der Prüfung über die Zuverlässigkeit der beteiligten<br />

Personen die Unterweisung über notwendige Kenntnisse der Strahlengefährdung<br />

und anzuwendenden Schutzmaßnahmen notwendig. Hierzu<br />

führt das ADR im Teil 1 nachfolgende Anforderung an:<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 8

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