Klasse 7 radioaktive Stoffe
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Testfragen zu Kapitel 6 (Lösungen siehe Seite 116)<br />
6.7 Mit welchen <strong>Stoffe</strong>n besteht ein Zusammenladeverbot?<br />
Mit Kartons mit Fotoapparaten<br />
Mit ansteckungsgefährlichen <strong>Stoffe</strong>n<br />
Mit Post-Versandstücken<br />
Mit Versandstücken mit orangefarbenen Gefahrzetteln (explosiv)<br />
6.8 Bei welcher Zusammenladung sind Mindestabstände einzuhalten?<br />
Versandstücke mit <strong>Stoffe</strong>n der <strong>Klasse</strong> 1<br />
Versandstücke mit der Aufschrift “Foto”<br />
Packstücke mit Lebensmitteln<br />
Versandstücke mit Fotoapparaten<br />
6.9 Was versteht man unter “ausschließlicher Verwendung”?<br />
Diese <strong>Stoffe</strong> werden ausschließlich in der Medizin verwendet<br />
Das Fahrzeug darf nur vom Unternehmer selber benutzt werden<br />
Diese Versandstücke sind nur durch den Eigentümer zu befördern<br />
Das Fahrzeug wird ausschließlich von einem Absender benutzt<br />
6.10 Wie hoch darf die Transportkennzahl (TI) in einem Container oder Fahrzeug<br />
maximal sein, wenn nicht unter ausschließlicher Verwendung<br />
befördert werden soll?<br />
10<br />
50<br />
100<br />
Beliebig<br />
6.11 Welche Aussage ist bezüglich der Überwachung von Fahrzeugen mit<br />
<strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n richtig?<br />
Die Vorschriften über die Überwachung der Fahrzeuge gelten<br />
für alle <strong>Stoffe</strong>, unabhängig von der Masse<br />
Ein Überwachen des Fahrzeugs ist nicht erforderlich<br />
Überwachung ist nur auf unbewachten Autobahnparkplätzen erforderlich<br />
Eine Überwachung ist nur in Lager- und Werksbereichen nötig<br />
6.12 Der Fahrer, der <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong> ausliefert, muss<br />
dafür sorgen, dass diese <strong>Stoffe</strong> nur an den Empfänger oder an eine<br />
von diesem zum Empfang berechtigte Person übergeben werden<br />
sich bis zur Übergabe nicht um den Schutz vor Diebstahl kümmern<br />
die <strong>Stoffe</strong> nur bis zur Grundstücksgrenze des Empfängers befördern<br />
die Versandstücke mit <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n, falls der Empfänger<br />
nicht erreichbar ist, dem Nachbarn übergeben<br />
6.13 Welches Verhalten des Fahrers ist zwecks Strahlenschutz richtig?<br />
Nach jeder Beförderung 3 mal warm duschen<br />
Auf keinen Fall die Ladefläche mit den <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n betreten<br />
Anwenden der 3-A- bzw. der 5-A-Sicherheitsregeln zum Strahlenschutz<br />
Das Fahrzeug muss täglich dekontaminiert werden<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 110