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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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Testfragen zu Kapitel 6 (Lösungen siehe Seite 116)<br />

6.7 Mit welchen <strong>Stoffe</strong>n besteht ein Zusammenladeverbot?<br />

Mit Kartons mit Fotoapparaten<br />

Mit ansteckungsgefährlichen <strong>Stoffe</strong>n<br />

Mit Post-Versandstücken<br />

Mit Versandstücken mit orangefarbenen Gefahrzetteln (explosiv)<br />

6.8 Bei welcher Zusammenladung sind Mindestabstände einzuhalten?<br />

Versandstücke mit <strong>Stoffe</strong>n der <strong>Klasse</strong> 1<br />

Versandstücke mit der Aufschrift “Foto”<br />

Packstücke mit Lebensmitteln<br />

Versandstücke mit Fotoapparaten<br />

6.9 Was versteht man unter “ausschließlicher Verwendung”?<br />

Diese <strong>Stoffe</strong> werden ausschließlich in der Medizin verwendet<br />

Das Fahrzeug darf nur vom Unternehmer selber benutzt werden<br />

Diese Versandstücke sind nur durch den Eigentümer zu befördern<br />

Das Fahrzeug wird ausschließlich von einem Absender benutzt<br />

6.10 Wie hoch darf die Transportkennzahl (TI) in einem Container oder Fahrzeug<br />

maximal sein, wenn nicht unter ausschließlicher Verwendung<br />

befördert werden soll?<br />

10<br />

50<br />

100<br />

Beliebig<br />

6.11 Welche Aussage ist bezüglich der Überwachung von Fahrzeugen mit<br />

<strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n richtig?<br />

Die Vorschriften über die Überwachung der Fahrzeuge gelten<br />

für alle <strong>Stoffe</strong>, unabhängig von der Masse<br />

Ein Überwachen des Fahrzeugs ist nicht erforderlich<br />

Überwachung ist nur auf unbewachten Autobahnparkplätzen erforderlich<br />

Eine Überwachung ist nur in Lager- und Werksbereichen nötig<br />

6.12 Der Fahrer, der <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong> ausliefert, muss<br />

dafür sorgen, dass diese <strong>Stoffe</strong> nur an den Empfänger oder an eine<br />

von diesem zum Empfang berechtigte Person übergeben werden<br />

sich bis zur Übergabe nicht um den Schutz vor Diebstahl kümmern<br />

die <strong>Stoffe</strong> nur bis zur Grundstücksgrenze des Empfängers befördern<br />

die Versandstücke mit <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n, falls der Empfänger<br />

nicht erreichbar ist, dem Nachbarn übergeben<br />

6.13 Welches Verhalten des Fahrers ist zwecks Strahlenschutz richtig?<br />

Nach jeder Beförderung 3 mal warm duschen<br />

Auf keinen Fall die Ladefläche mit den <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n betreten<br />

Anwenden der 3-A- bzw. der 5-A-Sicherheitsregeln zum Strahlenschutz<br />

Das Fahrzeug muss täglich dekontaminiert werden<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 110

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