Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
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2. Allgemeine Gefahreneigenschaften<br />
Die ausgetretenen <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong> (z.B. Pulver, Flüssigkeiten, Gase)<br />
können sowohl die Verpackung als auch Personen in der Nähe auf deren<br />
Körperoberfläche verunreinigen, d.h. kontaminieren.<br />
Natürlich können <strong>radioaktive</strong> Stäube oder Gase, die an der Unfallstelle frei<br />
werden, auch vom Menschen über Mund oder Nase aufgenommen werden.<br />
In diesem Fall spricht man von Inkorporation (“Einverleibung”) und, es<br />
können <strong>radioaktive</strong> Teilchen auch über offene Wunde in den Körper gelangen.<br />
Wenn eine Person äußerlich kontaminiert<br />
wurde oder <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong> inkorporiert<br />
hat, beginnt damit die gefährliche<br />
Bestrahlung des Körpers mit mehr oder<br />
weniger schweren Strahlen-Schäden,<br />
die von Hautrötung bis hin zur Gen-<br />
Veränderung oder dem Tod reichen<br />
können, mehr dazu im nächsten Kapitel.<br />
Deshalb:<br />
Schutzkleidung, Handschuhe, Überschuhe<br />
schützen vor Kontamination,<br />
Atemschutz über Mund und Nase<br />
schützt vor Inkorporation.<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 30