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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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2. Allgemeine Gefahreneigenschaften<br />

Die ausgetretenen <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong> (z.B. Pulver, Flüssigkeiten, Gase)<br />

können sowohl die Verpackung als auch Personen in der Nähe auf deren<br />

Körperoberfläche verunreinigen, d.h. kontaminieren.<br />

Natürlich können <strong>radioaktive</strong> Stäube oder Gase, die an der Unfallstelle frei<br />

werden, auch vom Menschen über Mund oder Nase aufgenommen werden.<br />

In diesem Fall spricht man von Inkorporation (“Einverleibung”) und, es<br />

können <strong>radioaktive</strong> Teilchen auch über offene Wunde in den Körper gelangen.<br />

Wenn eine Person äußerlich kontaminiert<br />

wurde oder <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong> inkorporiert<br />

hat, beginnt damit die gefährliche<br />

Bestrahlung des Körpers mit mehr oder<br />

weniger schweren Strahlen-Schäden,<br />

die von Hautrötung bis hin zur Gen-<br />

Veränderung oder dem Tod reichen<br />

können, mehr dazu im nächsten Kapitel.<br />

Deshalb:<br />

Schutzkleidung, Handschuhe, Überschuhe<br />

schützen vor Kontamination,<br />

Atemschutz über Mund und Nase<br />

schützt vor Inkorporation.<br />

Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 30

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