Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
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Hier sei nochmals an die neuen Vorschriften des<br />
Kapitel 1.10 des ADR zur Sicherung von Gefahrgut-<br />
Transporten (Security) erinnert, die besondere Maßnahmen<br />
erfordern beim Transport und Umschlag von<br />
<strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n, sofern folgende Aktivitätswerte<br />
überschritten werden:<br />
1. Allgemeine Vorschriften<br />
3000 A1 in besonderer Form bzw.<br />
3000 A2 in Typ B- oder Typ C-Versandstücken<br />
Diese <strong>Stoffe</strong> sind als Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential eingestuft<br />
und es ist ferner auch ein Sicherungsplan in der Firma zu erstellen<br />
(1.10.3.2 ADR).<br />
Die besonderen Verhaltensregeln bei hohem Gefahrenpotential haben<br />
Sie im Basiskurs bereits kennengelernt:<br />
Technische Maßnahmen:<br />
dauerhafte Erreichbarkeit durch Mobiltelefon<br />
Fahrzeug-Ortung und -Information durch Telematik-Systeme (GPS/<br />
Fleetboard)<br />
Einbau/Kontrolle von Wegfahrsperren<br />
Kontrolle von Schlössern/Verschlüssen an Führerhaus und Ladefläche/Aufbau/Tank<br />
Organisatorische Maßnahmen:<br />
Zündschlüssel abziehen, Fahrerkabine und Ladefläche abschließen,<br />
wann immer dies nötig ist, z.B. beim Bezahlen nach dem Tanken<br />
oder für kurze Auslieferungen<br />
Fenster vor Verlassen des Fahrzeugs generell schließen<br />
wenn vorhanden, Alarmanlagen und Wegfahrsperren einschalten,<br />
Fahrzeug, wenn möglich, vor Fahrtantritt im Betrieb betanken<br />
der Fahrzeugführer soll immer gleichartige Routinestopps während<br />
der Fahrt (z.B. am Lieblingsimbiss) vermeiden, deshalb möglichst<br />
vor Fahrtbeginn sich mit den notwendigen Dingen versorgen<br />
vorgeplante Übernachtungs-Stopps möglichst nur auf sicheren und<br />
bewährten Parkplätzen<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 6