Klasse 7 radioaktive Stoffe
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6. Durchführung der Beförderung<br />
Beschädigte Versandstücke 7.5.11 CV 33 ADR<br />
Ist ein Versandstück offensichtlich oder vermutlich beschädigt oder undicht,<br />
darf keine Person mehr in dessen Nähe, bis von einem Fachmann die Kontamination<br />
und somit die Dosisleistung festgestellt wurde.<br />
Je nach Grad der Kontamination sind zum Schutz von Personen, Eigentum<br />
und der Umwelt in Übereinstimmung mit den von der zuständigen Behörde<br />
aufgestellten Bestimmungen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die<br />
Folgen solcher Undichtheiten oder Beschädigungen zu beseitigen und zu<br />
verringern.<br />
Versandstücke, die beschädigt sind oder aus denen <strong>radioaktive</strong>r Inhalt über<br />
die für normale Beförderungsbedingungen zulässigen Grenzwerte hinaus<br />
entweicht, dürfen unter Aufsicht zu einem annehmbaren Zwischenlagerplatz<br />
gebracht, aber erst weiterbefördert werden, nachdem sie repariert<br />
oder instandgesetzt und dekontaminiert worden sind.<br />
Regelmäßig für die Beförderung <strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong> verwendete Fahrzeuge<br />
und Ausrüstungen sind wiederkehrend auf Kontamination zu überprüfen.<br />
Die Häufigkeit der Überprüfungen richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit<br />
einer Kontamination und nach dem Umfang, in dem <strong>radioaktive</strong><br />
<strong>Stoffe</strong> befördert werden.<br />
Alle Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die über die Grenzwerte hinaus kontaminiert<br />
wurden oder auf der Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als<br />
5 mSv/h aufweisen, müssen so schnell wie möglich durch eine qualifizierte<br />
Person dekontaminiert werden, solange dürfen sie nicht wieder verwendet<br />
werden.<br />
Tunnelbeschränkungen 1.9.5 ADR<br />
An dieser Stelle wird nochmals aufgrund der besonderen Gefährdung<br />
durch freiwerdende Radioaktivität in Tunneln an die dazugehörigen Beschränkungen<br />
erinnert.<br />
Radioaktiver Stoff TBC<br />
UN 2977 und 2978 C<br />
UN 2908, 2909, 2910, 2911, 2912, 2913, 2915, 2916, 2917, 3321, 3322,<br />
3323, 3324, 3325, 3326, 3327, 3328, 3329, 3330, 3332, 3333<br />
UN 2919 und 3331 (ggf. Bestandteil von Sondervereinbarungen) (-)<br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 70<br />
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