Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
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3. Dokumentation<br />
3.3 ADR-Bescheinigung, persönliche Dokumente<br />
8.2.1.4 + 8.5 / S1 / 1.10.1.4 + 8.2.3 / 5.4.3 ADR<br />
Zusätzlich zum Basiskurs muss<br />
jeder Fahrer, der <strong>radioaktive</strong> <strong>Stoffe</strong><br />
oberhalb der Freigrenzen befördert,<br />
einen Aufbaukurs für den<br />
Transport <strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong> (S11)<br />
absolvieren. Diese Vorschrift gilt<br />
unabhängig von der höchstzulässigen<br />
Gesamtmasse des<br />
Fahrzeugs, also auch für den Pkw<br />
oder Kleinkombi.<br />
Bei freigestellten Versandstücken<br />
mit <strong>Stoffe</strong>n der UN-<br />
Nummern 2908 bis 2911, wenn<br />
die Gesamtzahl der Versandstücke<br />
mit <strong>radioaktive</strong>n <strong>Stoffe</strong>n im<br />
Fahrzeug nicht größer als 10 ist<br />
und wenn die Summe der Transportkennzahlen<br />
der im Fahrzeug<br />
beförderten Versandstücke 3 nicht<br />
übersteigt, ist die zusätzliche<br />
Schulung nicht erforderlich (S12,<br />
S11).<br />
Die Führer von Fahrzeugen müssen<br />
jedoch dann an einer geeigneten,<br />
ihren Verantwortlichkeiten entsprechenden<br />
Schulung teilnehmen.<br />
Diese Schulung soll ihnen die mit<br />
der Beförderung <strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong><br />
verbundenen Gefahren der<br />
Strahlung bewusst machen. Die<br />
Teilnahme an dieser Schulung des<br />
Gefahrenbewusstseins ist durch<br />
eine von ihrem Arbeitgeber auszustellende<br />
Bescheinigung zu bestätigen.<br />
SCHULUNGSNACHWEIS<br />
Hiermit bestätigen wir, dass<br />
Herr Thomas Schwarz<br />
am 16.01.2008<br />
an einer 8-stündigen firmeninternen<br />
Schulung über<br />
den Transport von Gütern der <strong>Klasse</strong> 7<br />
mit folgenden Inhalten teilgenommen hat:<br />
1. Allgemeine Vorschriften und Security<br />
2. Gefahren <strong>radioaktive</strong>r <strong>Stoffe</strong><br />
Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG Seite 46