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Klasse 7 radioaktive Stoffe

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6. Durchführung der Beförderung<br />

Beschädigte oder undichte Verpackungsstücke, kontaminierte<br />

Verpackungen Auszug 7.5.2 CV 33 ADR<br />

Ist ein Versandstück offensichtlich oder vermutlich beschädigt oder undicht,<br />

darf keine Person mehr in die Nähe, bis möglichst schnell von einem Fachmann<br />

die Kontamination und somit die Dosisleistung festgestellt wurde.<br />

Diese Feststellung muss sich auf das Versandstück, das Fahrzeug, die angrenzenden<br />

Be- und Entladebereiche und gegebenenfalls auf alle anderen,<br />

mit dem Fahrzeug beförderten Güter erstrecken.<br />

Je nach Grad der Kontamination sind zum Schutz von Personen, Eigentum<br />

und der Umwelt in Übereinstimmung mit den von der zuständigen Behörde<br />

aufgestellten Bestimmungen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die<br />

Folgen derartiger Undichtheiten oder Beschädigungen zu beseitigen und/<br />

oder zu verringern.<br />

Versandstücke, die beschädigt sind oder aus denen <strong>radioaktive</strong>r Inhalt über<br />

die für normale Beförderungsbedingungen zulässigen Grenzwerte hinaus<br />

entweicht, dürfen unter Aufsicht zu einem annehmbaren Zwischenlager<br />

gebracht werden, dürfen aber erst weiterbefördert werden, wenn sie repariert<br />

oder instandgesetzt und dekontaminiert worden sind.<br />

Fahrzeuge und deren Ausrüstung, die regelmäßig für die Beförderung <strong>radioaktive</strong>r<br />

<strong>Stoffe</strong> verwendet werden, sind wiederkehrend auf Kontamination<br />

zu prüfen. Die Häufigkeit derartiger Überprüfungen richtet sich nach der<br />

Wahrscheinlichkeit einer Kontamination und nach Umfang, in dem <strong>radioaktive</strong><br />

<strong>Stoffe</strong> befördert werden.<br />

Alle Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die über die Grenzwerte hinaus kontaminiert<br />

wurden oder auf der Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als<br />

5 mSv/h aufweisen, müssen so schnell wie möglich durch eine qualifizierte<br />

Person dekontaminiert werden, solange dürfen sie nicht wieder verwendet<br />

werden.<br />

Weitere Vorschriften sind in der ADR Teil 8 zu finden:<br />

S12, S13, S21<br />

Seite 73 Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG

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