Klasse 7 radioaktive Stoffe
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6. Durchführung der Beförderung<br />
Beschädigte oder undichte Verpackungsstücke, kontaminierte<br />
Verpackungen Auszug 7.5.2 CV 33 ADR<br />
Ist ein Versandstück offensichtlich oder vermutlich beschädigt oder undicht,<br />
darf keine Person mehr in die Nähe, bis möglichst schnell von einem Fachmann<br />
die Kontamination und somit die Dosisleistung festgestellt wurde.<br />
Diese Feststellung muss sich auf das Versandstück, das Fahrzeug, die angrenzenden<br />
Be- und Entladebereiche und gegebenenfalls auf alle anderen,<br />
mit dem Fahrzeug beförderten Güter erstrecken.<br />
Je nach Grad der Kontamination sind zum Schutz von Personen, Eigentum<br />
und der Umwelt in Übereinstimmung mit den von der zuständigen Behörde<br />
aufgestellten Bestimmungen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die<br />
Folgen derartiger Undichtheiten oder Beschädigungen zu beseitigen und/<br />
oder zu verringern.<br />
Versandstücke, die beschädigt sind oder aus denen <strong>radioaktive</strong>r Inhalt über<br />
die für normale Beförderungsbedingungen zulässigen Grenzwerte hinaus<br />
entweicht, dürfen unter Aufsicht zu einem annehmbaren Zwischenlager<br />
gebracht werden, dürfen aber erst weiterbefördert werden, wenn sie repariert<br />
oder instandgesetzt und dekontaminiert worden sind.<br />
Fahrzeuge und deren Ausrüstung, die regelmäßig für die Beförderung <strong>radioaktive</strong>r<br />
<strong>Stoffe</strong> verwendet werden, sind wiederkehrend auf Kontamination<br />
zu prüfen. Die Häufigkeit derartiger Überprüfungen richtet sich nach der<br />
Wahrscheinlichkeit einer Kontamination und nach Umfang, in dem <strong>radioaktive</strong><br />
<strong>Stoffe</strong> befördert werden.<br />
Alle Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die über die Grenzwerte hinaus kontaminiert<br />
wurden oder auf der Oberfläche eine Dosisleistung von mehr als<br />
5 mSv/h aufweisen, müssen so schnell wie möglich durch eine qualifizierte<br />
Person dekontaminiert werden, solange dürfen sie nicht wieder verwendet<br />
werden.<br />
Weitere Vorschriften sind in der ADR Teil 8 zu finden:<br />
S12, S13, S21<br />
Seite 73 Dr. Thomczyk GmbH & Co. KG