Pflegekosten & Einheitswerte: Zoff verhindert? Pflegekosten ...
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Kommunale Sommergespräche<br />
Generalklausel des Art 118 Abs 1 in Verbindung<br />
mit demonstrativ aufgezählten<br />
Aufgaben des Art 118 Abs 3 B-VG. Dieses<br />
System hat sich im Großen und Ganzen<br />
bewährt, es gilt aber, die kommunalen<br />
Aufgaben zu sichern und dynamisch weiterzuentwickeln.<br />
Dabei ist insbesondere<br />
die Daseinsvorsorge zu nennen. Diese<br />
zentrale kommunale Kompetenz sollte<br />
doch ausdrücklich als Kern der kommunalen<br />
Tätigkeit verfassungsrechtlichen<br />
Bestandsschutz genießen. Auch die wichtigen<br />
Aufgaben im Naturgefahren- und<br />
Katastrophenmanagement sollen den<br />
Gemeinden auch in Hinkunft garantiert<br />
bleiben. Diese Aufgaben sollen in der<br />
kommunalen Kompetenz bleiben, was<br />
freilich kein Kooperationsverbot mit<br />
anderen Gemeinden und anderen<br />
Gebietskörperschaften sowie mit privaten<br />
Stellen bedeutet.<br />
Staatsrechtliche Aufwertung<br />
der Gemeinden<br />
Eine Bundesstaats- und Verwaltungsreform<br />
muss zu einer staatsrechtlichen<br />
Aufwertung der Gemeinden im Sinne<br />
einer Anerkennung der gleichwertigen<br />
Partnerschaft zwischen Bund, Ländern<br />
und Gemeinden führen. Auch hier steht<br />
das kooperative und koordinierende<br />
Moment im Vordergrund. Dazu ist es<br />
nötig, die Gemeinden stärker in das<br />
staatsrechtliche Vertragswesen zu integrieren.<br />
Die Frage nach einer Einbindung<br />
der Gemeinden in das bundesstaatliche<br />
Vertragswerk des Art 15 a B-VG wurde<br />
im Österreich-Konvent kontroversiell diskutiert.<br />
Dieses Ziel, das bereits im Stabilitätspakt<br />
und im Konsultationsmechanismus<br />
verwirklicht ist, sollte freilich nicht<br />
aus den Augen verloren werden. Insbesondere<br />
wäre aus der Sicht der Gemeinden<br />
ein Abschluss des Finanzausgleichs<br />
als echtes Paktum, das heißt als echter<br />
staatsrechtlicher Vertrag zwischen Bund,<br />
Länder und Gemeinden in einer bundes-<br />
18 KOMMUNAL<br />
Eine Bundesstaats- und<br />
Verwaltungsreform muss zu<br />
einer staatsrechtlichen Aufwertung<br />
der Gemeinden im<br />
Sinne einer Anerkennung<br />
der gleichwertigen Partnerschaft<br />
zwischen Bund, Ländern<br />
und Gemeinden führen.<br />
staatlichen Verfassung nicht nur symbolträchtig,<br />
sondern würde auch die verfassungsrechtliche<br />
Position der Gemeinden<br />
hinsichtlich ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten<br />
berechtigter finanzieller Interessen<br />
stärken.<br />
An der Schnittstelle zwischen<br />
Staat und Bürger<br />
Anders als die Bezirke sind die Gemeinden<br />
demokratisch verfasste Verwaltungseinheiten<br />
an der Schnittstelle zwischen<br />
Staat und Bürger. Diese verleiht den<br />
Gemeindeorganen<br />
und ihren Entscheidungen<br />
eine spezielle<br />
Legitimation.<br />
Von daher sind alle<br />
derzeit bestehenden<br />
verfassungsrechtlichen<br />
Möglichkeiten<br />
der Beschneidung<br />
der Gemeindeautonomie<br />
kritisch zu<br />
hinterfragen. Dazu<br />
zählen zwangsweise<br />
Gemeindeauflösungen<br />
bzw Gemeindezusammenschlüsse<br />
ebenso wie die Bildung<br />
von Zwangsverbänden nach Art<br />
116 a B-VG. Auch sollte es den Ländern<br />
nicht mehr so ohne weiteres möglich<br />
sein, in ihren Gemeindeordnungen über<br />
die in Art 119 a B-VG angeordneten Aufsichtsbefugnisse<br />
neue Instrumente der<br />
Gemeindeaufsicht zu schaffen.<br />
Forderungen vernünftig<br />
und politisch machbar<br />
Die österreichischen Gemeinden haben<br />
im Zuge der Beratungen zum Österreich-<br />
Konvent eine Reihe von Forderungen<br />
vorgelegt, deren Realisierung vernünftig<br />
und politisch machbar ist. Die kommenden<br />
Beratungen zur Staats- und Verwaltungsreform<br />
müssen genutzt werden,<br />
um die Gemeinden verfassungsrechtlich<br />
so aufzurüsten, dass sie den großen Herausforderungen<br />
des 21. Jahrhunderts<br />
gewachsen sind. Die kommunalen Sommergespräche<br />
2007 sollen dazu wichtige<br />
Impulse geben. Neben einer Diskussion<br />
über verfassungsrechtliche und verfassungspolitische<br />
Aspekte der Reform des<br />
Gemeinderechts kann hier auch im<br />
Expertenkreis diskutiert werden, was<br />
politisch machbar ist und was nicht. Die<br />
kommunalen Sommergespräche können<br />
sich so als Initialzündung für engagierte<br />
Reformen hin zu einer Gemeindeverfassungsnovelle<br />
(2008?) entwickeln.<br />
Ziel ist es, vor Beginn der Verhandlungen<br />
zum nächsten Finanzausgleich<br />
einerseits die bis 2015 notwendigen<br />
Investitionen und andererseits<br />
den derzeitigen Anlagenbestand möglichst<br />
flächendeckend zu erfassen. In den<br />
vergangenen Jahrzehnten haben die<br />
Betreiber der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft<br />
– v.a. Gemeinden,<br />
Städte, Verbände und Genossenschaften<br />
– mit Unterstützung des Bundes und der<br />
Bundesländer enorme Investitionen<br />
getätigt, um die Wasserversorgung und<br />
Abwasserentsorgung der österreichischen<br />
Bevölkerung auf höchstem Qualitätsniveau<br />
möglichst flächendeckend<br />
sicherzustellen. Ein weiteres Ziel ist<br />
dabei die nachhaltige Nutzung der wertvollen<br />
Ressource Wasser. Der Erfolg zeigt<br />
sich in den hohen Anschlussgraden, in<br />
der hohen Versorgungssicherheit, in den<br />
aktuellen Daten zur Gewässergüte in<br />
Österreich und nicht zuletzt auch in den<br />
Auswirkungen auf die österreichische<br />
Wirtschaft, z.B. die Entwicklung des Tourismus<br />
oder der international anerkannte<br />
Status des österreichischen Wasser-<br />
Know-hows.<br />
Ein Großteil der notwendigen Infrastruktur<br />
für die kommunale Wasserversorgung<br />
und Abwasserentsorgung ist bereits<br />
errichtet, jedoch sind auch in Zukunft<br />
noch Erstinvestitionen erforderlich. In<br />
einigen Regionen Österreichs besteht beispielsweise<br />
aufgrund der Siedlungsstrukturen<br />
noch Nachholbedarf. Aber auch im<br />
Zusammenhang mit den Diskussionen<br />
zum Klimawandel<br />
und<br />
nach den<br />
Erfahrungen<br />
mit der<br />
Trockenheit<br />
in den vergangenen<br />
Jahren gibt<br />
es Investitionsbedarf<br />
für die Vernetzung<br />
von Trinkwasserversorgungssystemen<br />
zur<br />
Steigerung der Versorgungssicherheit.<br />
Auf der anderen Seite soll der existierende<br />
hohe Qualitätsstandard der Anlagen<br />
und der darauf aufbauenden Lei-<br />
Ein Großteil der<br />
notwendigen Infrastruktur<br />
für die kommunale Wasserversorgung<br />
und Abwasserentsorgung<br />
ist bereits<br />
errichtet, jedoch sind auch<br />
in Zukunft noch Erstinves -<br />
titionen erforderlich.<br />
stungen langfristig aufrechterhalten werden.<br />
Das gemeinsame Augenmerk wird<br />
also in Zukunft noch stärker auf der optimalen<br />
Bewirtschaftung und langfristigen<br />
Erhaltung der wertvollen Infrastruktur<br />
durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen<br />
und rechtzeitige Reinvestitionen<br />
bzw. Sanierungen liegen. Die Grundlage