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Pflegekosten & Einheitswerte: Zoff verhindert? Pflegekosten ...

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Kommunale Sommergespräche<br />

Generalklausel des Art 118 Abs 1 in Verbindung<br />

mit demonstrativ aufgezählten<br />

Aufgaben des Art 118 Abs 3 B-VG. Dieses<br />

System hat sich im Großen und Ganzen<br />

bewährt, es gilt aber, die kommunalen<br />

Aufgaben zu sichern und dynamisch weiterzuentwickeln.<br />

Dabei ist insbesondere<br />

die Daseinsvorsorge zu nennen. Diese<br />

zentrale kommunale Kompetenz sollte<br />

doch ausdrücklich als Kern der kommunalen<br />

Tätigkeit verfassungsrechtlichen<br />

Bestandsschutz genießen. Auch die wichtigen<br />

Aufgaben im Naturgefahren- und<br />

Katastrophenmanagement sollen den<br />

Gemeinden auch in Hinkunft garantiert<br />

bleiben. Diese Aufgaben sollen in der<br />

kommunalen Kompetenz bleiben, was<br />

freilich kein Kooperationsverbot mit<br />

anderen Gemeinden und anderen<br />

Gebietskörperschaften sowie mit privaten<br />

Stellen bedeutet.<br />

Staatsrechtliche Aufwertung<br />

der Gemeinden<br />

Eine Bundesstaats- und Verwaltungsreform<br />

muss zu einer staatsrechtlichen<br />

Aufwertung der Gemeinden im Sinne<br />

einer Anerkennung der gleichwertigen<br />

Partnerschaft zwischen Bund, Ländern<br />

und Gemeinden führen. Auch hier steht<br />

das kooperative und koordinierende<br />

Moment im Vordergrund. Dazu ist es<br />

nötig, die Gemeinden stärker in das<br />

staatsrechtliche Vertragswesen zu integrieren.<br />

Die Frage nach einer Einbindung<br />

der Gemeinden in das bundesstaatliche<br />

Vertragswerk des Art 15 a B-VG wurde<br />

im Österreich-Konvent kontroversiell diskutiert.<br />

Dieses Ziel, das bereits im Stabilitätspakt<br />

und im Konsultationsmechanismus<br />

verwirklicht ist, sollte freilich nicht<br />

aus den Augen verloren werden. Insbesondere<br />

wäre aus der Sicht der Gemeinden<br />

ein Abschluss des Finanzausgleichs<br />

als echtes Paktum, das heißt als echter<br />

staatsrechtlicher Vertrag zwischen Bund,<br />

Länder und Gemeinden in einer bundes-<br />

18 KOMMUNAL<br />

Eine Bundesstaats- und<br />

Verwaltungsreform muss zu<br />

einer staatsrechtlichen Aufwertung<br />

der Gemeinden im<br />

Sinne einer Anerkennung<br />

der gleichwertigen Partnerschaft<br />

zwischen Bund, Ländern<br />

und Gemeinden führen.<br />

staatlichen Verfassung nicht nur symbolträchtig,<br />

sondern würde auch die verfassungsrechtliche<br />

Position der Gemeinden<br />

hinsichtlich ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten<br />

berechtigter finanzieller Interessen<br />

stärken.<br />

An der Schnittstelle zwischen<br />

Staat und Bürger<br />

Anders als die Bezirke sind die Gemeinden<br />

demokratisch verfasste Verwaltungseinheiten<br />

an der Schnittstelle zwischen<br />

Staat und Bürger. Diese verleiht den<br />

Gemeindeorganen<br />

und ihren Entscheidungen<br />

eine spezielle<br />

Legitimation.<br />

Von daher sind alle<br />

derzeit bestehenden<br />

verfassungsrechtlichen<br />

Möglichkeiten<br />

der Beschneidung<br />

der Gemeindeautonomie<br />

kritisch zu<br />

hinterfragen. Dazu<br />

zählen zwangsweise<br />

Gemeindeauflösungen<br />

bzw Gemeindezusammenschlüsse<br />

ebenso wie die Bildung<br />

von Zwangsverbänden nach Art<br />

116 a B-VG. Auch sollte es den Ländern<br />

nicht mehr so ohne weiteres möglich<br />

sein, in ihren Gemeindeordnungen über<br />

die in Art 119 a B-VG angeordneten Aufsichtsbefugnisse<br />

neue Instrumente der<br />

Gemeindeaufsicht zu schaffen.<br />

Forderungen vernünftig<br />

und politisch machbar<br />

Die österreichischen Gemeinden haben<br />

im Zuge der Beratungen zum Österreich-<br />

Konvent eine Reihe von Forderungen<br />

vorgelegt, deren Realisierung vernünftig<br />

und politisch machbar ist. Die kommenden<br />

Beratungen zur Staats- und Verwaltungsreform<br />

müssen genutzt werden,<br />

um die Gemeinden verfassungsrechtlich<br />

so aufzurüsten, dass sie den großen Herausforderungen<br />

des 21. Jahrhunderts<br />

gewachsen sind. Die kommunalen Sommergespräche<br />

2007 sollen dazu wichtige<br />

Impulse geben. Neben einer Diskussion<br />

über verfassungsrechtliche und verfassungspolitische<br />

Aspekte der Reform des<br />

Gemeinderechts kann hier auch im<br />

Expertenkreis diskutiert werden, was<br />

politisch machbar ist und was nicht. Die<br />

kommunalen Sommergespräche können<br />

sich so als Initialzündung für engagierte<br />

Reformen hin zu einer Gemeindeverfassungsnovelle<br />

(2008?) entwickeln.<br />

Ziel ist es, vor Beginn der Verhandlungen<br />

zum nächsten Finanzausgleich<br />

einerseits die bis 2015 notwendigen<br />

Investitionen und andererseits<br />

den derzeitigen Anlagenbestand möglichst<br />

flächendeckend zu erfassen. In den<br />

vergangenen Jahrzehnten haben die<br />

Betreiber der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft<br />

– v.a. Gemeinden,<br />

Städte, Verbände und Genossenschaften<br />

– mit Unterstützung des Bundes und der<br />

Bundesländer enorme Investitionen<br />

getätigt, um die Wasserversorgung und<br />

Abwasserentsorgung der österreichischen<br />

Bevölkerung auf höchstem Qualitätsniveau<br />

möglichst flächendeckend<br />

sicherzustellen. Ein weiteres Ziel ist<br />

dabei die nachhaltige Nutzung der wertvollen<br />

Ressource Wasser. Der Erfolg zeigt<br />

sich in den hohen Anschlussgraden, in<br />

der hohen Versorgungssicherheit, in den<br />

aktuellen Daten zur Gewässergüte in<br />

Österreich und nicht zuletzt auch in den<br />

Auswirkungen auf die österreichische<br />

Wirtschaft, z.B. die Entwicklung des Tourismus<br />

oder der international anerkannte<br />

Status des österreichischen Wasser-<br />

Know-hows.<br />

Ein Großteil der notwendigen Infrastruktur<br />

für die kommunale Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung ist bereits<br />

errichtet, jedoch sind auch in Zukunft<br />

noch Erstinvestitionen erforderlich. In<br />

einigen Regionen Österreichs besteht beispielsweise<br />

aufgrund der Siedlungsstrukturen<br />

noch Nachholbedarf. Aber auch im<br />

Zusammenhang mit den Diskussionen<br />

zum Klimawandel<br />

und<br />

nach den<br />

Erfahrungen<br />

mit der<br />

Trockenheit<br />

in den vergangenen<br />

Jahren gibt<br />

es Investitionsbedarf<br />

für die Vernetzung<br />

von Trinkwasserversorgungssystemen<br />

zur<br />

Steigerung der Versorgungssicherheit.<br />

Auf der anderen Seite soll der existierende<br />

hohe Qualitätsstandard der Anlagen<br />

und der darauf aufbauenden Lei-<br />

Ein Großteil der<br />

notwendigen Infrastruktur<br />

für die kommunale Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung<br />

ist bereits<br />

errichtet, jedoch sind auch<br />

in Zukunft noch Erstinves -<br />

titionen erforderlich.<br />

stungen langfristig aufrechterhalten werden.<br />

Das gemeinsame Augenmerk wird<br />

also in Zukunft noch stärker auf der optimalen<br />

Bewirtschaftung und langfristigen<br />

Erhaltung der wertvollen Infrastruktur<br />

durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen<br />

und rechtzeitige Reinvestitionen<br />

bzw. Sanierungen liegen. Die Grundlage

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