Pflegekosten & Einheitswerte: Zoff verhindert? Pflegekosten ...
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gab es am 7. Mai 2007,<br />
als die Pilotprojekte<br />
Graz, GU8 (Umlandgemeinden<br />
von Graz) und<br />
Deutschlandsberg Statusberichte<br />
abgaben.<br />
Konkret sind die<br />
Gemeinden Seiersberg<br />
und Kalsdorf sehr weit<br />
vorangekommen. Die<br />
neuen Aufgaben wurden<br />
dort in der Bauabteilung angesiedelt.<br />
Die äußerst engagiert tätigen MitarbeiterInnen<br />
dieser Gemeinden haben mit<br />
tatkräftiger Unterstützung des Finanzamtes<br />
Graz Umgebung innerhalb von weniger<br />
als zwei Monaten in die neue Materie<br />
hineingefunden und bewältigen<br />
Hintergrund<br />
Problematik für die<br />
Gemeinden<br />
Seit einigen Jahren sind die österreichischen<br />
Gemeinden von Rückständen<br />
bei der Einheitsbewertung<br />
durch die Finanzämter betroffen.<br />
Das bedeutet, dass keine Grundsteuerbescheide<br />
durch die<br />
Gemeinde ausgestellt werden<br />
konnten. Die Rückstände hatten<br />
nicht nur einen beachtlichen Zinsverlust<br />
zur Folge, sondern bewirkten<br />
sogar, dass Grundsteuervorschreibungen<br />
mangels vorgenommener<br />
Einheitsbewertung verjährten,<br />
sodass den Gemeinden<br />
beträchtliche finanzielle Mittel verloren<br />
gingen. Ende 2005 gab es<br />
einen ersten Lösungsversuch: das<br />
BMF sicherte dem Österreichischen<br />
Gemeindebund zu, dass die<br />
Bewertung im Jahr 2006 oberste<br />
Priorität bei den Zielvereinbarungen<br />
mit den Finanzbeamten habe.<br />
Ursache für den unbefriedigenden<br />
Zustand, so das BMF, seien die<br />
personellen Engpässe bei der<br />
Finanzverwaltung gewesen.<br />
Abzuwarten sind<br />
die Ergebnisse der<br />
Arbeitsbelastung bzw.<br />
Entlastung der Gemeinden<br />
und der Finanzämter,<br />
die ziffernmäßig festgestellt<br />
werden müssen.<br />
sowohl die Zurechnungsfortschreibung<br />
als auch die Art- und<br />
Wertfortschreibung<br />
der <strong>Einheitswerte</strong> des<br />
Grundvermögens<br />
mittlerweile eigenverantwortlich.<br />
Sie<br />
berichteten darüber,<br />
dass sich insbesondere<br />
im Zuge der<br />
Vorausfertigung der BG30g (neue vereinfachte<br />
Steuererklärung) bei Um- und<br />
Zubauten an Hand des Bauaktes immer<br />
wieder herausstellt, dass der aktuelle<br />
Einheitswert wegen fehlender Informationen<br />
auf Seite des Finanzamtes zu<br />
niedrig ist und daher aufgerollt werden<br />
muss. Dies hat bereits jetzt zu einem<br />
Anstieg des Grundsteueraufkommens<br />
geführt. Dem so genannten Parteiengehöhr<br />
kommt man in Seiersberg und<br />
Kalsdorf durch Vorladungen der Bürger<br />
nach. Nach der Unterschrift zu den<br />
Erklärungsdaten werden diese in der<br />
Gemeinde im GRUIS erfasst und in der<br />
Folge der Einheitswertbescheid ausgelöst.<br />
Am aufwändigsten laut Gemeinde<br />
ist das Heraussuchen der Gebäudedaten<br />
für die alten Gebäudeteile, als vergleichsweise<br />
einfach stellt sich die Erfassung der<br />
Bemessungsgrundlagen im GRUIS dar.<br />
Mittlerweile ist man auch dabei, alle Prozesse<br />
im Zusammenhang mit dem<br />
Flächenmanagement näher zu durchleuchten,<br />
um weitere Synergiemöglichkeiten<br />
zu finden. Dazu gehört auch die<br />
verstärkte Einbindung der bauausführenden<br />
Baumeister, Architekten und Zivilingineure<br />
in den Prozess. Vereinfachungen<br />
des Bewertungsgesetzes und Harmonisierungen<br />
des Flächenmanagements<br />
könnten weitere entscheidende Entlastungen<br />
bringen, und das nicht nur in<br />
Bezug auf die Einheitsbewertung.<br />
Gegenstand der Beratungen war auch,<br />
dass etwa für ausgegliederte Betriebe<br />
nicht immer die entsprechenden Steue-<br />
Gemeindebund<br />
rerklärungen erfolgen. In kleinen<br />
Gemeinden ist das Finden der notwendigen<br />
Daten des Bauamtes einfacher, in<br />
großen Städten ist die Verwaltung in<br />
manchen Bereichen unübersichtlicher<br />
und mehrgleisig (zB.: Bauamt, Kanalamt,<br />
Steuerabteilung). Bei großen Städten<br />
ist die Erhebung der Daten eher Routinearbeit.<br />
Bei kleinen und mittleren<br />
Gemeinden ist der Steueranfall seltener<br />
und somit auch die Routine geringer.<br />
Daher ist auch die Lösung in Form einer<br />
IKZ anzudenken, bei der ein Mitarbeiter<br />
für mehrere Gemeinden die Arbeit erledigt.<br />
Resümee und Zukunft<br />
Ursprünglich war das Ende des Pilotbetriebes<br />
mit Sommer 2007 vorgesehen.<br />
Viel versprechende neue Lösungsansätze<br />
im Pilotprojekt Graz, die beabsichtigte<br />
Ausweitung des Pilotbetriebes auf weitere<br />
Umlandgemeinden von Graz und die<br />
neuen Pilotprojekte in Vorarlberg und im<br />
Ausseerland haben zu einer Verlängerung<br />
der Pilotierung bis März 2008 geführt.<br />
Laut gemeinsamen Projektauftrag, der<br />
am 7. Mai 2007 von Gemeindebund,<br />
Städtebund und BMF unterzeichnet<br />
wurde, soll die<br />
gewonnene Zeit<br />
auch dafür<br />
genutzt werden,<br />
die Erhebung der<br />
Kosten und Nutzen<br />
in allen beteiligtenOrganisationen<br />
noch gründlichervorzubereiten<br />
und ab Herbst<br />
2007 durchzuführen.Abzuwarten<br />
sind die<br />
Die Einführung<br />
eines vereinfachten<br />
Bewertungssystems<br />
in EDV-Form, zB. im<br />
GWR, wäre unendlich<br />
sinnvoll.<br />
Ergebnisse der Arbeitsbelastung bzw. Entlastung<br />
der Gemeinden und der Finanzämter,<br />
die ziffernmäßig festgestellt werden<br />
müssen.<br />
Die Einführung eines vereinfachten<br />
Bewertungssystems in EDV-Form, zB. im<br />
GWR, wäre unendlich sinnvoll. Bei einer<br />
solchen Umsetzung wäre aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen eine neue<br />
Hauptfeststellung notwendig. Die letzte<br />
Hauptfestfeststellung der <strong>Einheitswerte</strong><br />
des Grundvermögens trat 1973 in Kraft.<br />
Zwischendurch wurden diese insgesamt<br />
um 35 Prozent angehoben, wobei deren<br />
Wert zum Verkehrswert im Verhältnis 1:9<br />
steht. Ein Ergebnis dieses Zustandes ist<br />
der jüngste Fall der Erbschaftssteuer<br />
wegen Verfassungswidrigkeit.<br />
Durch eine neue Hauptfeststellung wäre<br />
auch das Risiko einer Aufhebung durch<br />
den VfGH wie bei der Erbschaftssteuer<br />
aus dem Weg geräumt.<br />
KOMMUNAL 9