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Pflegekosten & Einheitswerte: Zoff verhindert? Pflegekosten ...

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gab es am 7. Mai 2007,<br />

als die Pilotprojekte<br />

Graz, GU8 (Umlandgemeinden<br />

von Graz) und<br />

Deutschlandsberg Statusberichte<br />

abgaben.<br />

Konkret sind die<br />

Gemeinden Seiersberg<br />

und Kalsdorf sehr weit<br />

vorangekommen. Die<br />

neuen Aufgaben wurden<br />

dort in der Bauabteilung angesiedelt.<br />

Die äußerst engagiert tätigen MitarbeiterInnen<br />

dieser Gemeinden haben mit<br />

tatkräftiger Unterstützung des Finanzamtes<br />

Graz Umgebung innerhalb von weniger<br />

als zwei Monaten in die neue Materie<br />

hineingefunden und bewältigen<br />

Hintergrund<br />

Problematik für die<br />

Gemeinden<br />

Seit einigen Jahren sind die österreichischen<br />

Gemeinden von Rückständen<br />

bei der Einheitsbewertung<br />

durch die Finanzämter betroffen.<br />

Das bedeutet, dass keine Grundsteuerbescheide<br />

durch die<br />

Gemeinde ausgestellt werden<br />

konnten. Die Rückstände hatten<br />

nicht nur einen beachtlichen Zinsverlust<br />

zur Folge, sondern bewirkten<br />

sogar, dass Grundsteuervorschreibungen<br />

mangels vorgenommener<br />

Einheitsbewertung verjährten,<br />

sodass den Gemeinden<br />

beträchtliche finanzielle Mittel verloren<br />

gingen. Ende 2005 gab es<br />

einen ersten Lösungsversuch: das<br />

BMF sicherte dem Österreichischen<br />

Gemeindebund zu, dass die<br />

Bewertung im Jahr 2006 oberste<br />

Priorität bei den Zielvereinbarungen<br />

mit den Finanzbeamten habe.<br />

Ursache für den unbefriedigenden<br />

Zustand, so das BMF, seien die<br />

personellen Engpässe bei der<br />

Finanzverwaltung gewesen.<br />

Abzuwarten sind<br />

die Ergebnisse der<br />

Arbeitsbelastung bzw.<br />

Entlastung der Gemeinden<br />

und der Finanzämter,<br />

die ziffernmäßig festgestellt<br />

werden müssen.<br />

sowohl die Zurechnungsfortschreibung<br />

als auch die Art- und<br />

Wertfortschreibung<br />

der <strong>Einheitswerte</strong> des<br />

Grundvermögens<br />

mittlerweile eigenverantwortlich.<br />

Sie<br />

berichteten darüber,<br />

dass sich insbesondere<br />

im Zuge der<br />

Vorausfertigung der BG30g (neue vereinfachte<br />

Steuererklärung) bei Um- und<br />

Zubauten an Hand des Bauaktes immer<br />

wieder herausstellt, dass der aktuelle<br />

Einheitswert wegen fehlender Informationen<br />

auf Seite des Finanzamtes zu<br />

niedrig ist und daher aufgerollt werden<br />

muss. Dies hat bereits jetzt zu einem<br />

Anstieg des Grundsteueraufkommens<br />

geführt. Dem so genannten Parteiengehöhr<br />

kommt man in Seiersberg und<br />

Kalsdorf durch Vorladungen der Bürger<br />

nach. Nach der Unterschrift zu den<br />

Erklärungsdaten werden diese in der<br />

Gemeinde im GRUIS erfasst und in der<br />

Folge der Einheitswertbescheid ausgelöst.<br />

Am aufwändigsten laut Gemeinde<br />

ist das Heraussuchen der Gebäudedaten<br />

für die alten Gebäudeteile, als vergleichsweise<br />

einfach stellt sich die Erfassung der<br />

Bemessungsgrundlagen im GRUIS dar.<br />

Mittlerweile ist man auch dabei, alle Prozesse<br />

im Zusammenhang mit dem<br />

Flächenmanagement näher zu durchleuchten,<br />

um weitere Synergiemöglichkeiten<br />

zu finden. Dazu gehört auch die<br />

verstärkte Einbindung der bauausführenden<br />

Baumeister, Architekten und Zivilingineure<br />

in den Prozess. Vereinfachungen<br />

des Bewertungsgesetzes und Harmonisierungen<br />

des Flächenmanagements<br />

könnten weitere entscheidende Entlastungen<br />

bringen, und das nicht nur in<br />

Bezug auf die Einheitsbewertung.<br />

Gegenstand der Beratungen war auch,<br />

dass etwa für ausgegliederte Betriebe<br />

nicht immer die entsprechenden Steue-<br />

Gemeindebund<br />

rerklärungen erfolgen. In kleinen<br />

Gemeinden ist das Finden der notwendigen<br />

Daten des Bauamtes einfacher, in<br />

großen Städten ist die Verwaltung in<br />

manchen Bereichen unübersichtlicher<br />

und mehrgleisig (zB.: Bauamt, Kanalamt,<br />

Steuerabteilung). Bei großen Städten<br />

ist die Erhebung der Daten eher Routinearbeit.<br />

Bei kleinen und mittleren<br />

Gemeinden ist der Steueranfall seltener<br />

und somit auch die Routine geringer.<br />

Daher ist auch die Lösung in Form einer<br />

IKZ anzudenken, bei der ein Mitarbeiter<br />

für mehrere Gemeinden die Arbeit erledigt.<br />

Resümee und Zukunft<br />

Ursprünglich war das Ende des Pilotbetriebes<br />

mit Sommer 2007 vorgesehen.<br />

Viel versprechende neue Lösungsansätze<br />

im Pilotprojekt Graz, die beabsichtigte<br />

Ausweitung des Pilotbetriebes auf weitere<br />

Umlandgemeinden von Graz und die<br />

neuen Pilotprojekte in Vorarlberg und im<br />

Ausseerland haben zu einer Verlängerung<br />

der Pilotierung bis März 2008 geführt.<br />

Laut gemeinsamen Projektauftrag, der<br />

am 7. Mai 2007 von Gemeindebund,<br />

Städtebund und BMF unterzeichnet<br />

wurde, soll die<br />

gewonnene Zeit<br />

auch dafür<br />

genutzt werden,<br />

die Erhebung der<br />

Kosten und Nutzen<br />

in allen beteiligtenOrganisationen<br />

noch gründlichervorzubereiten<br />

und ab Herbst<br />

2007 durchzuführen.Abzuwarten<br />

sind die<br />

Die Einführung<br />

eines vereinfachten<br />

Bewertungssystems<br />

in EDV-Form, zB. im<br />

GWR, wäre unendlich<br />

sinnvoll.<br />

Ergebnisse der Arbeitsbelastung bzw. Entlastung<br />

der Gemeinden und der Finanzämter,<br />

die ziffernmäßig festgestellt werden<br />

müssen.<br />

Die Einführung eines vereinfachten<br />

Bewertungssystems in EDV-Form, zB. im<br />

GWR, wäre unendlich sinnvoll. Bei einer<br />

solchen Umsetzung wäre aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen eine neue<br />

Hauptfeststellung notwendig. Die letzte<br />

Hauptfestfeststellung der <strong>Einheitswerte</strong><br />

des Grundvermögens trat 1973 in Kraft.<br />

Zwischendurch wurden diese insgesamt<br />

um 35 Prozent angehoben, wobei deren<br />

Wert zum Verkehrswert im Verhältnis 1:9<br />

steht. Ein Ergebnis dieses Zustandes ist<br />

der jüngste Fall der Erbschaftssteuer<br />

wegen Verfassungswidrigkeit.<br />

Durch eine neue Hauptfeststellung wäre<br />

auch das Risiko einer Aufhebung durch<br />

den VfGH wie bei der Erbschaftssteuer<br />

aus dem Weg geräumt.<br />

KOMMUNAL 9

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