Pflegekosten & Einheitswerte: Zoff verhindert? Pflegekosten ...
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Bio-Abfall<br />
Ein Ausschluss von bestimmten landwirtschaftlichenMarkenproduktionsprogrammen<br />
(BIO) oder von Erzeugungsgemeinschaften<br />
ist durchaus bei obiger Vorgangsweise<br />
sehr möglich.<br />
Außerdem besteht Unsicherheit über die<br />
künftige Entwicklung der Grenzwerte<br />
von Schadstoffen, die gegenwärtig noch<br />
unbekannt sind.<br />
Die Erzeugung von Kompost ist in allen<br />
Fällen nach dem Stand der Technik der<br />
Kompostierung (Richtlinie des Lebensministeriums)<br />
vorzunehmen. Dieser<br />
umfasst die geordnete Mietenkompostierung<br />
mit gezieltem, temperaturgesteuertem<br />
Umsetzen des Kompostes und<br />
◆ Univ. Lektor Dipl.-Ing. Manfred<br />
Swoboda ist Geschäftsführer der<br />
ARGE Kompost und Biogas in NÖ<br />
Oil Link<br />
Nichts mehr im Tank?<br />
Das lässt sich vermeiden!<br />
Shell Direct Austria<br />
www.shell-direct.at<br />
66 KOMMUNAL<br />
schließt auch als Weiterentwicklung die<br />
Stützbelüftung bei Mietenkompostierung<br />
mit Umsetzen ein. In beiden Fällen handelt<br />
es sich um die Methode der Kompostierung<br />
mit den Mitteln der Land- und<br />
Forstwirtschaft.<br />
Ausnahmen?<br />
Grundsätzlich hat die Materialübernahme,<br />
die Materialaufbereitung und<br />
die Hauptrotte auf befestigten, flüssigkeitsdichten<br />
Flächen im Sinn der Mindestanforderungen<br />
vom Stand der Technik<br />
zu erfolgen.<br />
Ausgenommen davon ist Abfall aus dem<br />
Garten- und Grünflächenbereich, etc.<br />
Diese Ausnahme gilt bis zu einer Verarbeitungsmenge<br />
von maximal 300 m³<br />
pro Jahr und Betrieb (Mutterbodenkompostierung).<br />
Dabei dürfen an einem<br />
Standort nicht mehr als 100 m³ (z.B.<br />
eine Miete von 30 m Länge, 2 m Breite<br />
und einer Höhe von 1,5 m) zugleich<br />
gelagert bzw. kompostiert werden.<br />
Zusätzlich sind zahlreiche Bestimmungen<br />
im Zusammenhang mit dem vorbeugenden<br />
Gewässerschutz, Aktionsprogramm,<br />
EU-Nitratrichtlinie und CCC einzuhalten.<br />
Die Einhaltung wird durch<br />
diverse Behörden überwacht.<br />
Sofern nicht wirklich alle obigen Bestimmungen<br />
für die Erzeugung von Kleinmengen<br />
an Kompost eingehalten werden,<br />
ist jedenfalls die Anlieferung der<br />
Grünabfälle an eine bewilligte Kompostanlage<br />
zu bevorzugen.<br />
Information<br />
Alle Kompostanlagenbetreiber<br />
haben sich über die jeweiligen<br />
Landesverbände zu einem Bundesverband<br />
zusammengeschlossen –<br />
ARGE Kompost und Biogas<br />
Österreich, Tel.: 0732/9460-54<br />
Oil Link überwacht für Sie alle Flüssigkeitstanks –<br />
vom Brenn- oder Treibstofftank bis zum Wasserreservoir.<br />
Wollen Sie mehr darüber erfahren? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! 0810/977 222<br />
www.oillink.at