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Pflegekosten & Einheitswerte: Zoff verhindert? Pflegekosten ...

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Bio-Abfall<br />

Ein Ausschluss von bestimmten landwirtschaftlichenMarkenproduktionsprogrammen<br />

(BIO) oder von Erzeugungsgemeinschaften<br />

ist durchaus bei obiger Vorgangsweise<br />

sehr möglich.<br />

Außerdem besteht Unsicherheit über die<br />

künftige Entwicklung der Grenzwerte<br />

von Schadstoffen, die gegenwärtig noch<br />

unbekannt sind.<br />

Die Erzeugung von Kompost ist in allen<br />

Fällen nach dem Stand der Technik der<br />

Kompostierung (Richtlinie des Lebensministeriums)<br />

vorzunehmen. Dieser<br />

umfasst die geordnete Mietenkompostierung<br />

mit gezieltem, temperaturgesteuertem<br />

Umsetzen des Kompostes und<br />

◆ Univ. Lektor Dipl.-Ing. Manfred<br />

Swoboda ist Geschäftsführer der<br />

ARGE Kompost und Biogas in NÖ<br />

Oil Link<br />

Nichts mehr im Tank?<br />

Das lässt sich vermeiden!<br />

Shell Direct Austria<br />

www.shell-direct.at<br />

66 KOMMUNAL<br />

schließt auch als Weiterentwicklung die<br />

Stützbelüftung bei Mietenkompostierung<br />

mit Umsetzen ein. In beiden Fällen handelt<br />

es sich um die Methode der Kompostierung<br />

mit den Mitteln der Land- und<br />

Forstwirtschaft.<br />

Ausnahmen?<br />

Grundsätzlich hat die Materialübernahme,<br />

die Materialaufbereitung und<br />

die Hauptrotte auf befestigten, flüssigkeitsdichten<br />

Flächen im Sinn der Mindestanforderungen<br />

vom Stand der Technik<br />

zu erfolgen.<br />

Ausgenommen davon ist Abfall aus dem<br />

Garten- und Grünflächenbereich, etc.<br />

Diese Ausnahme gilt bis zu einer Verarbeitungsmenge<br />

von maximal 300 m³<br />

pro Jahr und Betrieb (Mutterbodenkompostierung).<br />

Dabei dürfen an einem<br />

Standort nicht mehr als 100 m³ (z.B.<br />

eine Miete von 30 m Länge, 2 m Breite<br />

und einer Höhe von 1,5 m) zugleich<br />

gelagert bzw. kompostiert werden.<br />

Zusätzlich sind zahlreiche Bestimmungen<br />

im Zusammenhang mit dem vorbeugenden<br />

Gewässerschutz, Aktionsprogramm,<br />

EU-Nitratrichtlinie und CCC einzuhalten.<br />

Die Einhaltung wird durch<br />

diverse Behörden überwacht.<br />

Sofern nicht wirklich alle obigen Bestimmungen<br />

für die Erzeugung von Kleinmengen<br />

an Kompost eingehalten werden,<br />

ist jedenfalls die Anlieferung der<br />

Grünabfälle an eine bewilligte Kompostanlage<br />

zu bevorzugen.<br />

Information<br />

Alle Kompostanlagenbetreiber<br />

haben sich über die jeweiligen<br />

Landesverbände zu einem Bundesverband<br />

zusammengeschlossen –<br />

ARGE Kompost und Biogas<br />

Österreich, Tel.: 0732/9460-54<br />

Oil Link überwacht für Sie alle Flüssigkeitstanks –<br />

vom Brenn- oder Treibstofftank bis zum Wasserreservoir.<br />

Wollen Sie mehr darüber erfahren? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! 0810/977 222<br />

www.oillink.at

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