(oder wer) ist alt? - Berliner Behindertenzeitung
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Nachteile. Daß dazu auch rechtliche Möglichkeiten gehören, steht<br />
außer Frage. Sie aber lösen unsere Schlechterstellung nicht auf. Sie<br />
können nur dann nützlich sein, wenn die materiellen und ideellen<br />
Nachteile substantiell ausgeglichen <strong>wer</strong>den. Jedenfalls dürfen nicht<br />
erst bestehende Nachteilsausgleichs-Regelungen abgeschafft und/<br />
<strong>oder</strong> durch kosten-, nerven- und zeitraubende rechtliche<br />
Verheißungen ersetzt <strong>wer</strong>den, bevor nicht bindende und ausreichend<br />
stabile neue Instrumentarien funktionieren. Das schließt ein, daß<br />
zeitweilig Parallel-Strukturen bestehen müssen. Die Regierung<br />
scheint einen anderen Weg einzuschlagen, den wir für<br />
unverantwortlich h<strong>alt</strong>en, weil ihn viele Betroffene nicht bewältigen<br />
können: Sie scheint erst einmal wegzu"sparen", was sie irgendwie<br />
für entbehrlich hält und dann auf die "regulierende Wirkung" der<br />
Marktmechanismen zu vertrauen, die bestehende Defizite schon<br />
irgendwann ausgleichen wird.<br />
Nun trat die Bundesregierung kurz vor Jahresende noch mit dem<br />
Entwurf eines Antidiskriminierungs-gesetzes (ADG) an die<br />
Öffentlichkeit. Lange haben wir darauf gewartet, sehr lange. Und<br />
hartnäckig darum gekämpft. Was jetzt vorliegt, umfaßt immerhin<br />
mehr Personengruppen, als von der EU als Mindestanforderung<br />
vorgeschrieben. Das Gegeneinander-Ausspielen scheint also<br />
abgewendet. Das <strong>ist</strong> gut. Wir können stolz darauf sein, gewissen<br />
Verlockungen nicht erlegen zu sein. Immerhin gab es mehrfach<br />
ziemlich unverhohlene Angebote, uns (behinderte Menschen)<br />
aufzunehmen, wenn wir nicht darauf bestünden, auch<br />
Diskriminierungen wegen der geschlechtlichen Orientierung, des<br />
Alters und/<strong>oder</strong> der Religion zu verbieten. Unsere Forderung war seit<br />
Jahr und Tag ein umfassendes ADG.<br />
Dennoch kann uns der vorliegende Entwurf nicht wirklich erfreuen.<br />
Zu vage sind die Schutzbestimmungen. Zu unkonkret – um nicht zu<br />
sagen: gar nicht spürbar – Sanktionen, mit denen<br />
Zuwiderhandlungen (also Diskriminierungen) geahndet <strong>wer</strong>den<br />
sollen. Wie die in Aussicht gestellten Schadensersatz-Ansprüche<br />
gemessen (berechnet) <strong>wer</strong>den sollen, bleibt weitgehend unklar. Ob<br />
ideeller Schaden überhaupt ersetzt <strong>wer</strong>den kann – und wenn ja:<br />
wie? bzw. wieviel <strong>ist</strong> er <strong>wer</strong>t? –, steht in den Sternen. Und es gibt<br />
viel zu viele Ausnahmeregelungen, die der weiteren Benachteiligung<br />
– nur wenig subtiler – Tür und Tor öffnen. Insbesondere gilt das für<br />
die Regelung, daß "ein rechtmäßiges Ziel (angeblich – I.S.) sachlich<br />
gerechtfertigt und die Mittel . . . angemessen und erforderlich" seien