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(oder wer) ist alt? - Berliner Behindertenzeitung

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Nachteile. Daß dazu auch rechtliche Möglichkeiten gehören, steht<br />

außer Frage. Sie aber lösen unsere Schlechterstellung nicht auf. Sie<br />

können nur dann nützlich sein, wenn die materiellen und ideellen<br />

Nachteile substantiell ausgeglichen <strong>wer</strong>den. Jedenfalls dürfen nicht<br />

erst bestehende Nachteilsausgleichs-Regelungen abgeschafft und/<br />

<strong>oder</strong> durch kosten-, nerven- und zeitraubende rechtliche<br />

Verheißungen ersetzt <strong>wer</strong>den, bevor nicht bindende und ausreichend<br />

stabile neue Instrumentarien funktionieren. Das schließt ein, daß<br />

zeitweilig Parallel-Strukturen bestehen müssen. Die Regierung<br />

scheint einen anderen Weg einzuschlagen, den wir für<br />

unverantwortlich h<strong>alt</strong>en, weil ihn viele Betroffene nicht bewältigen<br />

können: Sie scheint erst einmal wegzu"sparen", was sie irgendwie<br />

für entbehrlich hält und dann auf die "regulierende Wirkung" der<br />

Marktmechanismen zu vertrauen, die bestehende Defizite schon<br />

irgendwann ausgleichen wird.<br />

Nun trat die Bundesregierung kurz vor Jahresende noch mit dem<br />

Entwurf eines Antidiskriminierungs-gesetzes (ADG) an die<br />

Öffentlichkeit. Lange haben wir darauf gewartet, sehr lange. Und<br />

hartnäckig darum gekämpft. Was jetzt vorliegt, umfaßt immerhin<br />

mehr Personengruppen, als von der EU als Mindestanforderung<br />

vorgeschrieben. Das Gegeneinander-Ausspielen scheint also<br />

abgewendet. Das <strong>ist</strong> gut. Wir können stolz darauf sein, gewissen<br />

Verlockungen nicht erlegen zu sein. Immerhin gab es mehrfach<br />

ziemlich unverhohlene Angebote, uns (behinderte Menschen)<br />

aufzunehmen, wenn wir nicht darauf bestünden, auch<br />

Diskriminierungen wegen der geschlechtlichen Orientierung, des<br />

Alters und/<strong>oder</strong> der Religion zu verbieten. Unsere Forderung war seit<br />

Jahr und Tag ein umfassendes ADG.<br />

Dennoch kann uns der vorliegende Entwurf nicht wirklich erfreuen.<br />

Zu vage sind die Schutzbestimmungen. Zu unkonkret – um nicht zu<br />

sagen: gar nicht spürbar – Sanktionen, mit denen<br />

Zuwiderhandlungen (also Diskriminierungen) geahndet <strong>wer</strong>den<br />

sollen. Wie die in Aussicht gestellten Schadensersatz-Ansprüche<br />

gemessen (berechnet) <strong>wer</strong>den sollen, bleibt weitgehend unklar. Ob<br />

ideeller Schaden überhaupt ersetzt <strong>wer</strong>den kann – und wenn ja:<br />

wie? bzw. wieviel <strong>ist</strong> er <strong>wer</strong>t? –, steht in den Sternen. Und es gibt<br />

viel zu viele Ausnahmeregelungen, die der weiteren Benachteiligung<br />

– nur wenig subtiler – Tür und Tor öffnen. Insbesondere gilt das für<br />

die Regelung, daß "ein rechtmäßiges Ziel (angeblich – I.S.) sachlich<br />

gerechtfertigt und die Mittel . . . angemessen und erforderlich" seien

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