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(oder wer) ist alt? - Berliner Behindertenzeitung

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<strong>Berliner</strong> <strong>Behindertenzeitung</strong> Ausgabe 12-04/1-05<br />

Mögliche Perspektiven zum gemeinsamen Unterricht<br />

für Schülerinnen und Schüler mit dem<br />

sonderpädagogischen Fördersch<strong>wer</strong>punkt „Ge<strong>ist</strong>ige<br />

Behinderung“<br />

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und<br />

ohne Behinderungen in der Grundschule wurde durch eine Änderung<br />

des Schulgesetzes im Jahre 1996 auch auf die Gruppe von<br />

Schülerinnen und Schülern mit ge<strong>ist</strong>iger Behinderung und<br />

Sch<strong>wer</strong>mehrfachbehinderung ausgeweitet.<br />

In der Oberschule wurde bisher dazu ein Schulversuch durchgeführt.<br />

Künftig sollen auch hier, so sieht es der Entwurf VO<br />

Sonderpädagogik vor, die allgemeinen Rahmenbedingungen für den<br />

gemeinsamen Unterricht gelten.<br />

Das Schulgesetz als Vorgabe<br />

„Ziel der Förderung <strong>ist</strong> insbesondere die Entwicklung von kognitiven,<br />

kommunikativen, sprachlichen, senso- und psychomotorischen,<br />

emotionalen und sozialen Fähigkeiten, um den Schülerinnen und<br />

Schülern Zugang zu den Kulturtechniken sowie eine aktive<br />

Lebensbewältigung in sozialer Integration zu ermöglichen." (Entwurf,<br />

VO Sonderpädagogik § 12)<br />

Die Möglichkeit, eine Regelschule besuchen zu können <strong>oder</strong> nicht<br />

besuchen zu können, darf also nicht von dem Umstand abhängen, ob<br />

ein Kind „integrierbar" <strong>oder</strong> „nicht integrationsfähig" <strong>ist</strong>.<br />

Klassen, in denen integrativer Unterricht stattfindet, erfordern eine<br />

veränderte Unterrichtsgest<strong>alt</strong>ung. Der Gesetzgeber sieht vor,<br />

BRSchL § 36 Abs. 2: „Bei der Planung und Durchführung des

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