(oder wer) ist alt? - Berliner Behindertenzeitung
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<strong>Berliner</strong> <strong>Behindertenzeitung</strong> Ausgabe 12-04/1-05<br />
Mögliche Perspektiven zum gemeinsamen Unterricht<br />
für Schülerinnen und Schüler mit dem<br />
sonderpädagogischen Fördersch<strong>wer</strong>punkt „Ge<strong>ist</strong>ige<br />
Behinderung“<br />
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und<br />
ohne Behinderungen in der Grundschule wurde durch eine Änderung<br />
des Schulgesetzes im Jahre 1996 auch auf die Gruppe von<br />
Schülerinnen und Schülern mit ge<strong>ist</strong>iger Behinderung und<br />
Sch<strong>wer</strong>mehrfachbehinderung ausgeweitet.<br />
In der Oberschule wurde bisher dazu ein Schulversuch durchgeführt.<br />
Künftig sollen auch hier, so sieht es der Entwurf VO<br />
Sonderpädagogik vor, die allgemeinen Rahmenbedingungen für den<br />
gemeinsamen Unterricht gelten.<br />
Das Schulgesetz als Vorgabe<br />
„Ziel der Förderung <strong>ist</strong> insbesondere die Entwicklung von kognitiven,<br />
kommunikativen, sprachlichen, senso- und psychomotorischen,<br />
emotionalen und sozialen Fähigkeiten, um den Schülerinnen und<br />
Schülern Zugang zu den Kulturtechniken sowie eine aktive<br />
Lebensbewältigung in sozialer Integration zu ermöglichen." (Entwurf,<br />
VO Sonderpädagogik § 12)<br />
Die Möglichkeit, eine Regelschule besuchen zu können <strong>oder</strong> nicht<br />
besuchen zu können, darf also nicht von dem Umstand abhängen, ob<br />
ein Kind „integrierbar" <strong>oder</strong> „nicht integrationsfähig" <strong>ist</strong>.<br />
Klassen, in denen integrativer Unterricht stattfindet, erfordern eine<br />
veränderte Unterrichtsgest<strong>alt</strong>ung. Der Gesetzgeber sieht vor,<br />
BRSchL § 36 Abs. 2: „Bei der Planung und Durchführung des