Kinder-Umwelt-Survey (KUS) 2003/06, Lärm - Deutscher ...
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Tabelle 0.1: Bewertung und Empfehlungen zum Ergebnis des Hörtests<br />
Ergebnis Bewertung und Empfehlung<br />
Alle Werte waren kleiner oder gleich 20 dB(A). Gute Hörfähigkeit.<br />
Mindestens ein Wert war größer 20 dB(A), aber<br />
kleiner als 40 dB(A).<br />
Mindestens ein Wert war größer oder gleich<br />
40 dB(A).<br />
Die Hörfähigkeit ist nicht optimal. Bitte achten Sie in<br />
Zukunft auf Veränderungen des Hörvermögens!<br />
Der Hörtest war auffällig, d. h. möglicherweise besteht<br />
ein Hörschaden. Wir empfehlen Ihnen, eine<br />
zusätzliche Überprüfung durch einen HNO-Arzt<br />
vornehmen zu lassen, sofern der Befund noch nicht<br />
bekannt war.<br />
Das Ergebnis der Schallpegelmessung wird den Eltern der ab 8-jährigen <strong>Kinder</strong> bereits bei<br />
dem Hausbesuch mitgeteilt, sofern die Messung erfolgreich durchgeführt werden konnte. Der<br />
Proband könnte den <strong>Umwelt</strong>interviewer nach einer Beurteilung des Ergebnisses fragen. Dazu<br />
hier einige Hintergrundinformationen zu den in Tabelle 0.1 aufgeführten Bewertungen und<br />
Empfehlungen:<br />
Die im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>untersuchung durchgeführten <strong>Lärm</strong>messungen und Belästigungserhebungen<br />
haben orientierenden Charakter und können im Ergebnis der Auswertungen<br />
dazu dienen, die vom <strong>Umwelt</strong>bundesamt unterstützte Forderung nach verbesserten<br />
<strong>Lärm</strong>schutzregelungen zu bekräftigen.<br />
Hinsichtlich Gewerbelärm und Nachbarschaftslärm gelten lokale Regelungen der Länder<br />
und Gemeinden (z. B. <strong>Lärm</strong>verordnungen), die dort angefordert werden können. Je nach<br />
Sachlage sind bei entsprechenden <strong>Lärm</strong>problemen die örtlichen Verwaltungsbereiche<br />
(z. B. <strong>Umwelt</strong>- oder Gesundheitsämter) oder die Ordnungsbehörden (Polizei) für <strong>Lärm</strong>beschwerden<br />
zuständig.<br />
Gegenwärtig besteht kein Anspruch darauf, wegen hoher Verkehrslärmbelastung bauliche<br />
Veränderungen am Wohngebäude, verkehrslenkende Maßnahmen oder Entschädigungszahlungen<br />
gesetzlich einzufordern – sofern es sich um bestehende Verkehrswege handelt,<br />
die keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
(Verkehrslärmschutzverordnung) erfahren. Nach den Richtlinien<br />
für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes<br />
(VlärmSchR 97) wird jedoch <strong>Lärm</strong>schutz an bestehenden Straßen (<strong>Lärm</strong>sanierung) als<br />
freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen und<br />
vorhandener Mittel gewährt. Diesbezügliche Immissionsgrenzwerte finden sich in der angesprochenen<br />
Richtlinie. Einige Bundesländer haben entsprechende Regelungen getroffen.<br />
Anträge auf <strong>Lärm</strong>schutzmaßnahmen sind vom Wohnungseigentümer an die jeweiligen<br />
Straßenbaubehörden zu richten.<br />
Wenn Untersuchungspersonen stark über die <strong>Lärm</strong>belastung klagen, wäre zu prüfen, ob<br />
durch Veränderungen der Raumnutzung (z. B. Schlafraum „nach hinten“) oder des Lüftungsverhaltens<br />
(Fenster zu, Lüftung über andere Räume) eine Minderung der <strong>Lärm</strong>belastung<br />
möglich ist. Dabei muss sensibel vorgegangen werden, damit nicht der Eindruck eines<br />
„lächerlichen“ Vorschlages entsteht, denn viele Betroffene haben keine Variationsmöglichkeiten.<br />
Auch wird häufig über nicht mögliche Außennutzung geklagt (Garten,<br />
Balkon), wofür es natürlich keine Maßnahmenvorschläge gibt. Wer ernsthafte Probleme<br />
hat (massive Schlafstörungen, Dauerstress, Herzjagen durch Ärger über <strong>Lärm</strong>) ist potenziell<br />
gefährdet und sollte auch über Eigenleistungen nachdenken (Einbau von Schallschutzfenstern<br />
auf eigene Kosten, Wohnungsumzug). Die Benutzung von Gehörstöpseln<br />
beim Schlafen kann Erleichterung bringen. Anfängliche Druckgefühle lassen nach einer<br />
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