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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

Arbeitsentgelt abzugeben. Dadurch werden die Arbeitgeber zum einen von der bisherigen<br />

Pflicht entbunden, im laufenden Rentenantragsverfahren noch nicht gezahlte<br />

beitragspflichtige Einnahmen dem Rentenversicherungsträger im Voraus zu bescheinigen.<br />

Zum anderen bleibt – ungeachtet dieser Entlastung – die zeitnahe Feststellung der<br />

beantragten Altersrente gewährleistet.<br />

Die gesonderte Meldung umfasst den Zeitraum, der im laufenden Jahr noch nicht<br />

gemeldet wurde; dieser darf grundsätzlich nicht früher als mit dem letzten Tag des vierten<br />

Kalendermonats vor Rentenbeginn enden. Aus den Angaben in der gesonderten Meldung<br />

errechnet der Rentenversicherungsträger bei Anträgen auf Altersrente die<br />

voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen für den verbleibenden<br />

Beschäftigungszeitraum bis zum Rentenbeginn (maximal drei Monate) auf der Basis der in<br />

den letzten zwölf Kalendermonaten gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen.<br />

Die Meldung ist mit dem Abgabegrund „57“ (Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB<br />

VI) zu erstatten. Sie ist vom Arbeitgeber mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse zu übermitteln.<br />

Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt<br />

Wird das Haushaltsscheckverfahren angewendet und daher dieses Kennzeichen aktiviert,<br />

erfolgt für diesen Mitarbeiter keine Meldung (Beitragsnachweise) an die<br />

Bundesknappschaft.<br />

Tätigkeit<br />

Die "Angaben zur Tätigkeit" richten sich ausschließlich nach dem<br />

Beschäftigungsverhältnis, welches zum Zeitpunkt der Sozialversichungsmeldung besteht,<br />

also weder Funktionsbezeichnungen, die früher einmal zutrafen, noch zukünftige relevant<br />

sind.<br />

Der Tätigkeitsschlüssel A wird entsprechend der eingegebenen Tätigkeit eingetragen.<br />

Grundlage dafür ist das amtliche Verzeichnis der Bundesanstalt für Arbeit. Eine Auswahl<br />

wird auch im Programm zur Verfügung gestellt. Hier wird eine dreistellige Schlüsselzahl<br />

eingetragen, welche die aktuelle Tätigkeit wie bspw. Buchhalter, Bürokauffrau etc.<br />

bezeichnet.<br />

Der Tätigkeitsschlüssel B ist zweistellig und gibt Auskunft über die Stellung im Beruf (B1)<br />

und die Ausbildung (B2) des Arbeitnehmers. Auch hier steht Ihnen eine Liste zur<br />

Verfügung, die folgende Auswahlmöglichkeiten bietet:<br />

B1: Stellung im Beruf (Schlüssel B1)<br />

In der linken Hälfte des Feldes B ist eine einstellige Schlüsselzahl einzutragen:<br />

Vollzeitbeschäftigte:<br />

0 - Auszubildender (Lehrling, Anlernling, Praktikant, Volontär)<br />

1 - Arbeiter, der nicht als Facharbeiter tätig ist<br />

2 - Arbeiter, der als Facharbeiter tätig ist<br />

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