29.10.2013 Aufrufe

WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschäftigungsverhältnis - Vertragsabzüge eingerichtet werden.<br />

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen<br />

Sie das Kennzeichen 5 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige<br />

Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über den Menüpfad BEARBEITEN -<br />

PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN( siehe S. 242) vorgegeben:<br />

Freiwillige pauschale RV-Zuzahlung<br />

Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die<br />

SV-Freiheit, ist für die Rentenversicherung das Kennzeichen 1 zu setzen und die Option<br />

"Freiwillige pauschale RV-Zuzahlung" zu aktivieren. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in der<br />

Gleitzone, wenn die Rentenbeiträge vom gesamten sozialversicherungspflichtigen Entgelt<br />

berechnet werden sollen.<br />

Arbeitslosenversicherung:<br />

Hier geben Sie an, ob eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegt.<br />

Pflegeversicherung:<br />

Hinterlegen Sie den entsprechenden Schlüssel für die Pflegeversicherung.<br />

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die<br />

Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0”<br />

oder “9” verwendet wird - stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn<br />

Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die<br />

Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten<br />

Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt<br />

für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert<br />

sind.<br />

Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der<br />

Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)":<br />

Ist für den Arbeitnehmer ein Kinderfreibetrag hinterlegt, dann ist diese Option automatisch<br />

aktiviert und kann nicht bearbeitet werden. Ist auf der Steuerkarte kein Kinderfreibetrag<br />

eingetragen und es besteht die Elterneigenschaft, dann muss der Arbeitnehmer einen<br />

anerkannten Nachweis vorlegen. Dies kann z. B. sein:<br />

• Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde<br />

• Abstammungsurkunde<br />

• Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes<br />

• Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch<br />

• steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes<br />

• Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde<br />

• Adoptionsurkunde<br />

• Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse-<br />

• Erziehungsgeldbescheid<br />

• Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)<br />

• Sterbeurkunde des Kindes<br />

502<br />

Lohnbuchhaltung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!