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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

Lohnsteuertabelle:<br />

Um den Neuregelungen des § 10c EStG gerecht zu werden, haben Sie ab 01.01.2008 die<br />

Möglichkeit zwischen folgenden Lohnsteuertabellen zu wählen:<br />

• 0 Normale Lohnsteuertabelle<br />

• 1 Erhöhte Lohnsteuertabelle: für den Arbeitnehmer wird die gekürzte<br />

Vorsorgepauschale angewandt (§10c Abs 3 EStG)<br />

• 2 Erhöhte Lohnsteuertabelle (lt. JStG 2008 mit ungekürzter Vorsorgepauschale): für<br />

den Arbeitnehmer wird die gekürzte Vorsorgepauschale nach dem Recht 2008<br />

angesetzt (§ 10c Abs. 3 EStG n.F.), jedoch bei der Günstigerprüfung die ungekürzte<br />

Vorsorgepauschale nach dem Recht bis 2004 berücksichtigt ( § 10c Abs. 2 EStG a.F.)<br />

Gemeindeschlüssel:<br />

Das Feld Gemeindeschlüssel wird für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an<br />

das Finanzamt benötigt. Zur Eintragung im Feld verwenden Sie bitte den<br />

Gemeindeschlüssel, welcher auf der Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters angegeben ist.<br />

Finanzamtnummer:<br />

Die vierstellige Finanzamtnummer finden Sie auch auf der Lohnsteuerkarte.<br />

Zuständiges Finanzamt:<br />

Angabe des für den Mitarbeiter zuständigen Finanzamtes.<br />

Ausstellungsort:<br />

Angabe des Ausstellungsort der Lohnsteuerkarte.<br />

Anzahl der Kinderfreibeträge:<br />

Hier erfolgt die Hinterlegung der Anzahl der Kinderfreibeträge. Tragen Sie den auf der<br />

Lohnsteuerkarte vermerkten Freibetrag ein. Die Lohnsteuerkarte ist für den Arbeitgeber<br />

bindend. Mögliche Eingaben sind: Von 0,5 bis 9,5. Der Eintrag 0,5 entspricht einem<br />

halben Kinderfreibetrag.<br />

Freibetrag (im Monat)/(Jahr):<br />

Hier erfassen Sie den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Jahres- bzw.<br />

Monatsfreibetrag. Der Freibetrag vermindert die Berechnungsgrundlage zur Berechnung<br />

der Lohnsteuer. Das Steuerbrutto wird aber ohne Abzug des Freibetrags ausgewiesen.<br />

Hinzurechnungsbet. (Monat)/(Jahr):<br />

Aufgrund des Steuerbereinigungsgesetztes von 1999 kann beim Bestehen von mehreren<br />

Arbeitsverhältnissen ein Hinzurechnungsbetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen<br />

werden. Dieser führt zu einer Berechnung, ähnlich wie dem Freibetrag, nur in einer<br />

umgekehrten Weise.<br />

Der Hinzurechnungsbetrag, welcher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, wird in<br />

dieses Feld übernommen. Bei dieser Konstellation (Hinzurechnungsbetrag/zweite<br />

Lohnsteuerkarte) ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für den Mitarbeiter keinen<br />

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