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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

Konfession (..)<br />

Hier definieren Sie die Kirchensteuerpflicht. Diese ist auf der Steuerkarte des<br />

Arbeitnehmers festgelegt. Beachten Sie bei den Angaben, dass unter Umständen auch<br />

die Konfession des Ehegatten anzugeben ist, da in manchen Bundesländern bei<br />

konfessionsverschiedener Ehe die einbehaltene Kirchensteuer bei der<br />

Lohnsteueranmeldung auf beide Konfessionen aufgeteilt werden muss.<br />

Versorgungsbezüge<br />

Jahr: hier ist das Jahr einzutragen, in dem erstmalig Versorgungsbezüge gezahlt wurden.<br />

Die Jahreszahl wird in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen<br />

Versorgungsbezug: tragen Sie hier den Betrag ein, der im ersten vollen Monat im ersten<br />

Jahr des Versorgungsbezuges bezahlt wurde<br />

In einem Informationsfeld wird Ihnen die daraus resultierende Bemessungsgrundlage<br />

angezeigt, die automatisch in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen wird.<br />

Sonderzahlungen: Wurden im Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Sonderzahlungen<br />

geleistet, ist die Höhe hier einzutragen<br />

SV-Angaben<br />

Über dieses Datenblatt werden weitere Vorgaben in Bezug auf die Sozialversicherung<br />

hinterlegt.<br />

Personengruppe (...)<br />

Personengruppe:<br />

Nehmen Sie hier die Zuordnung des Arbeitnehmers in die entsprechende<br />

Personengruppe vor.<br />

Je nach gewählter Personengruppe stehen noch folgende Kennzeichen zur Verfügung:<br />

Niedriglohnkennzeichen (mit Gleitzonenprüfung): Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der<br />

Mitarbeiter aufgrund der Gleitzonenregelung abgerechnet.<br />

Geringverdienerkennzeichen: Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn es sich bei dem<br />

Mitarbeiter um einen Geringverdiener handelt. Der gültige Wert für die<br />

Geringverdienergrenze wird über den Menüpfad BEARBEITEN - PARAMETER -<br />

ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.<br />

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG<br />

KV-Zuschuss" zur Verfügung.<br />

Für Studenten steht das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung zur Verfügung.<br />

Wenn Sie dieses Kennzeichen aktivieren, wird kein Beitrag zur Krankenversicherung<br />

berechnet.<br />

Für Mitarbeiter, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stehen folgende<br />

Personengruppen zur Verfügung:<br />

Personengruppe 900 SV-freier Arbeitnehmer<br />

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